Beschluss 18/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die Ergänzungssatzung „Flurstück 28/5“ in der Fassung vom 24.03.2025 gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 97 ThürBO als Satzung. Die Begründung zur Ergänzungssatzung wird gebilligt.
Die Ergänzungssatzung samt Verfahrensakte ist bei Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises anzuzeigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt der Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde die Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Diese Bekanntmachung sowie die Ergänzungssatzung sind dauerhaft im Internet einzustellen.