Es sind alle Grundeigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Bachra und Schafau herzlichst zur Vollversammlung eingeladen.
| Ort: | Bürgerhalle Bachra |
| Termin: | 20.03.2025 |
| Einlass: | 18:00 Uhr |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden. |
| 2. | Beschluss Teilung des Reviers in 2 Jagdbögen |
| 3. | Beschluss Feststellung der Jagdreviergrenzen |
| 4. | Beschluss zur Stichwahl zwischen Flächen- und Stimmenmehrheit |
| 5. | Beschluss zur Art der Jagdnutzung - Verpachtung |
| 6. | Beschluss zur Art der Verpachtung - freihändige Vergabe |
| 7. | Beschluss zu den Pachtbedingungen - Vorstellung der Kandidaten (verlesen der Pachtangebote) |
| 8. | Beschluss über die Zuschlagerteilung schriftlich |
| 9. | Anfragen und Informationen |
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse
| 1. | durch seinen Ehegatten, |
| 2. | durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten, |
| 3. | durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder |
| 4. | durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. |
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Der Vorstand