Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 30.12.2025 (GVBl. S. 22 und 47) und in Verbindung mit § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) (GVBl. S. 543) erlässt die Gemeinde Seisla folgende Satzung.
Satzungsaufhebung
Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Seisla, vom 05. August 2020 wird aufgehoben.
In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Seisla (Aufhebungssatzung Aufwandsentschädigungssatzung Feuerwehr) tritt zum 01.09.2026 in Kraft.
Seisla, 27.07.2026
Gemeinde Seisla
Uwe Breternitz Dienstsiegel
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Seisla geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bekanntmachungsvermerk:
Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis - Ziegenrück am: 11.08.2026
Verfahrensvermerk:
Von der Rechtsaufsichtsbehörde Eingang bestätigt am: 13.07.2026
telefonisch gewürdigt am 27.07.2026 um 13:22 Uhr
Seisla, 27.07.2026
Gemeinde Seisla
Breternitz
Bürgermeister