Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.172.500,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 782.600,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa in Höhe von 0,00 € und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 0,00 € festgesetzt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
| a. | für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 50.000,00 € festgesetzt. |
§ 4 (*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
| a. | für die Gemeinde Krölpa auf 800.000,00 EUR und |
| b. | für die Gemeindewerke Krölpa auf 263.200,00 EUR festgesetzt. |
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Krölpa, den 16.06.2025
Gemeinde Krölpa
Chudasch — Siegel
Bürgermeister
* nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
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| für die Grundstücke (B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v. H. |
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 14.07.2025 bis 28.07.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.