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Stadt Wadern
Ausgabe 1/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern

am Freitag, 06.12.2024, 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Lockweiler

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 19:00 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg bis einschließlich TOP 11, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Mathias Etten, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Frederik Sturm, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko

Entschuldigt: Peter Koch, Veronika Morbe

Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Roland Ruttloff, Konrad Schmidt

Ortsvorsteherin Patrizia Mötzel

Verwaltung: Petra Dewald, Susanne Krämer, Simone Schmitt-Koch, Lydia Serwe, Wolfgang Birtel, Elke Trampert, Thomas Klein, Viktoria Neumüller, Heike Sabo, Benjamin Trampert, Frank Hauser, Thomas Bies, Marion Schons, Isabella Sicks, Stefan Wagner

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung

2

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

3

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

4

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023 und Verlustübernahme durch die Stadt

5

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

6

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023

7

Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025

8

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

9

Umsetzung der Grundsteuerreform - Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025

10

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2025 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS.

11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Eröffnung der Sitzung

Zu der Sitzung wurde mit Schreiben vom 22.11.2024 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 48/2024 vom 28.11.2024 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht. Einwände ergeben sich nicht.

TOP 2

Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk I (Bardenbach, Büschfeld)

Wegen Ablauf der fünfjährigen Amtszeit ist die stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsbezirks I der Stadt Wadern neu zu wählen. Die Neubesetzung des Ehrenamtes wurde im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern und im Internet (www.wadern.de) ausgeschrieben.

Auf die Ausschreibung gingen bei der Stadt Wadern zwei Bewerbungen ein:

Herr Uli Kuhn, wohnhaft Waderner Straße 36, 66687 Wadern,

Frau Brigitte Baumgartner, Vogelsbüsch 2, 66687 Wadern.

Die Ortsräte von Bardenbach und Büschfeld haben sich einvernehmlich für die Wahl von Brigitte Baumgartner zur stellvertretenden Schiedsperson ausgesprochen.

Der Bund Deutscher Schiedsleute – Bezirksvereinigung Merzig-Wadern – hat die Bewerbungen zur Kenntnis genommen und keine Einwände gegen die beiden Bewerber geäußert.

Beschluss:

Die geheime Wahl zur stellvertretenden Schiedsperson, bei der die Ratsmitglieder Gabriel Hausen und Aljoscha Graf als Beisitzer sowie Simone Schmitt-Koch, Verwaltung, als Schriftführerin

fungieren, bringt folgendes Ergebnis:

Abgegebene Stimmen: 31

gültige Stimmen: 27, davon entfallen auf Herrn Ulli Kuhn 10 Stimmen und auf

Frau Brigitte Baumgartner 17 Stimmen

Enthaltungen: 4

Frau Baumgartner ist zur stellvertretenden Schiedsperson gewählt.

TOP 3

Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und die Erteilung der Entlastung des Werkleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresverlust von 158.444,48 € (Vorjahr Jahresverlust 225.742,66 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 31. Oktober 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG ist zu dieser Angelegenheit eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Helena Sophie Künzer zur besonderen Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme

5.325.315,31 €

Summe Erträge

549.139,37 €

Summe Aufwendungen

707.583,85 €

Jahresverlust

158.444,48 €

und dem Werkleiter (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen Entlastung zu erteilen.

Das Stadtratsmitglied Jürgen Kreuder, als am Anordnungsgeschäft beteiligte Person, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 4

Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023 und Verlustübernahme durch die Stadt

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVo) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern schließt mit einem Verlust von 158.444,48 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust in Höhe von 77.907,09 € auf neue Rechnung vorzutragen und damit die Forderung aus § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 der EigVO zu erfüllen.

Durch den hohen Jahresverlust ergibt sich ein negativer Cashflow für das Wirtschaftsjahr 2023 (vgl. Prüfbericht S. 19), was lt. EigVO § 8 Abs. 6 in Verb. mit Abs. 8 einen Verlustausgleich durch die Stadt in Höhe von 80.537,39 € zur Folge hat.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.20224, den Jahresverlust des Eigenbetrieb Friedhöfe in Höhe von 77.907,09 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 5

Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 und Erteilung der Entlastung des Werksleiters (Bürgermeister) und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2023 wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute von der Kanzlei Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung Kneip/Daute geprüft.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust von 201.368,53 € (Vorjahr Verlust 296.043,88 €) ab.

Die Kanzlei Kneip/Daute hat für den Jahresabschluss 2023 mit Datum vom 31. Oktober 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Prüfbericht).

Herr Daute wird für des Jahresabschluss 2023 in der Sitzung erläutern.

Gemäß § 42 Abs. 3 KSVG ist zu dieser Angelegenheit eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

Die Stadtratsmitglieder wählen einstimmig Kathrin Müller zur besonderen Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.20224, den Jahresabschluss des

Abwasserwerks der Stadt der Stadt Wadern zum 31. Dezember 2023 wird wie folgt festzustellen:

Bilanzsumme

33.463.854,13 €

Summe Erträge

4.268.513,68 €

Summe Aufwendungen

4.469.882,21 €

Jahresverlust

201.368,53 €

und dem Werkleiter (Bürgermeister) und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Entlastung zu erteilen.

Das Stadtratsmitglied Jürgen Kreuder hat, als am Anordnungsgeschäft beteiligte Person, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

TOP 6

Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserwerkes der Stadt Wadern aus dem Wirtschaftsjahr 2023

Nach § 24 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung Saar (EigVO) hat der Stadtrat über die Verwendung des Jahresgewinnes bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes zu beschließen.

Das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust von 201.368,53 € ab.

Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresverlust von 201.368,53 €, wie in § 8 Abs. 6 der EigVO vorgeschrieben, auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 den Jahresverlust in Höhe von 201.368,53 € auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 7

Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025

Wie bereits in der Vorlage vom 04.07.2024 zur Festsetzung des Wirtschaftsplans vom Abwasserwerk für die Jahre 2024/2025 angekündigt, wurde in der zweiten Jahreshälfte eine detaillierte Gebührenermittlung für die Abwassergebühren der Stadt Wadern durchgeführt.

Die Ermittlung wurde durch das Abwasserwerk Wadern erstellt und von Herrn Wirtschaftsprüfer Ulrich Daute unterstützt und überprüft. Außerdem wurde das Vorgehen, wie vom Landesverwaltungsamt gefordert, mit dem diesem abgestimmt. Wichtigster Punkt hierbei ist aus Sicht des Landesverwaltungsamtes, dass evtl. vorhandene Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt und damit den Gebührenzahlern zurückgegeben werden.

Die Kalkulation der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2025–2027 ist in Berichtsform als Anlage beigefügt. Im Bericht sind alle für die Kalkulation notwenigen Informationen aufgeführt und erläutert. Kalkuliert wurde die Grundgebühr, die Schmutzwassergebühr sowie die Niederschlagswassergebühr im Mischsystem und Trennsystem.

Die letzte komplette Kalkulation und Anpassung der Abwassergebühren fand im Jahr 2012 statt. Damals wurde die Schmutzwassergebühr auf 3,25€/m³ Schmutzwasser festgelegt und ist seitdem konstant geblieben. Die Gebühren für Niederschlagswasser im Mischsystem wurden zum gleichen Zeitpunkt auf 0,64 € je m² versiegelte Fläche festgelegt, im Trennsystem auf 0,41 €/m². Auch diese wurden seitdem nicht angepasst.

Da der größte gebührenrelevante Kostenfaktor beim Abwasserwerk der einheitliche Verbandsbeitrag des EVS ist und dieser ebenfalls über Jahre konstant bei 3,05 €/m³ Schmutzwasser lag, war das Anheben der Schmutzwassergebühren in den letzten Jahren nicht notwendig. Seit 2023 steigt der einheitliche Verbandsbeitrag des EVS jährlich an, in 2023 auf 3,146 €/m³ und in 2024 auf 3,360 €/m³, sodass die aktuelle Abwassergebühr bereits in 2024 nicht mehr den EVS–Verbandsbeitrag abdeckt. Gleichzeitig ist auch das Abwasserwerk durch die allgemeinen Preissteigerungen gerade im Bausektor betroffen.

