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Rastenberger Kurier
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Stadt Rastenberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“

über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

zum Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3/24

Sonstiges Sondergebiet „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“

Der Stadtrat der Stadt Rastenberg hat am 05.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Rastenberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Windparks mit 8 Windenergieanlagen schaffen.

Der Geltungsbereich zur Erstellung des Windparks umfasst in der Gemarkung Rastenberg in der Flur 4 die Flurstücke 16, 17, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83/1, 85, 86, 87/1, 87/2, 88, 89, 90, 92, 93/1, 147/91, 148/129, 156/91, 157/91, sowie Teilflächen der Flurstücke 15, 18, 75, 96, 97, 128 und 149/129. In der Flur 5 die Flurstücke 554, 560, 561, 564, 565 566, 567, 568, 1207, 1208, 1315, 1316, 1317, 1318, 1379, 1380 und 1381. In der Flur 6 die Flurstücke 569, 570, 571, 572, 574, 575, 576, 577/1, 577/2, 577/3, 577/4, 578, 579/1, 579/2, 579/3, 579/4, 580, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 598/1, 599/1, 599/2, 600/1, 600/2, 601/1, 602, 603, 604, 605, 606, 607, 608, 1293, 1294, 1295, 1296, 1388, 1389, 1416, 1417,1418, 1419 und 1420. In der Flur 7 die Flurstücke 610, 611, 612, 613/1, 616, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 628, 629, 630, 631, 634/1, 634/2, 634/3, 635, 636/1, 636/2, 636/3, 636/5, 636/6, 636/7, 637, 638, 639, 640, 641, 642/1, 642/2, 642/3, 643/1, 643/2, 643/3, 644, 1234, 1245, 1246, 1247, 1300, 1301, 1302, 1319, 1320, 1321, 1322, 1347, 1348, 1373, 1374 und 1426, sowie Teilflächen der Flurstücke 609, 647, 651 und 652.

Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des BebauungsplanesNr. 3/24 für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Windpark Roldisleben Wüstung Rockstedt“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Stadt bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 06. Juni 2025 bis einschließlich 04. Juli 2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda unter:

https://vgem-koelleda.de/oeffentliche-auslegung-bebauungsplan-windpark-roldisleben-wuestung-rockstedt

bereitgehalten und können heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Bürgerbüro der Stadt Kölleda, Markt 1, 99625 Kölleda zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch,

Donnerstag und Freitag

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von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

und gleichzeitig in der Außenstelle des Bürgerbüros

im Rathaus Rastenberg, Markt 1, 99636 Rastenberg

Dienstag

von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vgem-koelleda.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

I.

Umweltbericht nebst seinen Anlagen

1. Datengrundlage

Die Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes des Plangebietes erfolgt auf Grundlage vorliegender Daten und Informationen.

2. Naturräumliche Einordnung, Reliefverhältnisse, Geologie

Bestandsbeschreibung mit Zuordnung des Plangebietes zu einem Naturraum und Betrachtung des Reliefs und der Geologie.

3. Angaben zum Schutzgut Boden

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Speicher- und Reglerfunktion, zur Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere und zur natürlichen Ertragsfunktion des Bodens.

4. Angaben zum Schutzgut Wasser

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zum Schutzgut Oberflächengewässer im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Schutzwürdigkeit.

5. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.

6. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen/ Biologische Vielfalt

Dokumentation zur Erfassung der Biotope des Vorranggebietes sowie Dokumentation der vorhandenen Avifauna, Fledermäuse, Feldhamster und naturschutzrechtlichen Schutzgebiete. Dokumentation zur Erfassung planungsrelevanter Vogelarten und Flugbewegungen mit Auswertung der erfassten Daten

7. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild / Erholungseignung

Bestandsbeschreibung der Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsgebiet und deren Vorbelastungen, Bestandsbeschreibung der erholungs- und erlebnisrelevanten Einrichtungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.

8. Angaben zum Schutzgut Mensch/ Menschliche Gesundheit/ Kultur- und Sachgüter

Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und zu Vorbelastungen der Siedlungsgebiete durch Immissionen, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch einschließlich Gutachten Schall und Schattenwurf.

Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen auf den Umgang mit Bodenfunden.

II.

Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

1.

Stellungnahme des Landratsamtes Sömmerda vom 29.11.2024

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Forderung nach Ergänzung des Plankopfes, der Planzeichnung und Planzeichenerklärung

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Forderung nach Umbenennung des Baugebiets von Sondergebiet in Sonstiges Sondergebiet

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Forderung, textlich festzusetzen, dass in jedem Baugebiet nur 1 WEA zulässig ist

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Forderung, die Zuwegung als zulässig auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen festzusetzen

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Forderung, festzusetzen, dass die überbaubare Grundstücksfläche durch die Baugrenze festgesetzt wird

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Ergänzung der textlichen Festsetzung 3.1. Überschreitung der Baugrenze durch Rotoren zwar zulässig, des Geltungsbereichs aber nicht

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Hinweis auf Formulierungsänderungen/Korrekturen bei textlichen Festsetzungen, Hinweisen, Verfahrensvermerken

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Hinweise zu Formulierungsänderungen/Korrekturen der Begründung

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Forderung zur Erstellung einer Eingriffsausgleichsbilanz (E-A-Bilanz), artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

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Forderung nach Festsetzung vorhandener Gewässer und Gräben sowie geeigneter Ausgleichsmaßnahmen

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Forderung nach Einhaltung gesetzlich geforderter Gewässerrandstreifen

2.

Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 28.11.2024

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Forderung nach Ergänzung der Begründung bezüglich der Standortwahl

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Frage, ob Standort aus gesamtgemeindlicher Sicht städtebaulich richtig ist, weil kein Flächennutzungsplan vorliegt und Forderung nach Untersuchung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild

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Forderung nach Aufstellung eines Flächennutzungsplans

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Forderungen nach Untersuchungen hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, redaktionelle Korrektur/Ergänzungen Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung

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Hinweis, dass für WEA nach Luftverkehrsgesetz im Rahmen der Baugenehmigung entsprechende Zustimmungen eingeholt werden müssen

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Hinweis, dass Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu beteiligen ist

3.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr, Region Mitte vom 26.11.2024

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Hinweis auf erforderliche Sondernutzungserlaubnisse für Bundes- und Landesstraßen

4.

Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Weimar vom 11.11.2024

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Hinweis, dass Plangebiet archäologisches Relevanzgebiet ist

5.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 29.10.2024

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Forderung, die genannten Ackerlandfeldblöcke nicht zu bebauen, weil Fläche nicht im unwirksam gewordenen Sachlichen Teilplan Windenergie MT und Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie keine Vorranggebiete Windenergie sind

6.

Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 18.11.2024

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Forderung nach Aufnahme der Hinweise zum Geologiedatengesetz

7.

Stellungnahme des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vom 21.11.2024

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Forderung nach Verwendung einer Liegenschaftskarte als Plangrundlage, Übergabe eines Auszugs aus dem amtlichen Festpunktinformationssystem

8.

Stellungnahme der Landgemeinde Buttstädt vom 07.11.2024

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Ablehnung des Standortes, weil Fläche im Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie nicht enthalten ist

9.

Stellungnahme des NABU Kreisverband Sömmerda vom 28.11.2024

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Ablehnung des Standortes, weil Fläche im Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie nicht enthalten ist

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Forderung der Festsetzung von techn. Maßnahmen, um die Kennzeichnung der WEA nachts nur bei Annäherung von Luftfahrzeugen

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Forderung nach Reduzierung der Neuversiegelung und deshalb Begrenzung von Flächenneuinanspruchnahmen im Außenbereich

10.

Stellungnahme der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Thüringen e.V. vom 25.11.2024

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Forderung einer Begründung, weshalb vom Entwurf des 2. Sachlichen Teilplans Windenergie abgewichen wird

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Forderung der Betrachtung der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt im Rahmen der Umweltprüfung

11.

Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 02.12.2024

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Forderung einer umfangreicheren Darstellung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel in der Begründung

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Frage, ob eine Zustimmung der Landwirte, die die Flächen im Plangebiet bewirtschaften, vorliegt

12.

