Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Friedhofsverwaltung informiert:

Standsicherheitsprüfung der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der VG Ranis-Ziegenrück

Die Friedhofsverwaltung führt von Anfang September bis Ende November 2026 eine Druckprüfung der Standsicherheit von Grabsteinen und Grabmalen auf den Friedhöfen in Eßbach, Krölpa-Rockendorf, Peuschen, Schmorda, Ranis, Wilhelmsdorf und Ziegenrück durch.

Den Städten und Gemeinden obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den jeweiligen Friedhof. Sie sind somit gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) der Gartenbauberufsgenossenschaft verpflichtet, die Standfestigkeit und Standsicherheit der Grabmale zu prüfen und zu dokumentieren.

Ein sachkundiger Mitarbeiter für Grabsteinstatik prüft dies mit einem speziellen Druckprüfgerät. Dabei muss das Grabmal/der Grabstein einem Druck von 30 daN (Dekanewton) standhalten. Die Grabmale werden dabei nicht beschädigt. Wenn ein Grabmal schwankt und/oder der Sockel wackelt, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung der VG Ranis-Ziegenrück schriftlich benachrichtigt. Sie müssen dann schnellstens einen fach- und sachkundigen Steinmetzbetrieb beauftragen, um die einwandfreie Standsicherheit/Standfestigkeit wiederherzustellen.

Die Standsicherheitsprüfung ist nicht nur wichtig für die Friedhofsbesucher, sondern auch für die Sicherheit der gemeindlichen Mitarbeiter, die u.a. mit der Grasmahd beauftragt sind.

Rückschnitt von Koniferen, Bäumen, Hecken und sonstigen hochwachsenden Gehölzen auf oder neben Grabstätten

Nach den allgemeingültigen Regeln der Bepflanzung von Grabstätten sollte die Höhe und Breite der Bepflanzung harmonisch zum Grabstein wirken. Das heißt, die Höhe der Pflanzung sollte die Grabsteinhöhe nicht überschreiten und weder unnatürlich verdecken noch überwachsen oder die Grabnachbarschaft stören.

Wir bitten daher alle Inhaber von Grabnutzungsrechten auf den kommunalen Friedhöfen der VG Ranis-Ziegenrück, die Höhe und Breite der Bepflanzungen zu überprüfen und einen Rückschnitt vorzunehmen, falls die zulässigen Maße überschritten sind.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 03647/431235 (Standesamt und Friedhofsverwaltung) gern zur Verfügung.

Sylvia Leithiger

Friedhofsverwaltung