Durch unterlassene Instandhaltungen in den Jahren vor 2022 haben sich bei den Jahresabschlüssen des Abwasserwerks Gewinnvorträge ergeben, die zu Kostenüberdeckungen geführt haben. Dank diesen Vorträgen konnten die Abwassergebühren in 2023 und 2024 weiterhin konstant bei den o.a. Werten belassen werden. Eine komplette Kalkulation der Schmutzwassergebühren wird schon länger vom Landesverwaltungsamt gefordert. Da die Neuaufnahme der abflusswirksamen Flächen für die Niederschlagswassergebühr in die neue Kalkulation direkt einfließen sollte, wurde das Aufschieben der Kalkulation bisher geduldet. Außerdem wurde in den Jahren 2022 und 2023 durch mehr Bautätigkeit beim Abwasserwerk jeweils ein Jahresverlust erzielt. Durch die Jahresverluste konnten die Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren reduziert werden. Die restliche saldierte Kostenüberdeckung aus den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von 187.500,00 € wurde bei der Kalkulation der Gebühren für den Zeitraum 2025–2027 gebührenmindernd berücksichtigt.

Dennoch ergibt sich als neue Schmutzwassergebühr eine Gebühr von 4,02 €/m³ Schmutzwasser, wenn gleichzeitig die Grundgebühr um 1 €/Monat angehoben wird. Die neuen Werte für die Niederschlagswassergebühren liegen bei 0,69 €/m² für das Mischsystem und 0,46 €/m² beim Trennsystem.

Zum Vergleich sind hier die aktuellen Schmutzwassergebühren der Gemeinden/Städte des Landkreises Merzig-Wadern dargestellt.

Um die Auswirkungen einer Anpassung der Abwassergebühren auf die Größen der Kalkulation besser einordnen zu können, wird im Folgenden die Veränderung für verschiedene Haushaltsgrößen dargestellt:

Auch bei der Stadt wird sich eine Anpassung der Abwassergebühren finanziell auswirken, dazu folgen hier vier Beispiele. Grundlage für den Vergleich ist der Verbrauch in 2023.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Anpassung der Abwassergebühren wird eine kostendeckende Bewirtschaftung des Eigenbetriebs Abwasserwerk der Stadt Wadern gewährleistet.

Beschluss:

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei einer Enthaltung die Anpassung der Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2025 auf 0,69 €/m² beim Mischsystem und beim Trennsystem auf 0,46 €/m.

TOP 8

Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung

Die Abwassergebühren der Stadt Wadern wurden neu kalkuliert. Wenn der Stadtrat der Neukalkulation und der damit einhergehenden Anpassung der Abwassergebühren in den Bereichen Schmutzwasser, Grundgebühr und Niederschlagswasser zugestimmt hat, ist die Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Wadern (Abwassergebührensatzung) entsprechend anzupassen. Ein Entwurf liegt den Ratsmitgliedern vor.

Außerdem wurde die Satzung in weiteren Punkten konkretisiert und ergänzt. Hier sind folgende Anpassungen hervorzuheben:

• In § 3 (2) werden folgende beiden Sätze eingefügt:

„Der pauschale Beitrag findet hier keine Anwendung. Werden die tatsächlichen Kosten weiterberechnet, wird für den entstandenen Verwaltungsaufwand (z.B. Aufmaß, Rechnungsstellung) eine Verwaltungsgebühr von 10 % der weiterberechneten Kosten erhoben.“

• § 5a wird folgendermaßen umformuliert und ergänzt:

„§ 5 a Grundgebühr für angeschlossene Kanalhausanschlüsse

(1) Für an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossene Kanalhausanschlüsse zur Einleitung von Schmutz- und Mischwasser wird eine monatliche Grundgebühr erhoben. Die Höhe der monatlichen Grundgebühr ergibt sich aus dem dieser Satzung als Anlage 1 beigefügten Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist.

