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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Stadt Rastenberg

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Stadt Rastenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.273.140 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.609.569 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind in Höhe von 640.080 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 712.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Rastenberg, den 16.04.2024

Winter

Bürgermeisterin  — - Siegel -