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Stadt Wadern
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Anträge auf Erstattung der Kanalgebühren für Großviehhaltung 2025

Die Kanalgebührenerstattung für Großviehhaltung für das Jahr 2025 muss beantragt werden. Maßgebend für die Berechnung der Erstattung ist der Großviehbestand am 02. Januar 2025 (z. B. Pferde oder Rinder, die älter als 1 Jahr sind).

Den Großviehhaltern in der Stadt Wadern, denen bisher die Kanalgebührenerstattung gewährt wurde, werden die Anträge automatisch zugestellt. Weitere Antragsformulare sind beim Abwasserwerk der Stadt Wadern erhältlich (Marktplatz 13, Telefon 06871 507 329, E-Mail lkoelsch-balkowiec@wadern.de)

Abgabefrist für die Anträge auf Kanalgebührenerstattung für Großviehhaltung 2025 ist der 31. Januar 2025.

Ich weise darauf hin, dass die Erstattung der Kanalgebühren für Großviehhaltung unter anderem auch von der Anzahl der im Hause lebenden Personen und dem Gesamtwasserverbrauch abhängt. Demzufolge ist es möglich, dass nicht jeder Antragsteller eine Erstattung erhält.

Der Bürgermeister als Werkleiter:
Jochen Kuttler