(2) Die Grundgebühr wird fällig, sobald die Voraussetzungen für die Gebührenpflicht nach § 10 Abs. 1 dieser Satzung vorliegen.

(3) Die Grundgebühr wird auch dann fällig, wenn ein über einen Kanalhausanschluss an die Abwasseranlagen der Stadt Wadern angeschlossenes Anwesen nicht bewohnt ist und der Kanalhausanschluss nicht stillgelegt wurde. Das gleiche gilt auch für Zeitspannen, in denen kein Trinkwasserbezug erfolgt.“

• § 10 (1) wird folgendermaßen konkretisiert:

„Die Gebührenpflicht für Schmutzwasser und Niederschlagswasser endet mit dem Wegfall der Einleitung. Die Gebührenpflicht für die Grundgebühr endet mit der Stilllegung des Kanalhausanschlusses.“

Außerdem wurden weitere kleinere Anpassungen vorgenommen.

Alle Anpassungen sind im Entwurf der Satzung rot markiert.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch Anpassung von § 3 (2) kann in Zukunft der anfallende Verwaltungsaufwand abgerechnet werden. Durch Anpassung der Gebührensätze kann eine kostendeckende Bewirtschaftung des Eigenbetriebs Abwasserwerk erreicht werden.

Beschluss:

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei einer Enthaltung die Änderung der Entgelt- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung zum 01.01.2025 in der vorliegenden Form.

TOP 9

Umsetzung der Grundsteuerreform - Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das aktuelle System der Grundsteuer, insbesondere die Einheitswertbewertung von Immobilien nach den Wertverhältnissen von 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer), für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu erlassen. Am 8. November 2019 hat der Bundesrat der Grundsteuerreform, die ein neues Bundesmodell vorsieht, zugestimmt. Gleichzeitig haben die Bundesländer das Recht erhalten, durch eine Länderöffnungsklausel abweichende Regelungen zu treffen.

Das Saarland hat diese Länderöffnungsklausel genutzt und abweichende Steuermesszahlen für Grundstücke festgelegt. Der Gesetzgeber im Saarland wollte mit dem sogenannten „modifizierten Bundesmodell“ den zu erwartenden deutlichen Mehrbelastungen für überwiegend zu wohnlichen Zwecken genutzte Grundstücke entgegengenwirken.

Trotzdem spielt auch im saarländischen Modell der Wert eines Grundstücks und seiner Bebauung eine wesentlich größere Rolle als nach dem bisherigen Grundsteuermodell. Die neuen Grundsteuerwerte, die ab 1. Januar 2025 gelten werden, sind somit nicht mit den bis zum 31. Dezember dieses Jahres maßgeblichen Einheitswerten vergleichbar. Die Abweichung kann je nach Grundstück unterschiedlich hoch ausfallen, da im neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht – wie oben bereits erwähnt – andere Berechnungsparameter verwendet werden (u. a. Bodenrichtwert, Baujahr, Garagen, Wohnfläche). Die Feststellungen des Finanzamts sind für die Stadt bindend.

Der Grundgedanke hinter der Reform war eine Umverteilung, keine Erhöhung der Einnahmen. Denn nur die Umverteilung hatten die Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil vom 10. April 2018 ja verlangt. Ansonsten sollte die Reform nach dem Willen aller politisch Verantwortlichen aufkommensneutral sein. Aufkommensneutralität bedeutet dabei: Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer bleibt insgesamt gesehen gleich, die Lasten werden nur anders verteilt.

Diese Aufkommensneutralität umzusetzen, ist auch das Ziel der Stadt Wadern. Um das aber zu gewährleisten müssten erst einmal alle die Messbeträge für alle Grundstücke feststehen. Das ist aber bislang bei weitem nicht der Fall. Und so hat das saarländische Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft eine Art Hochrechnung vorgenommen. Eine Hochrechnung, die das künftige Steueraufkommen nur ungefähr prognostizieren, aber eben nicht genau vorhersagen kann.

