Beschluss 18/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 18.4.2023.
Beschluss 19/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7500.7180 Zuweisungen in Höhe von 500,00 Euro für das Haushaltsjahr 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa gewährt der Kirchgemeinde Moxa zur Unterhaltung des kirchlichen Friedhofs Moxa für das Haushaltsjahr 2023 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro.
Die freiwillige Leistung ist zweckgebunden und dient der Unterstützung der Kirchgemeinde, welche Mangels einer rechtsgültigen Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung des Friedhofs sowie für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung aktuell keine Einnahmen erzielt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchgemeinde Moxa gegenüber der Gemeinde erklärt, schnellstmöglich eine Friedhofsgebührensatzung zu erlassen.
Beschluss 15/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Anschaffung von Feuerwehrbekleidung“ und nach Prüfung des eingegangenen Angebotes - Nr.: 3232656 vom 12.04.2023 den Auftrag an die Firma Brandschutztechnik Müller, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.105,27 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 unter der HHst. 1300.5600 eingeplant. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.
Beschluss 20/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeinde Moxa in der Fassung vom 14.07.2004 wie folgt zu ändern:
§ 18, Abs.7 Zuständigkeit des Bürgermeisters
| 7. | Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben bis zu Höhe von 500,00 € und außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 500,00 € jeweils im Einzelfall. Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Der Bürgermeister ist berechtigt, bis zu vorstehenden Grenzen Mittel, die durch anderweitige Einsparungen zur Verfügung stehen, Mehreinnahmen und Mittel der Deckungsreserve in Anspruch zu nehmen. |
Beschluss 21/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 9000.8320 Kreisumlage in Höhe von 1.190,34 € für das Haushaltsjahr 2023.
Der endgültige Kreisumlagebescheid 2023 vom 15.06.2023 mit einem Kreisumlagesatz in Höhe von 47,2 Prozent weist somit eine zu zahlende Kreisumlage das Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Höhe von 38.590,34 € aus. Im Haushaltsplan 2023 wurde in Haushaltsstelle 9000.8320 die Kreisumlage mit 37.400,00 € veranschlagt. Somit fallen 1.190,34 € Mehrausgaben an, welche nicht im Haushaltsplan eingeplant sind.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 8800.1400 Mieten. Für Mieten wurde ein Ansatz mit 9.400,00 € eingeplant, AO Soll mit 11.410,88 € und somit werden Mehreinnahme in Höhe von 2.010,88 € ausgewiesen.
Die überplanmäßige Ausgabe in HHST 9000.8321 Kreisumlage ist unabweisbar und die Deckung ist gewährleistet.
Beschluss 22/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa nimmt den als Drucksache 12.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Moxa durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.
Beschluss 23/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2018.
Beschluss 24/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa nimmt den als Drucksache 14.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Moxa durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.
Beschluss 25/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2019.
Beschluss 26/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa nimmt den als Drucksache 16.2/09/23vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Moxa durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.
Beschluss 27/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2020.
Beschluss 28/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa nimmt den als Drucksache 18.2/09/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Moxa durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.
Beschluss 29/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021.
Beschluss 30/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa lehnt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 0200.6550 Rechnungsprüfungskosten in Höhe von 892,00 € für das Haushaltsjahr 2023 ab.
Beschluss 31/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt, auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Zimmererarbeiten sowie Blechverkleidung an der Gemeindescheune, Ortsstraße 19“ und nach Angebotsprüfung den Auftrag an die Firma Zimmerei Breternitz, Ortsstraße 12, 07318 Paska in Höhe der geprüften Angebotssumme von 13.210,34 € brutto zu erteilen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 32/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa hat die Empfehlungen und Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde vom 24.07.2023 bezüglich der Hauptsatzung der Gemeinde Moxa zur Kenntnis genommen und in die Satzung wie folgt eingearbeitet:
§ 3 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde Moxa führt ein eigenes Wappen gemäß nachfolgender Beschreibung:
Auf dem gevierten Wappen ist oberhalb der Wellenlinie, die den Waldboden darstellt, eine kräftig gewachsene Fichte in grün abgebildet.
Die rechte obere und die linke untere Fläche ist schwarz, die linke obere und die rechte untere Fläche ist silbern.
§ 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung
Abs. 1, Satz 3
Es dürfen Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde in der Sitzung gestellt werden.
Beschluss 39/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.4.2023.