Amtsgericht Rudolstadt
Marktstraße 54
07407 Rudolstadt
Terminbestimmung: Zwangsversteigerung
AZ.: K 82/24
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Dienstag, 11.11.2025 | 10:00 Uhr | IV, Sitzungs- saal | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ranis
| Gemarkung | Flur, Flur- stück | Wirtschaftsart und Lage | Anschrift | m² | Blatt |
| Ranis | 12, 94 | Gebäude- und Freifläche, Planstraße 7 | Planstraße 7, 07389 Ranis | 180 | 127 BV 1 |
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Zweigeschossiges Einfamilienhaus (Reihenmittelhaus) mit hofseitigem Anbau; Baujahr ca. 1910; leerstehend; teilunterkellert; Wohnfläche ca. 129 m²; massiver Geräteschuppen vorhanden;
Verkehrswert: 67.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 10.07.2024.
Anforderungen:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, wirdrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstigerten Gegenstandes tritt.