Klar ist, würde die Stadt Wadern den Hebesatz, also den Multiplikator, exakt so anheben, wie vom Stadtrat der Stadt Wadern für das bisherige Grundsteuermodell beschlossen, dann würde sich daraus ein deutlich höheres Gesamtsteueraufkommen ergeben als bislang. Das ist aber nicht unser Ziel. Ich drücke es einmal vereinfacht aus: Die Einnahmen dürfen nicht niedriger ausfallen als bisher, sie sollen aber auch nicht höher ausfallen. Deshalb werden wir vorerst auf Sicht fahren und dann nachsteuern, wenn uns alle Daten, Zahlen und Fakten vorliegen.

Abweichend zu der geltenden Festsetzung der Realsteuerhebesätze, die der Stadtrat der Stadt Wadern am 30. April 2024 beschlossen hat, beschließt der Stadtrat folgerichtig heute, den Hebesatz der Grundsteuer B nicht, wie bislang geplant, zum 1. Januar auf 480 Prozentpunkte zu erhöhen, sondern auf 460 Prozentpunkte zu reduzieren und den Hebesatz damit auf dem aktuellen Niveau, also dem von 2024 zu belassen. Im ersten Halbjahr 2025 wird dann – nach vollständiger Übermittlung der Messbetragsgrößen inklusive Korrekturen vom Finanzamt – eine Überprüfung der Thematik und gegebenenfalls eine weitere Anpassung der Hebesteuersätze erfolgen. Anders ausgedrückt: Wir gehen jetzt mit Maß und Ziel ans Werk und werden dann, wenn wir alle Parameter kennen, um zu wissen, wie sich die Einnahmen in Sachen Grundsteuer genau entwickeln, bis Juni 2025 nachsteuern. In aller Offenheit und Transparenz.

Beschluss:

Abweichend zu der geltenden Festsetzung der Realsteuerhebesätze vom 30. April 2024 beschließt der Stadtrat einstimmig, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 460 Prozentpunkte zu reduzieren und den Hebesatz gemäß beigefügter Hebesteuersatzung auf dem momentanen Niveau, also dem von 2024, zu belassen.

Im ersten Halbjahr 2025 wird nach vollständiger Übermittlung der Messbetragsgrößen inklusive Korrekturen vom Finanzamt eine Überprüfung der Thematik und gegebenenfalls eine weitere Anpassung der Hebesteuersätze erfolgen.

TOP 10

Information bezüglich des Wirtschaftsplanes 2025 des Entsorgungsverbandes Saar und Beschlussfassung über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters als Vertreter der Stadt Wadern bei der Verbandsversammlung des EVS.

Der Bürgermeister vertritt die Stadt Wadern in der Verbandsversammlung des EVS. Die nächste Verbandsversammlung findet am 10. Dezember 2024 statt.

Bezüglich seines Abstimmungsverhaltens ist er an Weisungen des Stadtrates bzw. seiner Ausschüsse gebunden (§ 13 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und § 114 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)).

Zum Wirtschaftsplan 2025 des EVS wurde im Rahmen der Regionalformen am 29. und 30. Oktober 2024 umfassend zu folgenden Themenbereichen informiert.

EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 um rd. 13,2 Mio. EUR auf 84,6 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus einer moderaten Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren – unter Berücksichtigung der zum 1.1.2025 rückübertragenen Kommunen Mettlach und Wadgassen - und dem gestiegenen überörtlichen Beitrag der ausgeschiedenen Kommunen resultiert.

Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 52,1 Mio. EUR liegt um 15,6 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2024. Entscheidend hierfür sind die gestiegenen Materialaufwendungen der ABW, insbesondere das darin enthaltene Entsorgungsentgelt, welches von der ABW an die AVA Velsen zu zahlen ist, steigt. Hier wirkt sich besonders die in 2024 erstmalig zu leistende CO2-Abgabe auf die thermische Verwertung gem. BEHG mit rd. 6,3 Mio. EUR aus.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 12 Mio. EUR nahezu auf dem Planniveau des Vorjahres.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 – unter Berücksichtigung der angepassten Gebührensätze einen Jahresfehlbetrag von 7,5 Mio. EUR.

Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2028 trotz moderater Gebührenerhöhungen in allen dargestellten Jahren konstant negative Jahresergebnisse. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in Höhe von rd. 25 Mio. EUR (Stand Ende 2023) in voller Höhe ausgeglichen werden.

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 weist Investitionen in Höhe von rd. 3,9 Mio. EUR brutto aus.

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2025 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2023) sinkt um 0,87 %.

Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht. Dies hat zur Folge, dass der Einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 152,3 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR steigt.

Der Materialaufwand sinkt um 3,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist im Wesentlichen der um rd. 3,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der jedoch noch immer auf einem historisch hohen Niveau verbleibt.

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 1,4 Mio. EUR oder 4,49 % auf 31,8 Mio. EUR.

Der Zinsaufwand steigt infolge des deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio. EUR.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt die stufenweise Erhöhung des Einheitlichen Verbandsbeitrags – jedoch gegenüber dem Vorjahr in einem abgemilderten Szenario.

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2025 weist der EVS eine Barmittel für Investitionen von rd. 103,4 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 80,1 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 13,0 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 3,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 6,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.

Weitere Eckpunkte und Details des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2025 sind im Vorbericht erläutert.

Die Abfallgebühren des EVS müssen für den Kalkulationszeitraum 2025 / 2026 erhöht werden.

Wieso steigen die Abfallgebühren 2025 erstmals wieder?

• durch den Anstieg des an die AVA Velsen zu leistende Entsorgungsentgelt

- insbesondere infolge der CO2-Bepreisung gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

- bedingt durch den Rückgang der durch die AVA Velsen erzielten Stromerlöse im Vergleich zu historisch hohen Erlösen in den Jahren 2023 und 2024

• durch Mehraufwendungen im Bereich „Einsammeln und Befördern“ infolge neuer Verträge (v.a. bedingt durch CO2-Besteuerung und Clean-Vehicle-Directive).

• höhere Aufwendungen für Wertstoff-Zentren und Stoffströme

• durch den deutlichen Anstieg der Zinsen (insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Investitionen).

• durch Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen in fast allen Bereichen

Wie sehen die für die 2-jährige Kalkulationsperiode 2025 / 2026 errechneten Gebührensätze aus?

Was bedeutet die Erhöhung der Gebührensätze für einen an durchschnittlichen Leerungen bzw. durchschnittlichen Mengen orientierten Musterhaushalt?

Bei einem 120L-Gefäß im Leerungszählsystem (mit 10 Leerungen p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 3,85 EUR (+ 3,2%) / p.a. oder 0,32 EUR / Monat.

Bei einem 120L-Gefäß im Verwiegesystem (mit 166 KG p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 7,82 EUR (+ 6,5%) / p.a. oder 0,65 EUR / Monat.

Die vorstehend aufgeführten Gebührensätze wurden rechtssicher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schüllermann & Partner sowie dem Beratungsunternehmen INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH ermittelt.

Die Anpassung der Gebührensätze erfordert eine Änderung der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen.

Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Gebührensätzen können bei Bedarf der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage des EVS für die Verbandsversammlung am 10.12.24 sowie den Änderungssatzungen selbst entnommen werden.

Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2025 um 6,8 Prozent - von 3,360 Euro um 22,8 Cent auf 3,588 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,855 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine Steigerung um 6,8 % und zuvor von 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 mehr als eine Dekade konstant gehalten werden konnte.

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

• Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

• Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

• Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

• Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

• Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

Warum muss der Einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2025 steigen?

• Weil der erneute Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

• Weil Aufwandssteigerungen und Inflation insbesondere in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen– zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen.

• Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Verwaltung rechnet mit Mehrausgaben im Bereich der Abfallbeseitigung von 2.000,-€ in 2025 bzw. 3.000,-- € in 2026.

Die finanziellen Auswirkungen für die Abwasserbeseitigung werden ausführlich im TOP 2024/045 („Anpassung der Abwassergebühren ab 01.01.2025“) erläutert.

