Beschluss- Nr. RB/196/2023:
Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt den Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG im Rahmen von § 66 Abs. 3 ThürKO mit einem Geschäftsanteil (500 €). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung einzuholen und alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 11+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 2 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/198/2023:
Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahlen 2024
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beruft Frau Franziska Kischkat, wohnhaft in 99636 Rastenberg Ortsteil Bachra, zur Gemeindewahlleiterin
und Frau Susanna Schwarz, wohnhaft in 99610 Sömmerda Ortsteil Orlishausen zur Stellvertreterin.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 11+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Überplanmäßige Ausgabe Wunsch- und Wahlrecht
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 4640.7120 - Erstattung Betriebskosten an Gemeinden (Wunsch- und Wahlrecht) in Höhe von 58.091,00 €. Zur Deckung dienen die Mehreinnahmen der Haushaltsstellen 4640.1720 - Erstattung von Betriebskosten (Wunsch- und Wahlrecht) - in Höhe von 21.533,40 €, 4640.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse vom Land - in Höhe von 31.980,00 € und 9000.0610 - sonstige Zuweisungen vom Land in Höhe von 4.577,60 €.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 11+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/200/2023:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Almose“ in Rastenberg
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB:
| 1. | Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.: 2/23 „Wohngebiet Almose“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen. | |
| 2. | Folgende Planungsziele werden verfolgt: | |
| - | Sicherung der derzeit im Außenbereich geduldeten Wohnnutzungen. |
| - | Die Erschließung der Grundstücke soll über öffentliche Grundstücke erfolgen. |
| 3. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 11+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/201/2023:
Satzung der Stadt Rastenberg über ein besonderes Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.: 2/23 „Wohngebiet Almose“
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/23 „Wohngebiet Almose“ in Rastenberg.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 11+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 12 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |