Luftbild Solarpark Rastenberg (Quelle: Google Maps)
Die Stadt Rastenberg betreibt seit Dezember 2013 einen Solarpark mit einer installierten Leistung von ca. 1,3 MWp als Regiebetrieb i.S.d. ThürKO. Die Stadt beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt vom Betreiber- auf ein Pachtmodell zu wechseln. Dazu sollen die technischen Anlagen des Parks veräußert werden. Die zum Park gehörigen Flurstücke verbleiben im Eigentum der Stadt. Der Käufer verpflichtet sich, mit der Stadt Rastenberg einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2038 abzuschließen. Die Stadt hat das Ziel, die regionale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern. In diesem Sinne muss sich der Käufer verpflichten, der Stadt Rastenberg sowie allen Rastenberger Bürgern, Unternehmen und sonstigen Institutionen mit Sitz in der Stadt eine niedrigschwellige Beteiligung an der Betreibergesellschaft zu ermöglichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags handelt. Den Bewerbern werden - auch bei Abbruch des Markterkundungsverfahrens - keine Kosten erstattet. Die Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren sind bis zum Abschluss eines Pachtvertrages nicht an ihre Angebote gebunden.
1. Eckdaten zum Pachtobjekt
| Installierte Leistung: | 1.278 kWp |
| Module: | 5.112 Stück 250 Watt JA Solar JAP6 60 |
| Wechselrichter: | 71 Stück IBC ServeMaster 15000 TL + 2 Stück IBC ServeMaster 12500 TL |
| Einspeisevergütung: | 10,44 Cent/kWh garantiert bis zum 31.12.2033 |
| Mindestgebot: | 820.000 € |
Aus technischer Sicht handelt es sich um drei selbständige Solarparks mit einer Leistung von 159 KWp, 429 KWp und 690 KWp, die alle einzeln im Marktstammdatenregister registriert sind.
2. Mindestanforderungen an die Angebote
| 1. | Kaufpreis |
| Mindestgebot für den Kauf der Anlage beträgt 820.00 €. |
| 2. | Pacht |
| Das Mindestgebot für die jährliche Pacht beträgt 10.000 €, dies entspricht einen Preis von 4.200 €/ha. |
| 3. | Pachtdauer |
| Die Laufzeit des Pachtvertrages beginnt ab Eigentumsübergang und endet am 31.12.2038. |
| 4. | Weiterveräußerungsverbot |
| Der Erwerber ist nicht berechtigt, das Kaufobjekt während der Pachtdauer weiter zu veräußern. |
| 5. | Rückkaufsrecht im Insolvenzfall. |
| Im Fall der Insolvenz des Käufers, steht Stadt Rastenberg ein Rückkaufsrecht zu. Der Rückkaufspreis bestimmt sich nach einem, zum Zeitpunkt der Insolvenz anzufertigenden, Wertgutachten. |
| 6. | Regionale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung |
| Die Stadt hat das Ziel, die regionale Wertschöpfung und die Bürgerbeteiligung an der Energiewende zu fördern. In diesem Sinne muss sich der Käufer verpflichten, der Stadt Rastenberg sowie allen Rastenberger Bürgern, Unternehmen und sonstigen Institutionen mit Sitz in Rastenberg eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft zu ermöglichen. Im Sinne eines niedrigschwelligen Angebotes ist die Beteiligung ab einem Betrag von 500 € zu ermöglichen. Die Kündigungsfrist für Anteile an der Betreibergesellschaft darf nicht länger als zwei Jahre betragen. Eine Nachschusspflicht im Falle der Insolvenz der Betreibergesellschaft ist auszuschließen (Haftungsbegrenzung). Der Stadt Rastenberg ist ein Sitz im Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft anzubieten. |
| 7. | Referenzen/Firmendarstellung |
| Die Bieter müssen eine Firmendarstellung vorlegen aus der insbesondere Referenzprojekte mit Bürgerbeteiligung hervorgehen. |
| 8. | Kostentragung |
| Die Bieter übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit dem Kauf entstehenden Kosten. Dazu zählen insbesondere die Kosten für die notarielle Beurkundung und notwendige Wertgutachten. |
| 9. | Rückbau |
| Der Bieter hat die Kosten des Rückbaus der technischen Anlagen zu übernehmen. |
3. Vorgesehener Mietbeginn / Vertragslaufzeit
Vorgesehener Pachtbeginn ist der nächstmögliche Zeitpunkt. Das Pachtverhältnis wird bis zum 31.12.2038 fest abgeschlossen. Für die Zeit nach Ablauf der Pachtzeit sollen Verlängerungsoptionen vereinbart werden.
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind zulässig.
5. Die Angebote sind bis spätestens 06.05.2024
ausschließlich per Mail zu richten an:
Stadt Rastenberg über
Verwaltungsgemeinschaft Kölleda
Markt 24
99625 Kölleda
6. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.05.2024