Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28.01.2003 zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30.122025 (GVBl. S. 22 undf 47) und in Verbindung mit § 55 des Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 02.07.2024 (GVBl. S. 210), sowie §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 2.7.2024, erlässt die Gemeinde Seisla folgende Satzung.
Satzungsaufhebung
Die Satzung der Gemeinde Seisla über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Seisla vom 19. Juni 2009 wird aufgehoben.
In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Seisla (Aufhebungssatzung Feuerwehr Kosten- und Gebührensatzung) tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Seisla, 27.07.2026
Gemeinde Seisla
Uwe Breternitz Dienstsiegel
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Seisla geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bekanntmachungsvermerk:
Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis - Ziegenrück am: 11.08.2026
Verfahrensvermerk:
Von der Rechtsaufsichtsbehörde Eingang bestätigt am: 13.07.2026
telefonisch gewürdigt am 27.07.2026 um 13:22 Uhr
Seisla, 27.07.2026
Gemeinde Seisla
Breternitz
Bürgermeister