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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Beschluss- Nr. RB/213/2024:

Beitrittsbeschluss zur Teilgenehmigung der Haushaltssatzung 2024

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg tritt der Entscheidung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda vom 25.03.2024 bei. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 878.456 € wird in der Haushaltssatzung 2024 auf 640.080 € gekürzt. Für folgende Maßnahmen sind Sperrvermerke zu setzen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

12 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/214/2024:

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/24

„Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

1.

Einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen.

2.

Für die Kosten des Bauleitplanverfahrens besteht eine Kostenübernahmeerklärung.

3.

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-

Bereitstellung von Flächen zur Errichtung

einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/215/2024:

Auslegungs- und Billigungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in Rastenberg

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

1.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ in der Fassung vom 25.03.2024, bestehend aus Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2) werden gebilligt.

2.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freifläche Kapellenberg“ ist mit Begründung gemäß § 3 (1) BauGB öffentlich auszulegen.

3.

Gleichzeitig soll gemäß § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Vorentwurfsplanung erfolgen.

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/216/2024:

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Steinberg“ in Rothenberga

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

1.

Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Steinberg“ in Rothenberga aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen.

2.

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-

Bereitstellung von Flächen zur

Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/217/2024:

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3/24

„Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Roldisleben

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB:

1.

Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3/24 „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ in Roldisleben aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt. Die betroffenen Flurstücke sind der Anlage 2 zu entnehmen.

2.

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-

Bereitstellung von Flächen zur

Errichtung von Windenergieanlagen.

-

Die Erschließung des Windparks soll weitestgehend

über öffentliche Grundstücke erfolgen.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/218/2024:

Antrag der BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und den Betrieb von acht Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern gemäß Nr. 1.6.2. „V“ des Anhanges zur 4. BImSchV an den Standorten der Gemarkungen Roldisleben, Flur 4, Flurstück 93/1, Gemarkung Rastenberg Flur 5, Flurstück 565, 1208, Flur 6, Flurstück 594, 607, 6047, Flur 9, Flurstück 624, 628, sowie

Gemeindliches Einvernehmen gemäß § 36 BauGB der Stadt Rastenberg zu den Anlagen ROL14, RAS01-RAS07

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt das Gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und die Zustimmung im Genehmigungsverfahren gem. § 10 Abs. 5 BImSchG zu den acht Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern gemäß Nr. 1.6.2. „V“ des Anhanges zur 4. BImSchV ROL14, RAS01-RAS07 zu erteilen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 12+1

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

Beschluss- Nr. RB/219/2024:

Beschluss zur Gebührenordnung zur Benutzung für gemeindeeigene Objekte der Stadt Rastenberg

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg beschließt die beiliegende Gebührenordnung zur Benutzung für gemeindeeigene Objekte der Stadt Rastenberg.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates 14+1

davon anwesend 13+1

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen