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Rastenberger Kurier
Ausgabe 6/2023
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir sind mitten im Jahr angekommen. Vor uns steht unser Kirschfest und wir erwarten zahlreiche Gäste. Viele Flächen unserer Stadt können mit einem sauberen Anblick aufwarten und die Einwohner und Besucher erfreuen.

Wir möchten in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, dass die Gehwegreinigung eine Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Jeder sollte den Bereich vor seiner Haustür im Auge haben. Leider ist aufgefallen, dass einige Anwohner keine Gehwegreinigung durchführen.

Die Kehrpflicht ergibt sich aus der „Straßenreinigungssatzung der Stadt Rastenberg über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherungen im Winter“. Danach ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, die Gehwege vor seinem Haus mindestens einmal monatlich zu reinigen. Zur Reinhaltung gehört das Entfernen von Schmutz, Unrat, Papier, Zigarettenkippen, Laub und ähnlichem. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von zu groß gewordenem Grünwuchs aus dem Pflaster und um Verkehrszeichen, Straßenbegleitbäume bzw. Laternenmasten. Die Reinigungspflicht besteht das ganze Jahr.

Wir danken für Ihre Verständnis und Engagement.

Stadt Rastenberg