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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rastenberg 2023

1.

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat am 14. März 2023 die Haushaltssatzung, Haushaltsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 13.04.2023 genehmigt.

3.

Die Haushaltssatzung 2023 wird im Amtsblatt „Kurier" gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

4.

Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Kurier" zwei Wochen im Bürgerbüro der Stadt Kölleda (Rathaus Rastenberg) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

5.

Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Winter

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der Stadt Rastenberg

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.871.264 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.887.533 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 162.397 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 480.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Rastenberg, den 13.04.2023 — Siegel

gez. Winter

Bürgermeisterin