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Rastenberger Kurier
Ausgabe 13/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Stadt Rastenberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“

Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3/24 Sonstiges Sondergebiet „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat am 25.11.2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Rastenberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Windparks mit 8 Windenergieanlagen schaffen.

Der Geltungsbereich zur Erstellung des Windparks umfasst in der Gemarkung Rastenberg in der Flur 4 die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90, 92, 93/1, 147/91, 148/129, 156/91, 157/91, sowie Teilflächen der Flurstücke 15, 18, 75, 96, 97, 128, 149/129, 460, 484 und 500. In der Flur 5 die Flurstücke 554, 560, 561, 564, 565 566, 567, 568, 1207, 1208, 1315, 1316, 1317, 1318, 1379, 1380 und 1381. In der Flur 6 die Flurstücke 569, 570, 571, 572, 574, 575, 576, 577/1, 577/2, 577/3, 577/4, 578, 579/1, 579/2, 579/3, 579/4, 580, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598/1, 599/1, 599/2, 600/1, 600/2, 601/1, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 1293, 1294, 1295, 1296, 1388, 1389, 1416, 1417,1418, 1419 und 1420. In der Flur 7 die Flurstücke 610, 611, 612, 613/1, 616, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 628, 629, 630, 631, 634/1, 634/2, 634/3, 635, 636/1, 636/2, 636/3, 636/5, 636/6, 636/7, 637, 638, 639, 640, 641, 642/1, 642/2, 642/3, 643/1, 643/2, 643/3, 644, 1234, 1245, 1246, 1247, 1300, 1301, 1302, 1319, 1320, 1321, 1322, 1347, 1348, 1373, 1374 und 1426, sowie Teilflächen der Flurstücke 609, 647, 651 und 652. In der Flur 8 die Teilflächen des Flurstückes 734. In der Flur 9 die Teilflächen der Flurstücke 744 und 774. In der Flur 14 die Teilflächen der Flurstücke 1096/24 und 1121. In der Flur 16 die Teilflächen der Flurstücke 1171 und 1173.

In der Gemarkung Roldisleben umfasst der Geltungsbereich in der Flur 2 die Teilflächen der Flurstücke 25 und 44. In der Flur 4 die Flurstücke 15, 16, 17, 18, 75, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90, 92, 93/1, 96, 97, 128, 147/91, 148/129, 149/129, 156/91 und 157/91.

In der Gemarkung Bachra erfasst der Geltungsbereich in der Flur 3 die Teilflächen des Flurstückes 358.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 3/24 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 20.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter:

https://vgem-koelleda.de/oeffentliche-bekanntmachung-bebauungsplan-oeffentliche-auslegung.bebauungsplan-windpark-roldisleben-wuestung-rockstedt.de

bereitgehalten und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch,

Donnerstag und Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag

von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr

und gleichzeitig in der Außenstelle des Bürgerbüros

Im Rathaus Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg

Dienstag

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hinweis:

Das Bürgerbüro ist vom 24.12.2025 bis einschließlich 03.01.2026 geschlossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vgem-koelleda.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bei schriftlicher Abgabe ist folgende Postadresse zu verwenden: VG Kölleda, Markt 24, 99625 Kölleda. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

1.

Datengrundlage

Die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes des Plangebietes erfolgt auf Grundlage vorliegender Daten und Informationen.

2.

Naturräumliche Einordnung, Reliefverhältnisse, Geologie

Bestandsbeschreibung mit Zuordnung des Plangebietes zu einem Naturraum und Betrachtung des Reliefs und der Geologie.

3.

Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Speicher- und Reglerfunktion, zur Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere und zur natürlichen Ertragsfunktion des Bodens.

4.

Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zum Schutzgut Oberflächengewässer im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Schutzwürdigkeit.

5.

Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.

6.

Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Dokumentation zur Erfassung der Biotope des Vorranggebietes sowie Dokumentation der vorhandenen Avifauna, Fledermäuse, Feldhamster und naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Dokumentation zur Erfassung planungsrelevanter Vogelarten und Flugbewegungen mit Auswertung der erfassten Daten

7.

Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

Bestandsbeschreibung der Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsgebiet und deren Vorbelastungen, Bestandsbeschreibung der erholungs- und erlebnisrelevanten Einrichtungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.

8.

Angaben zum Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit/ Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und zu Vorbelastungen der Siedlungsgebiete durch Immissionen, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch einschließlich Gutachten Schall und Schattenwurf

Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen auf den Umgang mit Bodenfunden.

1.

Stellungnahme des Landratsamtes Sömmerda

vom 31.07.2025 / 20.08.2025

-

Forderung nach Bemaßung der Planzeichnung

-

Forderung, textlich festzusetzen, dass in jedem Baugebiet nur 1 WEA zulässig ist

-

Forderung, dass textlich ergänzt wird, dass untergeordnete Nebenanlagen 5 m über OKG nicht überschreiten dürfen.

-

Forderung, die Zuwegung als zulässig auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen

-

In Hinweise Punkt 3 sind die Ziffern der Postleitzahlen von Rastenberg und Kölleda zu korrigieren

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Forderung, nach Einhaltung gesetzlich geforderter Gewässerrandstreifen

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Frage, warum im UB keine Fotovisualisierung aus Richtung Roldisleben

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Forderung nach Festsetzung aller Gehölzstrukturen

-

Forderung für B-Plan: Korrektur der Zeiträume in Hinweisen V4, Ergänzung V6: Vergrämung erst nach Kontrolle/Kartierung, neuer Hinweis zu Gehölzschutzmaßnahmen

-

Forderung für Umweltbericht: Korrektur der Zeiträume in Hinweisen V4, V5 ändern Windgeschwindigkeit, Ergänzung V6

-

Im Umweltbericht überprüfen, ob im 30 m² Graben Amphibien betroffen sind

-

Frage: Woher stammen die Aussage im Umweltbericht zu den Rotmilanen

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Fragen zum Fledermausschutz und Mindestabständen zu Gehölzen

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Fragen zur Eingriffsausgleichsbilanz, Kompensation durch Geldzahlung wird nicht anerkannt, Bilanzierung ist zu korrigieren

-

Feststellung, dass Roldisleben, Rastenberg und Hardisleben durch Schall und Schatten beeinträchtigt sind

2.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes

vom 25.07.2025

-

Stellungnahme vom 28.11.24 behält Gültigkeit

-

Es wird die Aussage in der Begründung nicht gefolgt, dass 8 WEA angrenzend an 49 die Auswirkung auf das Landschaftsbild nicht vergrößert

-

Forderung nach Ergänzung der Begründung bezüglich der Standortwahl

-

Dringlichkeit der Planung für einen vorzeitigen B-Plan wird akzeptiert, es kann nicht nachvollzogen werden, dass die Planung der gesamtgemeindlichen städtebaulichen Entwicklung nicht entgegensteht

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Überschreitung der Baufelder durch Rotorenblätter erfordert eine Festsetzung dieser Flächen als nichtüberbaubare Grundstücksfläche

-

textliche Festsetzung 4.1 (Besonderer Nutzungszweck von Flächen) kann entfallen, weil bereits unter 1.1 geregelt

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Forderung, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht als „externe“ bezeichnen werden, sie sind eigenständig als Geltungsbereiche festsetzen

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Forderung, dass auf der Planunterlage Höhen einzutragen sind

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Hinweis, dass für WEA nach Luftverkehrsgesetz im Rahmen der Baugenehmigung entsprechende Zustimmungen eingeholt werden müssen

-

Hinweis, dass Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu beteiligen ist

3.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes

für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 10.07.2025

-

Forderung, die genannten Ackerlandfeldblöcke nicht zu bebauen, weil Fläche nicht im unwirksam gewordenen Sachlichen Teilplan Windenergie MT und Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie keine Vorranggebiete Windenergie sind

4.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes

für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 22.07.2025

-

Forderung nach Aufnahme der Hinweise zum Geologiedatengesetz

-

Betriebsweise so einrichten, dass Werte Lärmgutachten eingehalten werden

-

Schattenwurf/30min/Tag nicht überschreiten

5.

Stellungnahme des Landesamtes

für Bodenmanagement und Geoinformation vom 29.07.2025

-

Forderung nach Verwendung einer Liegenschaftskarte als Plangrundlage, Übergabe eines Auszugs aus dem amtlichen Festpunktinformationssystem

6.

Stellungnahme des Thüringen Forsts vom 24.07.2025

-

durch den Geltungsbereich der Windenergieanlagen erfolgt keine Inanspruchnahme von Waldflächen

-

Zustimmung zur Nutzung Flächen Kommunalwald für externe Kompensationsmaßnahmen

7.

Stellungnahme des NABU Kreisverband Sömmerda

vom 30.07.2025/ 22.09.2025

-

Ablehnung des Standortes, weil Fläche im Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie nicht enthalten ist

-

Forderung nach Begrenzung von Flächenneuinanspruchnahmen im Außenbereich

-

Es wird Verschlechterung der Sichtverhältnisse und bedrohliche Wirkungen in Roldisleben gesehen

-

Es wird die Luftsicherheit gefordert

-

Forderung für Rodung Feldhecken (30m2):

Ausgleich in der Feldflur, nicht im Wald

8.

Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesverband Thüringen e.V. vom 30.07.2025

-

Forderung einer Begründung, weshalb vom Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie abgewichen wird

-

Die geplante Ausgleichsmaßnahmen werden als ausreichend befunden

9.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V.

vom 19.08.2025

-

Errichtung weiterer 8 WEA wird wegen weiterer Belastung der Kulturlandschaft nicht zugestimmt, auch wenn sich dort bereits WEA befinden

-

Forderung nach Abständen zu bedrohten Tierarten

10.

Stellungnahme des Kulturbundes für Europa e.V.

Landesverband Thüringen vom 30.07.2025

-

Die geplante Ausgleichsmaßnahmen werden als ausreichend befunden, räumliche Vernetzung von 8 neuen WEA mit 49 vorhandenen wird als geeignet eingeschätzt, Mehrfacherrichtung erforderlicher Infrastruktur wird so reduziert

11.

Stellungnahme des Verbandes für Angeln und Naturschutz

Thüringen e.V. vom 31.07.2025

-

Ausgleichsmaßnahme Aufforsten von Wald wird zugestimmt

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Es wird ein Konfliktpotential wahrgenommen

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Keine Einwände gegen das Vorhaben

12.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 1 vom 10.07.2025

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Argumente aus der Stellungnahme vom 23.10.2024 haben sich nicht verändert

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner, Belastungen von Tieren und Natur, irreparable Schäden an der Umwelt, Veränderung des Mikroklimas

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Gegenargument zum Betrieb von Windenergieanlagen - Blackout am 28.04. 2025 iberische Halbinsel

13.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 2 vom 22.07.2025

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Widerspruch gegen B-Plan wegen Nutzung des privaten Grundstücks von Ö2

gez. Winter

Bürgermeisterin