Beschluss- Nr. RB/160/2023:
Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg für das Jahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023:
Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg
Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 3.871.264 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 1.887.533 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 162.397 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Winter
Bürgermeisterin
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 12+1
Abstimmungsergebnis:
| 11 Ja-Stimmen | 2 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/161/2022:
Finanzplan und Investitionsplan für den Zeitraum 2022 - 2026 der Stadt Rastenberg
Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat der Stadt Rastenberg, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 12+1
Abstimmungsergebnis:
| 11 Ja-Stimmen | 2 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss- Nr. RB/162/2023:
Übertragung der Umsetzung des Integralen Hochwasserschutzkonzeptes an den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach
Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt, die der Stadt obliegende Aufgabe der Umsetzung des Landesplanes Gewässerschutz auf den Gewässerunterhaltungsverband Untere Unstrut/ Helderbach zu übertragen. Der Eigenanteil in Höhe von 4.500,00 € wurde in den Haushalt 2023 eingestellt.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1
davon anwesend 12+1
Abstimmungsergebnis:
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |