Beschluss 22/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung vom 24.04.2025.
Beschluss 23/2025
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt für das Vorhaben „Bitumenarbeiten Oberflächensanierung Straße Heroldshof“ nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an die Firma Strabag AG, Bereich Mitte, Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck in Höhe des Brutto-Angebotspreises von 74.655,98 € zu erteilen. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 6300.9408 Sanierung Heroldshof in Höhe von 5.000,00 € für das Haushaltsjahr 2025. Die Kosten Sanierung Heroldshof wurde in Höhe von 50.000,00 € im Haushaltsplan 2025 in HHST 6300.9408 eingestellt. Die Vergabe der Leistung ist um 5.000,00 € höher. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 5.000,00 € wird gedeckt durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage Haushaltsstelle 9100.3100 in Höhe von 5.000,00 € im Haushaltsjahr 2025. |
Beschluss 24/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt, dass in Vorbereitung der Erstellung der Antragsunterlagen (Zuwendungsanträge Wohnungs- und Städtebauförderung) für das Vorhaben der Stadt Ranis „Umbau und Sanierung Lindenstraße 37“ die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie an das Büro Format4Pro, Pößnecker Straße 30, 07389 Ranis zum angebotenen Honorar von 16.781,24 € brutto beauftragt wird. Die Ausgaben für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie trägt zunächst die Stadt; diese können bei positiver Prüfung des einzureichenden Fördermittelantrages später als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden. Die Auftragserteilung darf erst dann erfolgen, wenn der Zuwendungsgeber dem vorab gestellten Antrag auf förderunschädlichen Vorhabenbeginn zugestimmt hat.
Beschluss 25/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis nimmt den als Drucksache 10.2/05/25 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2024 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 26/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt aufgrund des § 46 BauGB vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung eine Umlegung für den Teilbereich des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans „An der Platte“ südlich des Plattenweges anzuordnen. Die Umlegungsbefugnis wird auf den Umlegungsausschuss der Stadt Ranis übertragen. Die Stadt Ranis überträgt dem Umlegungsausschuss nach § 46 Abs. 5 BauGB für sämtliche dem Umlegungsverfahren unterworfenen Grundstücke die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung: „An der Platte“. Das Verfahrensgebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Platte“ südlich des Plattenweges in der Gemarkung Ranis, Flur 9 und ist aus anliegender Karte ersichtlich.
Beschluss 27/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt die in der Drucksache 12.2/05/25 als Entwurf beigefügte Anlage Förderprogramm „Fassade mit Wirkung - Sanierung sichtbar straßenbegleitender Gebäudeansichten“ zum Förderprogramm der Stadt Ranis. Der Zuschussbetrag von 15.000,00 € ist im Haushalt der Stadt Ranis in der Haushaltsstelle 6200.9881 eingestellt.
Beschluss 28/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt eine Außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 6130.9401 Stadtkirche Dach- und Schwammsanierung in Höhe von 163.611,33 EURO für das Haushaltsjahr 2025. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 12.08.2024 wurde für das Vorhaben Stadtkirche „St. Margarethen - 1. BA Dach- und Schwammsanierung mit Vorhabennummer 0169-2054 beschieden mit folgendem Inhalt:
Projektförderung mit 147.250,20 EURO, davon Finanzhilfe Städtebauförderung Bundesfinanzhilfe mit 73.625,10 € - HHST 6130.3601 und Landeshilfe mit 73.625,10 € - HHST 6130.3611. Festgelegte zuwendungsfähige Ausgaben 163.611,33 € und somit ein Gemeindlicher Mitleistungsanteil in Höhe von 16.361,13 €. Der gemeindliche Mitleistungsanteil in Höhe von 16.361,13 € wird durch die Rücklage zum Jahresabschluss 2024 gedeckt.
Beschluss 29/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 3200.6302 - Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben in Höhe von 1.017,22 € für das Haushaltsjahr 2025.Im Haushaltsplan 2025 wurden insgesamt 500,00 € eingeplant. Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch eine zusätzliche Einnahme in der Haushaltsstelle 3200.1780 - Spende privat gedeckt. Die Einnahme erfolgt aus dem Spendenprojekt „Kalender #Blickpunkte2025“ projektgebunden vorgesehen für Sonderausstellungen, Sammlungspflege sowie Bildungs- und Vermittlungsarbeit.
Beschluss 30/2025
Der Stadtrat der Stadt Ranis genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 24.04.2025.