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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Luftbild Solarpark Rastenberg (Quelle: Google Maps)

Die Stadt Rastenberg betreibt seit Dezember 2013 einen Solarpark mit einer installierten Leistung von ca. 1,3 MWp als Regiebetrieb i.S.d. ThürKO. Die Stadt beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom Betreiber- auf ein Pachtmodell zu wechseln. Dazu sollen die technischen Anlagen des Parks veräußert werden. Die zum Park gehörigen Flurstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Der Käufer verpflichtet sich, mit der Stadt Rastenberg einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2038 abzuschließen. Die Stadt hat das Ziel, die regionale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern. In diesem Sinne muss sich der Käufer verpflichten, der Stadt Rastenberg sowie allen Rastenberger Bürgern, Unternehmen und sonstigen Institutionen mit Sitz in der Stadt eine niedrigschwellige Beteiligung an der Betreibergesellschaft zu ermöglichen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden - auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens - keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Pachtvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.

1. Eckdaten zum Pachtobjekt

Installierte Leistung:

1.278 kWp

Module:

5.112 Stück 250 Watt JA Solar JAP6 60

Wechselrichter:

71 Stück IBC ServeMaster 15000 TL

+ 2 Stück IBC ServeMaster 12500 TL

Einspeisevergütung:

10,44 Cent/kWh

garantiert bis zum 31.12.2033

Mindestgebot:

820.000 €

Aus technischer Sicht handelt es sich um drei selbständige Solarparks mit einer Leistung von 159 KWp, 429 KWp und 690 KWp, die alle einzeln im Marktstammdatenregister registriert sind.

2. Mindestanforderungen an die Angebote

1.

Kaufpreis

Mindestgebot für den Kauf der Anlage beträgt 820.00 €.

2.

Pacht

Das Mindestgebot für die jährliche Pacht beträgt 10.000 €, dies entspricht einen Preis von 4.200 €/ha.

3.

Pachtdauer

Die Laufzeit des Pachtvertrages beginnt ab Eigentumsübergang und endet am 31.12.2038.

4.

Weiterveräußerungsverbot

Der Erwerber ist nicht berechtigt, das Kaufobjekt während der Pachtdauer weiter zu veräußern.

5.

Rückkaufsrecht im Insolvenzfall.

Im Fall der Insolvenz des Käufers, steht Stadt Rastenberg ein Rückkaufsrecht zu. Der Rückkaufspreis bestimmt sich nach einem, zum Zeitpunkt der Insolvenz anzufertigenden, Wertgutachten.

6.

Regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung

Die Stadt hat das Ziel, die regionale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern. In diesem Sinne muss sich der Käufer verpflichten, der Stadt Rastenberg sowie allen Rastenberger Bürgern, Unternehmen und sonstigen Institutionen mit Sitz in Rastenberg eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft zu ermöglichen. Im Sinne eines niedrigschwelligen Angebotes ist die Beteiligung ab einem Betrag von 500 € zu ermöglichen. Die Kündigungsfrist für Anteile an der Betreibergesellschaft darf nicht länger als zwei Jahre betragen. Eine Nachschusspflicht im Falle der Insolvenz der Betreibergesellschaft ist auszuschließen (Haftungsbegrenzung). Der Stadt Rastenberg ist ein Sitz im Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft anzubieten.

7.

Referenzen/Firmendarstellung

Die Bieter müssen eine Firmendarstellung vorlegen aus der insbesondere Referenzprojekte mit Bürgerbeteiligung hervorgehen.

8.

Kostentragung

Die Bieter übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit dem Kauf entstehenden Kosten. Dazu zählen insbesondere die Kosten für die notarielle Beurkundung und notwendige Wertgutachten.

9.

Rückbau

Der Bieter hat die Kosten des Rückbaus der technischen Anlagen zu übernehmen.

3. Vorgesehener Mietbeginn / Vertragslaufzeit

Vorgesehener Pachtbeginn ist der nächstmögliche Zeitpunkt. Das Pachtverhältnis wird bis zum 31.12.2038 fest abgeschlossen. Für die Zeit nach Ablauf der Pachtzeit sollen Verlängerungsoptionen vereinbart werden.

4. Nebenangebote

Nebenangebote sind zulässig.

5. Die Angebote sind bis spätestens 06.05.2024

ausschließlich per Mail zu richten an:

Stadt Rastenberg über

Verwaltungsgemeinschaft Kölleda

Markt 24

99625 Kölleda

poststelle@vgem-koelleda.de

6. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.05.2024