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Stadt Wadern
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Hebesteuersatzung

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert am 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I, S. 1119) sowie § 25 Grundsteuergesetz - GrStG - vom 15. September 2021 (Amtsblatt I, S. 2372) und § 16 Gewerbesteuergesetz - GewStG - vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I. S. 4167), zuletzt geändert am 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 108) hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 6. Dezember 2024 folgende Hebesatzsteuersatzung beschlossen:

§ 1

Für die Erhebung der Realsteuern in der Stadt Wadern werden die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) Grundsteuer A  — 320 v.H.

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

b) Grundsteuer B  — 460 v.H.

für die bebauten Grundstücke

2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag  — 445 v.H.

Wadern, 6. Dezember 2024
Der Bürgermeister
Jochen Kuttler

Die vorstehende Satzung wird hiermit gemäß §12 Abs. 3 KSVG öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß §12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen.