| Termin: | Freitag, den 16.10.2026 um 18.30 Uhr |
| Ort: | 07389 Gössitz, Ortsstraße 100, (Mehrzweckgebäude - „Konsum“) |
| Hinweise: | Einlass ab 17.30 Uhr, um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden. |
Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen des Jagdbezirkes Gössitz.
Tagesordnung
| TOP 1: | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung |
| TOP 2: | Vorstellung und Bestätigung der Tagesordnung |
| TOP 3: | Bericht des Not-Vorstandes |
| TOP 4: | Beschluss über Anlage eines Festgeldes |
| TOP 5: | Vorstellung der Abschussplanung für die Jagdjahre 01.04.2026 bis 31.03.2029 |
| TOP 6: | Bericht der Jagdpächter |
| TOP 7: | Beratung und Beschluss über eine Aufwandsentschädigung für den Jagdvorsteher/-in und den Kassenfüher/in |
| TOP 8: | Wahl des Vorstandes |
| TOP 9: | Beschluss zur Stichwahl zwischen Flächen- und Stimmenmehrheit |
| TOP 10: | Wahl der Wahlkommission Beschluss |
| TOP 11: | Beschluss Wahl des Vorstehers(-in) / Vorsitzenden |
| TOP 12: | Beschluss Wahl des Stellvertreters/-in |
| TOP 13: | Beschluss Wahl der Beisitzer/-innen (mindestens 2 Personen) |
| TOP 14: | Beschluss zur Wahl des Schriftführers/-in |
| TOP 15: | Beschluss zur Wahl des Kassenwarts-/in |
| TOP 16: | Beschluss Wahl Kassenprüfers/-in (2 Person) |
| TOP 17: | Anfragen und Informationen |
Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagd-genossen vor dem Einlass zur Versammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorzulegen. Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.
| Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse | |
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigten, volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Vordrucke können ggf. beim Jagdvorstand eingeholt werden.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Bewerber für den Vorstand / Kassenprüfer können sich gern bereits im Vorfeld der Versammlung beim Notvorstand melden.
Sandro Schindler
Bürgermeister - Notjagdvorstand