Stellungnahme des Landesjagdverbands Thüringen e.V. vom 07.11.2024

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Ablehnung des Vorhabens wegen Biotopbeanspruchung und Flächenversiegelung, Beeinträchtigung von Vögeln, Feldhamstern und Fledermäusen

13.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 1 vom ohne Datum

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Zurückweisung der Postwurfsendung, Argumente gegen Inhalt der Postwurfsendung

14.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 2 vom 29.09.24/15.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner, Bedrohung der heimischen Tierwelt, Geräuschbelästigung durch die Windenergieanlagen

15.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 3 vom 06.11.14

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung der allgemeinen Lebensqualität, Zerstörung des Landschaftsraumes, Schädigung der Gesundheit von Menschen und Tieren, Schädigung der Umwelt bei Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen, Beeinflussung des Mikroklimas, Instabilität der Stromversorgung

16.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 4 vom 31.10.24

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

17.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 5 vom 29.09.24/12.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lebensqualität der Anwohner, allgemeine Aussagen zu einer befürchteten Einkreisung von Roldisleben durch Windenergieanlagen, Windenergieanlagen sollten auf dem Kapellenberg gebaut werden

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

18.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 6 vom 29.09.24/12.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lebensqualität der Anwohner, allgemeine Aussagen zu einer befürchteten Einkreisung von Roldisleben durch Windenergieanlagen, Windenergieanlagen sollten auf dem Kapellenberg gebaut werden

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

19.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 7 vom 29.09.24/24.10.24

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lebensqualität der Anwohner

20.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 8 vom 25.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Lebensqualität der Anwohner, erheblich Belastung für Tiere und Natur, irreparable Schädigung der Umwelt, negative Beeinflussung Mikroklima

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Allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

21.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 9 vom 29.09.24/20.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner

22.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 10 vom 29.09.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner, kein Beton auf Ackerland, Solaranlagen über Feldwegen

23.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 11 vom 29.09.24/20.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner

24.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 12 vom 29.09.24/ 0.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner

25.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 13 vom 29.09.24/22.10.14

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Verlust des Charmes der ländlichen Region, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner, optische Bedrängung, Mindestabstand zu gering: Infraschall, Lärmbelästigung, Blinklicht, Schlagschatten; Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen

26.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 14 vom 29.09.24/22.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Verlust des Charmes der ländlichen Region, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner, optische Bedrängung, Mindestabstand zu gering: Infraschall, Lärmbelästigung, Blinklicht, Schlagschatten; Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen

27.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 15 vom 29.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen unzureichender Standortevaluation, Schädigung des Landschaftsbildes, negative Auswirkungen auf die Gesundheit, fehlende Einbeziehung der Gemeinde

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der Bau der Windnergieanlagen soll in der Gemeinde überdacht werden

28.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit 16-78 vom 21.10.24, 22.10.24, 23.10.24, 24.10.24, 25.10.24, 26.10.24, 28.10.24, 29.10.24, 30.10.24, 31.10.24, 01.11.24, 02.11.24, 03.11.24, 04.11.24, 05.11.24, 06.11.24, 07.11.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Zerstörung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner, Belastung für Tiere und Natur, negative Beeinflussung des Mikroklimas

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allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

29.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit 79-82 vom 06.11.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Zerstörung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner, Belastung für Tiere und Natur, negative Beeinflussung des Mikroklimas

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allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

30.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit 83-92 vom 29.09.24/13.10.24, 29.09.24/19.10.24, 29.09.24/23.10.24, 29.09.24/24.10.24, 29.09.24/25.10.24, 29.09.24/29.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Lebensqualität der Anwohner

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allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

31.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 93-115 vom 29.09.24, 29.09.24/07.10.24, 29.10.24/11.10.24, 29.10.24/12.10.24, 29.09.24/13.10.24, 29.10.24/19.10.24, 29.10.24/20.10.24, 29.10.24/27.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner

32.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 116-117 vom 29.09.24, 17.10.24, 28.10.24

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Inhalt der Postwurfsendung sowie allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner

33.

Stellungnahme der Öffentlichkeit 118-122 vom 23.10.24

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Ablehnung des Vorhabens wegen Beeinträchtigung Landschaftsbild, Beeinträchtigung der Lebensqualität der Anwohner, Belastungen von Tieren und Natur, irreparable Schäden an der Umwelt, Veränderung des Mikroklimas

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allgemeine Aussagen ohne Bezug zum Regelungsinhalt eines Bebauungsplanes

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Rastenberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

gez. Winter

Bürgermeisterin