Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat in seiner Sitzung am 05.06.2023 den
gefasst.
Beschlussnummer: RB/171/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 2 Abs. 21 BauGB
| 1. | Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.: 1/23 „Solarpark Am Rollbach“ am südlichen Stadtrand aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen. | |
| 2. | Folgende Planungsziele werden verfolgt: | |
| - | Angebotsplanung für erneuerbare Energien, hier Flächen für Freiflächen Photovoltaikanlagen. |
| 3. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Winter
Bürgermeisterin
Liste der Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 1/23 „Solarpark Am Rollbach“ in der Stadt Rastenberg
| Gemarkung | Flur | Flurstücke |
| Rastenberg | 8 | 674/4 (teilw.), 677 (teilw.), 678, 679, 680 (teilw.), 686 (teilw.), 697 (teilw.), 698 (teilw.), 701/4, 703 (teilw.), 707, 708/2, 709/3, 708/4, 708/5, 718/1, 1279 (teilw.), 1280 (teilw.) und 1281 (teilw.) |
Den Bürgern (der Öffentlichkeit) wird in der Zeit vom
26.02.2024 bis 29.03.2024
die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung,
im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda
zu folgenden Zeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag | — von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zusätzlich in der im Bürgerbüro der Stadt Kölleda,
Außenstelle Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg
| Dienstag | von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
zu informieren und sich zu der Planung zu äußern.