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Rastenberger Kurier
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBI. S. 501) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Rastenberg in der Sitzung am 18.12.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

Nach § 10 wird folgender § 10 a eingefügt:

Bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, sollen diese in angemessener Weise beteiligt werden. Die Beteiligung kann insbesondere erfolgen durch:

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die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates,

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die Durchführung von Versammlungen mit Kindern und Jugendlichen entsprechend den Einwohnerversammlungen gem. § 15 Abs. 1 ThürKO

-

Umfragen bei Kindern und Jugendlichen,

-

Umfragen in Jugendforen oder

-

die Durchführung von Jugendworkshops.

Der Bürgermeister entscheidet in Abhängigkeit der einzelnen Planungen und Vorhaben, in welcher Form und bis zu welchem Alter die Kinder und Jugendlichen beteiligt werden.

§ 2

Der § 10 - Öffentliche Bekanntmachungen wird wie folgt geändert:

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Stadt erfolgt durch die Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite „www.vgem-koelleda.de". Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.

(2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Herausgabe eines eigens aus diesem Anlass herausgegebenen Amtsblattes.

Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt, auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

(3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite www.vgem-koelleda.de.

(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt.

(5) Alle Bekanntmachungen, die für die Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahlen) zutreffend sind, erfolgen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter der Adresse www.vgem-koelleda.de.

§ 3

Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Die in dieser 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen, Männer sowie alle weiteren Geschlechtsformen.

(2) Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rastenberg, den 15.04.2024

Winter

Bürgermeisterin  — Siegel