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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Krölpa

Beschluss BS 21/02/25

Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt folgenden Änderungs-/Ergänzungsbeschluss zum Beschluss 56/05/24 zur Hauptsatzung der Gemeinde Krölpa:

§ 5 Einwohnerfragestunde und -versammlung

Abs. 1

Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und können auch spätestens 5 Tage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis oder per E-Mail an info@vg-ranis-ziegenrueck.de eingereicht werden.

§ 13 Entschädigungen, Abs. 1

Für die Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse beträgt die Entschädigung 22,00 €/Sitzung.

Abs. 2 Satz 3

… Mitglieder des Gemeinderats, die nicht erwerbstätig sind, jedoch einen …

Abs. 5

Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren (5) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Belastungen und Aufwendungen erhalten die Ausschussvorsitzenden eine zusätzliche Entschädigung von 22,00 €/Monat (§ 3 Thüringer Entschädigungsverordnung ThürEntschVO). Stellvertretende Ausschussvorsitzende erhalten für die Wahrnehmung besonderer Funktionen, für jede Sitzung, in der sie den Vorsitz führen, ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 22,00 €/Sitzung (§ 3 Abs. 3 ThürEntschVO).

Abs. 6

Die ehrenamtlichen Kommunalwahlbeamten erhalten nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) die folgende(n) Aufwandsentschädigung(en):

§ 14 Öffentliche Bekanntmachung

Abs. 1

(1) Satzungen der Gemeinde werden öffentlich bekanntgemacht durch Veröffentlichung im gedruckten „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück"

Abs. 3 Satz 2 - entfällt

Abs. 4 Satz 2

Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 im gedruckten „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück“ unverzüglich nachgeholt.

§ 17 Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 1.1.2025 in Kraft. Die Satzung vom 25.05.2004, zuletzt geändert mit der 9. Änderungssatzung vom 14.12.2020 tritt außer Kraft.