Die Gemeinde Krölpa unterhält zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einen gemeindlichen Eigenbetrieb. Für diesen ist die Stelle Kundenbetreuung ab 01.11.2025 unbefristet zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
| • | Pflege von Kundendaten |
| • | Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren |
| • | Vollzug der Beitragserhebung |
| • | Debitorenbuchhaltung inkl. Mahnwesen |
| • | Planung der Abfuhr von Fäkalschlämmen im Entsorgungsgebiet |
| • | Planung und Vorbereitung des Wechsels von Wasserzählern nach Eichfrist |
| • | Beantragung und Überwachung von Fördermitteln für Kleinkläranlagen |
| • | Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften |
| • | Kommunikation mit Behörden, Geschäftspartnern, Dienstleistern und Kunden |
Anforderungen:
| • | abgeschlossene kaufmännische Ausbildung |
| • | mehrjährige Berufserfahrung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung |
| • | Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen, Regelwerken und Richtlinien |
| • | Leistungs-, Verantwortungsbereitschaft sowie Eigeninitiative |
| • | Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit |
| • | Eigenverantwortliche, zielorientiert und zuverlässige Arbeitsweise |
| • | sicherer Umgang mit den gebräuchlichen EDV-Systemen |
Wir bieten eine Vollzeitstelle. Die Vergütung richtet sich nach TVöD-VKA.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die üblichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse über die bestandenen Prüfungen der geforderten Abschlüsse sowie Nachweis der mehrjährigen Berufserfahrung) sind bis zum 31. August 2025 an die Gemeinde Krölpa, Bürgermeister Jonas Chudasch, Pößnecker Straße 24 in 07387 Krölpa oder wl@gemeindewerke- kroelpa.de gerichtet werden. Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese mit den vorbezeichneten Unterlagen -vollständig- in der vorgenannten Frist bei der Gemeinde Krölpa eingegangen sind.
Hinweis:
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.