wir möchten Sie auf einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Rad- und Wanderweges sowie der ordnungsgemäßen Entsorgung von Grünabfällen hinweisen:
| 1. | Unzulässige Nutzung des Rad- und Wanderweges |
| Der Rad- und Wanderweg in Rothenberga, von der Gemarkung Lossa bis zum Übergang der L1057, ist für PKW und Motorräder nicht zugelassen. Das Befahren ist verboten und nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Anlieger, wie Grundstückseigentümer und Landwirte, dürfen unter bestimmten Bedingungen den Weg nutzen. |
| In letzter Zeit wurden jedoch vermehrt PKW und Motorräder beobachtet, die mit hoher Geschwindigkeit auf diesem Weg unterwegs sind. Eine besondere Gefährdung geht auch von privaten Holztransporten mit ungesicherter Ladung aus, die regelmäßig dort stattfinden. |
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| 2. | Unsachgemäße Entsorgung von Grünabfällen |
| Grünabfälle und Grünschnitt dürfen nicht entlang des Bahndamms oder an der alten Rastenberger Straße entsorgt werden. Diese illegale Ablagerung schadet der Natur und beeinträchtigt das Erscheinungsbild unserer Umgebung. |
Wir bitten alle, die bestehenden Regeln zu beachten und Rücksicht auf Mitmenschen sowie die Natur zu nehmen. Nur gemeinsam können wir ein gepflegtes Umfeld erhalten - auch jenseits der eigenen Grundstücksgrenzen.
Sollten Ihnen Verstöße zu den genannten Punkten auffallen, nehmen wir Ihre Hinweise gerne entgegen. Diese werden anonym und sorgfältig verfolgt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr Ortsteilbürgermeister Christoph Hänert