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Rastenberger Kurier
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Liebe RastenbergerInnen,

wir haben die Jahreszeit „Winter“, und diese bringt eine wunderschöne Schneepracht mit sich, aber auch Glätte auf Straßen und Gehwegen. Diese Bedingungen erfordern besondere Maßnahmen, und wir als BürgerInnen der Stadt Rastenberg sollten auch in solchen Situationen zusammenarbeiten.

Auch in Rastenberg gibt es Rechte und Pflichten, die man kennen sollte.

Wir möchten Sie auf die Straßenreinigungssatzung aufmerksam machen, welche die Schneeräumung beinhaltet. Diese besagt, dass die Eigentümer oder Besitzer dazu verpflichtet sind, die Gehwege vor ihrem Grundstück zu räumen.

„Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.“ (Satzung über die Straßenreinigung: III Winterdienst, § 9 Schneeräumung, Absatz 7)

Da bei Schneefall an privaten Grundstücken leider viele Gehwege nicht geräumt sind, ist es unzumutbar, diese zu benutzen. Es wäre schön, wenn alle gegenseitige Rücksicht nehmen.

Ein großes Dankeschön gilt den Mitarbeitern des Bauhofes der Stadt Rastenberg, die durch ihr schnelles Handeln dafür sorgen, dass Straßen und Gehwege geräumt sind. Wir haben großen Respekt vor euren täglichen und langen Einsätzen, auch an den Wochenenden.

Familie Strenger