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Rastenberger Kurier
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde

Rastenberg

Gemarkung

Bachra

Flur

3

Flurstück

94

wurde eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 04.10.2024

bis 04.11.2024

in der Zeit

von 08:00 Uhr

bis 16:00 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel,

Straße der Einheit 27, 99610 Sömmerda

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei Vermessungsstelle ÖbVI H.Wyrfel, Straße der Einheit 27, 99610 Sömmerda schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Sömmerda, 09.09.2024

H. Wyrfel

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur