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Rastenberger Kurier
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Stadt Rastenberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Kapellenberg“

über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/24 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat am 05.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Rastenberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage schaffen.

Der Geltungsbereich zur Erstellung der Photovoltaik- Freiflächenanlage umfasst in der Gemarkung Rastenberg in der Flur 3 die Flurstücke 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410/1, 410/2, 411, 412 und 413.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 1/24 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage Kapellenberg“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 06. Juni 2025 bis einschließlich 04. Juli 2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter:

https://vgem-koelleda.de/oeffentliche-bekanntmachung-bebauungsplan-photovoltaik-freiflaechenanlage-kapellenberg

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch,

Donnerstag und Freitag

 — 

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und gleichzeitig in der Außenstelle des Bürgerbüros

im Rathaus Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg

Dienstag

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vgem-koelleda.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

I.

Aus dem Umweltbericht

1. Datengrundlage

Die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes des Plangebietes erfolgt auf Grundlage vorliegender Daten und Informationen.

2. Naturräumliche Einordnung, Reliefverhältnisse, Geologie

Bestandsbeschreibung mit Zuordnung des Plangebietes zu einem Naturraum und Betrachtung des Reliefs und der Geologie.

3. Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Speicher- und Reglerfunktion, zur Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere und zur natürlichen Ertragsfunktion des Bodens.

4. Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zum Schutzgut Oberflächengewässer im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Schutzwürdigkeit.

5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.

6. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Dokumentation zur Erfassung der Biotope des Vorranggebietes, sowie Dokumentation der vorhandenen Brutvogelfauna, Reptilien, Amphibien und Säugetiere.

7. Angaben zu Schutzgebieten nach Naturschutzrecht

Angaben zur Betroffenheit von Schutzgebieten und Schutzobjekten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes.

8. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

Bestandsbeschreibung der Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsgebiet und deren Vorbelastungen, Bestandsbeschreibung der erholungs- und erlebnisrelevanten Einrichtungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.

9. Angaben zum Schutzgut Mensch und seiner Gesundheit

Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und zu Vorbelastungen der Siedlungsgebiete durch Immissionen, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.

10. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen auf den Umgang mit Bodenfunden.

II.

Avifaunistische Untersuchung und Reptilienerfassung

Dokumentation zur Erfassung der Brutvögel

III.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1.

Stellungnahme des Landratsamtes Sömmerda vom 03.09.2024

-

Hinweis auf Ergänzung der Planzeichnung und Planzeichenerklärung

-

Hinweis zu Formulierungsänderungen/Korrekturen bei textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Verfahrensvermerken und Begründung

-

Hinweis zur Erstellung einer Eingriffsausgleichsbilanz (E-A-Bilanz), artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

-

Forderung nach geeigneten Ausgleichsmaßnahmen

2.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 02.09.2024

-

Forderung nach Herausnahme des Baufelds für Agri-PV aus dem Geltungsbereich, Einsatz als Fläche für die Landwirtschaft

-

Hinweis zur städtebaulichen Einordnung des Standorts aus gesamtgemeindlicher Sicht, weil kein Flächennutzungsplan vorliegt und Forderung nach Aufstellung eines Flächennutzungsplans

-

Forderungen nach Beachtung Genehmigungsbedarf B-Plan, Korrektur Bezeichnung B-Plan, Ergänzung Planzeichnung mit Straßennamen und Gebietsbezeichnungen

3.

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Weimar vom 07.08.2024

-

Hinweis, dass Plangebiet archäologisches Relevanzgebiet ist

4.

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Erfurt vom 09.08.2024

-

Hinweis auf Kulturdenkmale im Umfeld und Auswirkungen der Planung darauf, aber keine denkmalrechtlichen Einwände, Forderung nach Benennung der Kulturdenkmale im Umfeld in der Begründung

5.

Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 19.08.2024

-

Forderung nach Prüfung durch die Obere Landesplanungsbehörde, Ref. 340 hinsichtlich der Raumbedeutsamkeit

-

Forderung, Art des Ackerlandfeldblockes einzuhalten (Weinbau), Abstimmung mit Bewirtschafter, Vorlage landwirtschaftliches Nutzungskonzept

-

Forderung nach Beteiligung des Amtes bei der Auswahl von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, Vermeidung von Nutzung hochwertiger landwirtschaftlicher Böden

6.

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 26.08.2024

-

Forderung nach Beachtung der Deponie bei diesbezüglichen Aussagen im Umweltbericht sowie bei der Ausweisung von Ausgleichsmaßnahmen

-

Forderung nach Aufnahme der Hinweise zum Geologiedatengesetz

7.

Stellungnahme des Thüringen Forsts vom 05.08.2024

-

Hinweise zur Ausführung von Ausgleichsmaßnahmen

8.

Stellungnahme des Tourismusverbands Thüringer Becken e.V. vom 23.08.2024

-

Forderung nach Beachtung der lokaltypischen Naturschutzbelange und des Landschaftsbildes

9.

Stellungnahme der Landgemeinde Buttstädt vom 20.08.2024

-

Frage nach Blendwirkung in Bezug zum OT Hardisleben

10.

Stellungnahme des NABU Kreisverbands Sömmerda vom 01.09.2024

-

Hinweis auf Widersprüchlichkeit: Geltungsbereich wird durch die Regionalplanung als Ackerland ausgewiesen und jetzt soll dort eine PV-Anlage errichtet werden

-

Vorschläge für die Erarbeitung des Grünordnungsplanes

-

Forderung nach Vorlage Zustimmung des Bewirtschafters, Klärung, dass die Bodennutzung der städtebaulichen Entwicklung entspricht, Erstellung der Eingriffsausgleichsbilanz und saP (Artengruppe Säugetiere, Kriechtiere und Insekten)

-

Befürchtung, dass die Planung das Kleinklima verändert, Forderung nach Untersuchung der Auswirkungen

11.

Stellungnahme des Landesanglerverbands Thüringen vom 28.08.2024

-

Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB - Forderung nach Detaillierung der Kompensation der Versiegelung

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Rastenberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Winter

Bürgermeisterin