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Rastenberger Kurier
Ausgabe 3/2023
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Hinweis zur Kehrpflicht

Liebe Bürger, in Rastenberg und seinen Ortsteilen besteht eine monatliche Kehrpflicht (Satzung über die Straßenreinigung § 7).

Es ist aufgefallen, dass dies manchen Einwohnern nicht bekannt ist. Ihre teuer bezahlten Straßen und Fußwege können nur lang genug erhalten bleiben, wenn Sie diese von Unkraut und Schmutz befreien.

Vielen Dank!