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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Seisla - Anlage zur Satzung über Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Seisla

Anlage

zur Satzung über Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Seisla

(Sondernutzungsgebührensatzung)

Verzeichnis der Sondernutzungsgebühren

Abkürzungen:

p/T

=

pro Tag

p/J

=

pro Jahr

p/W

=

Woche

p/m²

=

pro Quadratmeter

p/M

=

pro Monat

p/lfm

=

pro laufenden Meter

 — 

 — 

Gebühren-nummer.

Benutzungsart/Bezugsgröße

(Grundlage für Gebührenberechnung)

Gebührensatz

I. Gebührengruppe 1 - Leitungsverlegung

Leitungen

1.01

Ober - und unterirdische Leitungen, nicht der öffentlichen Versorgung dienen einschließlich erforderlicher Mastendie

5,00 €/lfm und Jahr höchstens 1000,00 € p/J

Aufzüge

1.02

unbefristet

50,00 € bis 500,00 € p/J

1.03

befristet

5,00 € bis 100,00 € p/T

Aufgrabungen aller Art

1.04

bei einer Baugrubenbreite bis zu 1m

1,00 € p/T und Meter

1.05

bei einer Baugrubenbreite über 1m

1,50 € p/T und Meter

II. Gebührengruppe 2 Bauliche Anlagen

Gebäude und Ausstellungen

2.01

Wartehallen mit Verkaufsbetrieb, Kioske Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden,

150,00€ bis 2500€ p/M

2.02

Schaukästen und Ausstellungspavillons Soweit sie mit einer Baugenehmigung errichtet wurden, p/m² überragender Fläche

5,00 bis 25,00 € p/M

Warenautomaten mit oder ohne direkten festen Verbund mit dem Boden

2.03

bis 0,2 m² Frontfläche

35,00 € p/J

2.04

über 0,2 m² bis 1 m² Frontfläche

70,00 € p/J

2.05

für jeden weiteren angefangenen m² Frontfläche

70,00 € p/J

Behelfsstraßen/Verladestellen Großwaagen

2.06 p/m²

genutzter Fläche

10,00 € bis 50,00 € p/J

Bauaufsichtlich genehmigte Vorhaben bei denen wegen ihres Hineinragens in den öffentlichen Verkehrsraum eine Sondernutzungserlaubnis nicht als erteilt

2.07

Gesimse und Fensterbänke innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche Mit einer Ausladung von über 0,10 m

Die Gebühr beträgt 6% des Verkehrswertes des begünstigten Grundstückes,

2.08

Bauteile, soweit sie nicht unter die Gebührennummern 2.02 bis 2.05 fallen, innerhalb einer Höhe von 3,00 m über der Geländeoberfläche,

bezogen auf den Quadratmeter.

soweit die Gehwegbreite um mehr als 5% bzw. mehr als 0,20 m, bei Gebäudesockeln um mehr als 0,10 m überragt wird

2.09

Kellerlichtschächte und Betriebsschächte Soweit sie mehr als 0,50 m in den Öffentlichen Gehweg hineinragen

2.10

Arkaden und Unterbauungen

Mindestgebühr: 25,00 € p/J

III. Gebührengruppe 3 - Gewerbliche Veranstaltungen und Gewerbliche Nutzungen

Gewerbliche Nutzung

3.01

Ausstellungswagen

75,00 € bis 150,00 € p/W

3.02

Verkaufsstände p/m² genutzter Flächeq

2,50 €p/T mind. jedoch 10,00 € p/T

3.03

Aufstellung von Tischen und Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten Mai bis Oktober

2,50 € p/M

3.04

Aufstellung von Tischen Stühlen zur Bewirtung im Freien pro m² genutzter Fläche in den Monaten November bis April

1,25 € p/M

3.05

sonstige gewerbliche Veranstaltungen p/m² genutzter Fläche

1,00 p/T mind. jedoch 25,00 € p/T

3.06

Veranstaltungshinweisschild bis 0,99 m² befristet

5,00 € p/W

3.07

Veranstaltungshinweisschild über 0,99 m² befristet

10,00 € p/W

3.08

Aufstellung mobiler Verkaufswagen

25,00 € p/T

IV. Gebührengruppe 4 - übermäßige Straßennutzung im Sinne der StVO und des ThürStrG

Beschilderungen

4.01

Firmenhinweisschild bis 0.99 m² unbefristet

25,00 € p/J

4.02

Firmenhinweisschild bis 0,99 m² befristet

2,50 € p/W

4.03

Firmenhinweisschild ab 1,00 m² unbefristet

100,00 € p/J

4.04

Firmenhinweisschild ab 1,00 m² befristet

10,00 € p/W

4.05

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und

4.41 - 4.44

befristet

25,00 € bis 150,00 € p/J

4.06

Masten und Pfosten außerhalb der Nutzung gem. Nr. 1.01, 4.01 bis 4.04 und 4.41 - 4.43 befristet

