Beschluss 52/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 24.06.2024.
Beschluss 53/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf Grundlage § 34 Abs. 1 ThürKO die beiliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Ziegenrück vom 07.07.2014 hinsichtlich seiner Ergänzungen (blau markiert).
Die beiliegende geänderte Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss 54/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zur Anschaffung von Hardware in Höhe von 1.356,60 € in Haushaltsstelle 7900-9251.
Beschluss 55/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, die Planungsleistung für das Vorhaben „Erneuerung der Treppenanlage - Kirchsteig - an der Stadtkirche St. Bartholomäus in Ziegenrück“ in Höhe von 16.658,33 Euro brutto an das Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. Ingrid Silge, Vor der Heide 17A, 07381 Pößneck zu vergeben.
Aus fördertechnischen Gründen ist ein Stufenvertrag abzuschließen (Beauftragung der Leistungsphasen einzeln, nicht als Gesamtpaket).
Die jetzige Beauftragung bezieht sich auf die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie dient gleichzeitig der Beantragung einer Förderung für das Vorhaben beim Zuwendungsgeber Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVA).
Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt dann, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Hierfür zeichnet der Bürgermeister verantwortlich i.V.m. der VG Ranis-Ziegenrück. Die Beauftragung der fortführenden Leistungsphasen gem. Angebot IB Silge vom 20.06.2024 geschieht jeweils in Schriftform.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 6100.9402 Baumaßnahmen Städtebauförderung „lebendige Zentren“ eingestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an das Planungsbüro zu erteilen.
Beschluss 56/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe für das Vorhaben „Forstwirtschaftliche Infrastruktur - Grundinstandsetzung Hainbühlweg Ziegenrück“
den Auftrag an die Firma Fuhrbetrieb & Erdarbeiten Thomas Hofmann, Thomas-Müntzer-Siedlung 11, 07929 Saalburg-Ebersdorf in Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme von 97.463,74 € zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter der HHSt. 8550.6732 eingeplant. Die Maßnahme wird aus Mitteln des ELER, des Bundes und des Freistaates Thüringen gefördert. Der Zuwendungsbescheid vom 06.06.2024 liegt vor.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung zu achten.
Beschluss 57/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe für das Vorhaben „Instandsetzung von ganzjährig LKW-befahrbaren Wegen - Philosophenweg Ziegenrück“ den Auftrag an die Firma Fuhrbetrieb & Erdarbeiten Thomas Hofmann, Thomas-Müntzer-Siedlung 11, 07929 Saalburg-Ebersdorf in Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme von 15.775,24 € zu erteilen.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter der HHSt. 8550.6732 eingeplant. Die Maßnahme wird vom Freistaat Thüringen gefördert. Der Zuwendungsbescheid vom 06.06.2024 liegt vor.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung zu achten.
Beschluss 58/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der Freihändigen Vergabe für die Vorhaben
| a) | Herstellung barrierefreier Weg zum Wehr der Saale |
| b) | Herstellung barrierefreier Gehweg gegenüber geologischem Aufschluss „Kulmschieferfalte“ |
und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an die Firma RR Dienstleistungs GmbH, Ortsstraße 37b, 07389 Wilhelmsdorf in Höhe der angebotenen Bruttopreise für
| - | die Herstellung eines barrierefreien Wegs zum Wehr der Saale von 23.550,10 € |
und
| - | für die Herstellung eines barrierefreien Gehweges gegenüber der Kulmschieferfalte von 41.114,50 € |
(gesamt: 64.664,60 €) zu vergeben.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 6300.9400 nicht eingeplant.
Der gebildete Haushaltsausgaberest in Höhe von 60.000,00 € (für Stützmauer Bahnhofstraße) wird dafür als Ausgabe zur Verfügung gestellt.
Die Schaffung eines barrierefreien Gehweges und Zugangs wurde mit Zuwendungsbescheid vom 24.06.2024 von der Thüringer Aufbaubank mit einem Zuschuss in Höhe von 40.889,35 € aus Landesmitteln gewährt (außerplanmäßige Einnahme in der Haushaltstelle 6300.3610 für die Ausgabe in der Haushaltstelle 6300.9400).
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 59/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) für die Vorhaben
| c) | Herstellung Erklärtafeln für Rollstuhlfahrer |
| d) | Herstellung Ortsplan für Rollstuhlfahrer |
den Auftrag an Buchbinder Dirk Zaumsegel,Marktstraße 15, 07924 Ziegenrück in Höhe der angebotenen Bruttopreise für
| - | die Herstellung der Erklärtafeln für Rollstuhlfahrer von 2.113,44 € |
und
| - | die Herstellung eines Ortsplanes für Rollstuhlfahrer von 1.370,88 € |
(gesamt: 3.484,32 €) zu vergeben.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 7900/5200 eingeplant; Haushaltsansatz 5.500,00 €.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Buchbinderei zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 60/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 24.06.2024.