Die aktuell gültige Rechtsvorschrift finden Sie jederzeit auf corona.saarland.de.
Informationen zur Corona-Pandemie
Isolationspflicht aufgehoben
Anstelle der Isolationspflicht tritt eine durchgehende Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Wer mittels Selbsttest, Schnelltest oder PCR-Test positiv getestet wurde, ist nach den neuen Regelungen verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht unter freiem Himmel, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, in Innenräumen, wenn man sich (auch in absehbarer Zeit) alleine darin aufhält, für nicht eingeschulte Kinder und aus sonstigen zwingenden Erfordernissen wie z.B. etwa Situationen, in denen das Tragen einer Gesichtsmaske der Inanspruchnahme einer notwendigen (zahn-)medizinischen oder therapeutischen Behandlungsmaßnahme entgegensteht. Die absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen enden nach frühestens fünf Tagen nach positiver Testung, wenn 48 Stunden keine typischen Symptome vorgelegen haben, spätestens aber nach zehn Tagen.
Drive-In-Testzentrum Nunkirchen, Parkplatz neben der Sebastianus Apotheke
Terminvergabe online www.testzentrum-nunkirchen.de oder vor Ort
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 10 bis 14 Uhr
Außerdem in der Sebastianus Apotheke
Montag - Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr sowie 14.30 - 18.00 Uhr
Tel. 06874 18620, Saarbrücker Straße 4
Infos unter: www.apotheke-nunkirchen.de/sebastianus-apotheke-nunkirchen
Zudem ist die Testung nach Anmeldung in folgenden Arztpraxen möglich:
Testzentrum des Landkreises in der Eisenbahnhalle Losheim:
Drive-In von täglich von 8 - 22 Uhr (auch sonntags)
Telefonische Vereinbarung notwendig!
Internetseite: www.impfen.saarland.de
Telefon: Rufen Sie die 0681 501 4422 oder die 0800 9991599 an.