Beschluss-Nr. RB/189/2023:
Jahresrechnung 2021 der Stadt Rastenberg -
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Beschlussfassung:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Rastenberg stellt die Jahresrechnung 2021 der Stadt Rastenberg fest. | |
| 2. | Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 3.546.074,45 € |
| im Vermögenshaushalt | 722.749,62 € |
| Gesamthaushalt | 4.268.821,07 € |
| 3. | Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 3.546.071,45 € |
| im Vermögenshaushalt | 722.749,62 € |
| Gesamthaushalt | 4.268.821,07 € |
| 4. | Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. | |
| 5. | Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. | |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 9+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. RB/190/2023:
Jahresrechnung 2021 -
Beschluss Entlastung der Bürgermeisterin
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 9+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschluss-Nr. RB/191/2023:
Jahresrechnung 2022 der Stadt Rastenberg -
Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Beschlussfassung:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Rastenberg stellt die Jahresrechnung 2022 der Stadt Rastenberg fest. | |
| 2. | Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 3.709.592,82 € |
| im Vermögenshaushalt | 581.420,04 € |
| Gesamthaushalt | 4.291.012,86 € |
| 3. | Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung | |
| im Verwaltungshaushalt | 3.709.592,82 € |
| im Vermögenshaushalt | 581.420,04 € |
| Gesamthaushalt | 4.291.012,86 € |
| 4. | Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt. | |
| 5. | Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen, werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis. | |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 9+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. RB/192/2023:
Jahresrechnung 2022 -
Beschluss Entlastung der Bürgermeisterin
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 9+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 9 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschluss-Nr. RB/193/2023:
Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ bzw. „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO zum 31.12.2023 die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda" unter dem Vorbehalt der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken" zum 01.01.2024, bestehend aus der „VG Kölleda“ mit den Mitgliedsgemeinden Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ostramondra, Rastenberg und der „VG Gramme-Vippach“ mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO, vorbehaltlich der Auflösung der „VG Kölleda“, die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken" zum 01.01.2024, bestehend aus der „VG Kölleda“ mit den Mitgliedsgemeinden Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ostramondra, Rastenberg und der „VG Gramme-Vippach“ mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg. |
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt, dass es für die Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken" mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg noch einen zu bestimmenden Hauptsitz bedarf, mindestens aber Behördenstandorte in den Gemeinden Schloßvippach, Großrudestedt und Kölleda sind. |
| 4. | Der Stadtrat beauftragt die Bürgermeisterin, vorbehaltlich einer mehrheitlichen Zustimmung zur Neugründung der „VG Thüringer-Becken, den entsprechenden Antrag in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 9+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/194/2023:
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an dem Ochsengraben“ Rastenberg im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gem. § 31 Abs. 2 BauGB zum Bauvorhaben Errichtung einer Lager- und Montagehalle
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt dem Antrag auf Zulassung von Befreiungen zum Bauantrag „Errichtung einer Lager- und Montagehalle“ auf dem Flurstück 725/4, Flur 8, Gemarkung Rastenberg, gem. § 31 Abs. 2 BauGB folgenden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an dem Ochsengraben“ in Rastenberg stattzugeben:
| - | Befreiung von der festgesetzten südlichen Baugrenze (geringfüge Überschreitung 18 m²), |
| - | Befreiung von der festgesetzten Dachneigung, 6 °anstelle der 28 ° Dachneigung |
und gem. § 30 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 10+1
| Abstimmungsergebnis: | ||
| 10 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |