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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Vollzug der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)

hier:

Haushaltssatzung/ Haushaltsplan 2024 der Stadt Rastenberg

Beschluss-Nr. RB/205/2024 und RB/213/2024

Mit Schreiben vom 25.03.2024 wurden durch die Kommunalaufsicht des

Landratsamtes Sömmerda die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 gewürdigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 enthalten genehmigungspflichtige Bestandteile. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurde mit 640.080 € genehmigt.

Der Entscheidung der Kommunalaufsicht zur Reduzierung der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 878.456 € auf 640.080 € ist der Stadtrat der Stadt Rastenberg mit Beschluss-Nr.:RB/213/2024 am 15.04.2024 beigetreten. Rechtsaufsichtliche Bedenken gegen die vorgelegte Haushaltssatzung und den vorgelegten Haushaltsplan nebst Anlagen wurden nicht erhoben.

Winter

Bürgermeisterin

Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Rastenberg für das Haushaltsjahr 2024 werden gemäß § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Kurier“ zwei Wochen im Rathaus der Stadt Rastenberg während der allgemeinen Dienststunden öffentliche ausgelegt.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Winter

Bürgermeisterin