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Rastenberger Kurier
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 14.03.2023

Beschluss- Nr. RB/160/2023:

Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg für das Jahr 2023

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:

Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

3.871.264 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

1.887.533 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 162.397 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Winter

Bürgermeisterin

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/161/2022:

Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum 2022 - 2026 der Stadt Rastenberg

Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat der Stadt Rastenberg, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/162/2023:

Übertragung der Umsetzung des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes an den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt, die der Stadt obliegende Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz auf den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach zu übertragen. Der Eigenanteil in Höhe von 4.500,00 € wurde in den Haushalt 2023 eingestellt.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen