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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

Stellenausschreibung

eines/einer Mitarbeiter/in Kundenbetreuung im BereichWasser und Abwasser (m/w/d)

Die Gemeinde Krölpa unterhält zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einen gemeindlichen Eigenbetrieb. Für diesen ist die Stelle Kundenbetreuung ab 01.11.2025 unbefristet zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Pflege von Kundendaten

Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren

Vollzug der Beitragserhebung

Debitorenbuchhaltung inkl. Mahnwesen

Planung der Abfuhr von Fäkalschlämmen im Entsorgungsgebiet

Planung und Vorbereitung des Wechsels von Wasserzählern nach Eichfrist

Beantragung und Überwachung von Fördermitteln für Kleinkläranlagen

Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften

Kommunikation mit Behörden, Geschäftspartnern, Dienstleistern und Kunden

Anforderungen:

abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

mehrjährige Berufserfahrung in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Verordnungen, Regelwerken und Richtlinien

Leistungs-, Verantwortungsbereitschaft sowie Eigeninitiative

Kommunikationsstärke und Teamfähigkeit

Eigenverantwortliche, zielorientiert und zuverlässige Arbeitsweise

sicherer Umgang mit den gebräuchlichen EDV-Systemen

Wir bieten eine Vollzeitstelle. Die Vergütung richtet sich nach TVöD-VKA.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die üblichen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Tätigkeitsnachweis, Zeugnisse über die bestandenen Prüfungen der geforderten Abschlüsse sowie Nachweis der mehrjährigen Berufserfahrung) sind bis zum 31. August 2025 an die Gemeinde Krölpa, Bürgermeister Jonas Chudasch, Pößnecker Straße 24 in 07387 Krölpa oder wl@gemeindewerke- kroelpa.de gerichtet werden. Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese mit den vorbezeichneten Unterlagen -vollständig- in der vorgenannten Frist bei der Gemeinde Krölpa eingegangen sind.

Hinweis:

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.