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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

Haushaltssatzung

der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.172.500,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

782.600,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

a.

für die Gemeinde Krölpa in Höhe von 0,00 € und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden

a.

für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 50.000,00 € festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

a.

für die Gemeinde Krölpa auf 800.000,00 EUR und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa auf 263.200,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Krölpa, den 16.06.2025

Gemeinde Krölpa

Chudasch  —  Siegel

Bürgermeister

* nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 14.07.2025 bis 28.07.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.