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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 9/2026
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Gössitz

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossen

Termin:

Freitag, den 16.10.2026 um 18.30 Uhr

Ort:

07389 Gössitz, Ortsstraße 100,

(Mehrzweckgebäude - „Konsum“)

Hinweise:

Einlass ab 17.30 Uhr,

um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen des Jagdbezirkes Gössitz.

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung und Eröffnung der Versammlung

TOP 2:

Vorstellung und Bestätigung der Tagesordnung

TOP 3:

Bericht des Not-Vorstandes

TOP 4:

Beschluss über Anlage eines Festgeldes

TOP 5:

Vorstellung der Abschussplanung für die

Jagdjahre 01.04.2026 bis 31.03.2029

TOP 6:

Bericht der Jagdpächter

TOP 7:

Beratung und Beschluss über eine

Aufwandsentschädigung für den Jagdvorsteher/-in

und den Kassenfüher/in

TOP 8:

Wahl des Vorstandes

TOP 9:

Beschluss zur Stichwahl

zwischen Flächen- und Stimmenmehrheit

TOP 10:

Wahl der Wahlkommission Beschluss

TOP 11:

Beschluss Wahl des Vorstehers(-in) / Vorsitzenden

TOP 12:

Beschluss Wahl des Stellvertreters/-in

TOP 13:

Beschluss Wahl der Beisitzer/-innen

(mindestens 2 Personen)

TOP 14:

Beschluss zur Wahl des Schriftführers/-in

TOP 15:

Beschluss zur Wahl des Kassenwarts-/in

TOP 16:

Beschluss Wahl Kassenprüfers/-in (2 Person)

TOP 17:

Anfragen und Informationen

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagd-genossen vor dem Einlass zur Versammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich

jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder

4.

durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Vordrucke können ggf. beim Jagdvorstand eingeholt werden.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Bewerber für den Vorstand / Kassenprüfer können sich gern bereits im Vorfeld der Versammlung beim Notvorstand melden.

Sandro Schindler

Bürgermeister - Notjagdvorstand