10,00 € bis 50,00 € p/M

feste Gerüste

4.07

bis 10 m Frontlänge

5,00 € p/W

4.08

10 m - 20 m Frontlänge

7,50 € p/W

4.09

über 20 m Frontlänge

10,00 € p/W

bewegliche Gerüste (Rollgerüste und Leitern)

4.10

bis 1,50 m Frontlänge und Leitern

2,50 € p/T

4.11

über 1,50 m Frontlänge

5,00 € p/T

Bauzäune und Zäune zur Sicherung von Gefahrenstellen

4.12

pro lfm. Bauzaun

1,00 € p/W

Vorübergehende, befristete Aufstellung Von Werkzeug oder Bauhütten, Wohnwagen, Toilettenhütten oder Toilettenwagen

4.13

bis zu 2 Monaten und 10 m² Nutzfläche

einmalig 35,00 €

4.14

für jeden weiteren angefangenen Monat

15,00 €

4.15

bis zu 2 Monaten über 10 m² Nutzfläche

einmalig 70,00 €

4.16

für jeden weiteren angefangenen Monat

30,00 €

vorübergehende, befristete Aufstellung von Maschinen, Fahrzeugen einschließlich Hilfseinrichtungen soweit nicht unter den Gemeingebrauch fallend

4.17

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.18

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.19

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.20

für jede weitere angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

vorübergehende, befristete Aufstellung von Containern

4.21

bis 5 m³ Rauminhalt

2,50 € p/T

4.22

über 5 m³ bis 10 m³ Rauminhalt

5,00 € p/T

4.23

über 10 m³ Rauminhalt

10,00 € p/T

Lagerung von Material

4.24

bis zu 30 m² genutzter Fläche

2,50 € p/T

4.25

über 30 m² bis 50 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4.26

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.27

für jede weiteren angefangenen 50 m²

5,00 € p/T

Nutzung von Gehwegen mit Kraftfahrzeugen

4.28

bis zu 10 m² genutzter Fläche

5,00 € p/T

4,29

über 10 m² bis 20 m² genutzter Fläche

10,00 € p/T

4.30

über 20 m² bis 50 m² genutzter Fläche

20,00 € p/T

4.31

über 50 m² bis 100 m² genutzter Fläche

35,00 € p/T

4.32

Über 100 m²

50,00 € p/T

Sonstige Sondernutzungen

4.33

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche unbefristet

25,00 € p/J

4.34

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern bis zu 2 m² genutzter Fläche befristet

2,50 € p/M

4.35

Ausstellungsgegenstände mit und ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche unbefristet

50,00 € p/M

4.36

Ausstellungsgegenstände und Gegenstände ohne Wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit;

Dekoration vor Geschäften und Häusern über 2 m² genutzter Fläche befristet

5,00 € p/M

4.37

motorsportliche Veranstaltungen gem. §29 Abs. 2 StVO oder Versuchsfahrten, wenn Verkehrsbeschränkungen erforderlich werden

300,00 € p/Veranstaltung

4.38

wirtschaftlicher Betrieb von Lautsprechern, die sich auf den Straßenraum auswirken sollen

30,00 € p/T

4.39

Anbringen von Plakaten

2,50 € p/W pro Plakat

4.40

Aufstellung von Kundenstoppern (A-Aufsteller)

25 € p/J

4.41

Warenauslagen pro m² genutzter Fläche

2,50 € p/M

4.42

Informationsstände

5,00 € p/T

4,43

Mitgliederwerbestände

50,00 € p/T pro Stand

4.44

Fahnenmasten, Transparente u.ä.

20,00 € p/W

4.45

Schaukästen

25,00 € bis 250,00 € p/J

4.46

freistehende Schaustelleinrichtungen

0,50 € p/T pro m² genutzter Fläche mind.5,00 € p/T

4.47

Parken von Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufschrift ohne Zugfahrzeug für max. zwei Wochen

100,00 € p/W pro Anhänger

4.48

abstellen von zulassungspflichtigen aber nicht zugelassenen Fahrzeugen ab dem 3. Tag

5,00 € p/T

4.49

Fahrradständer ohne Werbung

20,00 € p/J pro Stück

Fahrradständer mit Werbung

50,00 € p/J pro Stück

4.50

Drehgenehmigung/ Fotogenehmigung

15,00 € p/T