Zu diesem Tagesordnungspunkt gibt das Stadtratsmitglied Detlef Jungfleisch Folgendes zu Protokoll:

“Durch die CO2-Besteuerung steigen die Gebühren übermäßig hoch. Auch für die folgenden Jahre ist daher mit steigenden Abfallgebühren zu rechnen. Die Kosten für das Heizen und die Mobilität werden ebenfalls stetig steigen. Nachdem die Preise wegen der Inflation 2023 und 2024 in vielen Bereichen in die Höhe geschossen waren, geht das Jahr 2025 für Verbraucher teuer weiter.

Wir als AfD sind generell gegen eine CO2-Besteuerung und lehnen daher den Wirtschaftsplan des EVS für 202 5 ab.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.”

Beschluss:

Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 04.12.2024 beschließt der Stadtrat bei zwei Gegenstimmen, dass der Bürgermeister ermächtigt wird

1.

dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS

2.

der Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts-, und Verwaltungsgebührensatzungen sowie

3.

der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums

in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 zuzustimmen.

TOP 11

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde meldet sich Frau Kathrin Müller, Fraktionsvorsitzende der

CDU-Fraktion, zu Wort und gibt Folgendes zu Protokoll:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, sehr geehrte Gäste,

ungeachtet aller bisherigen Vereinbarungen mit der Grundschule Nunkirchen und im Hinblick auf die dringend notwendige Neugestaltung des Schulhofs der Grundschule Nunkirchen zur Verbesserung der Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität möchte ich Sie bitten, die Möglichkeiten einer Förderung durch die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zu prüfen und die entsprechenden Schritte einzuleiten.

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH hat uns mitgeteilt, dass eine Förderung der geplanten Maßnahmen möglich sei, sofern ein Klimaanpassungskonzept vorliegt, das den Anforderungen des Förderschwerpunkts 1 entspricht. Laut meines Wissens wurde dieses Konzept bereits im Zuge der vorherigen Anpassungsmaßnahmen aller Grundschulen im Stadtgebiet erstellt. Sollte ein solches Konzept jedoch noch nicht bestehen, bietet das Programm die Möglichkeit, Mittel für die Erstellung eines entsprechenden Klimaanpassungskonzepts zu beantragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie bitten:

1.

Zu prüfen, ob bereits ein entsprechendes Konzept für die Grundschule Nunkirchen existiert oder ob eine Beantragung im Förderschwerpunkt 1 notwendig ist.

2.

Schriftlich Kontakt mit der ZUG GmbH aufzunehmen, um weitere Details zur Antragsstellung und den Fördervoraussetzungen zu klären.

3.

Einen Förderantrag zu stellen und die Möglichkeit zu prüfen, ob hier anfallende finanzielle Eigenmittel der Stadt Wadern generiert werden können.

Die geplanten Maßnahmen für den Schulhof, wie Beschattung, Begrünung, wasserdurchlässige Böden und Regenwassermanagement, sind essenziell, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Aufenthaltsqualität für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Nunkirchen zu verbessern. Die Möglichkeit, ein Modellprojekt mit Strahlkraft zu entwickeln, passt hervorragend zu den Zielen der Förderrichtlinie - die Grundschule Nunkirchen wäre demnach prädestiniert um ein solches Leuchtturmprojekt zu werden.

Ich danke Philip Demmer aus unserer CDU Ortsratsfraktion Nunkirchen für seine Vorarbeit und ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihr weiteres Vorgehen in dieser Angelegenheit.”

Bürgermeister Jochen Kuttler führt aus, dass alle politisch Verantwortlichen ein großes Interesse daran haben, die Schulhöfe der Grundschulen der Stadt Wadern sowohl kindgerecht als auch im ökologischen Sinne zukunftsorientiert zu gestalten. Bei einer ersten Planung, die unabhängig von einer Förderung im 2021 für den Standort Nunkirchen vorgelegt wurde, ging das damalige Büro von geschätzten Kosten von rund 450.000 bis 500.000 Euro für eine Schulhofneugestaltung aus. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit und damit gestiegener Baukosten dürfte dieser Betrag heute deutlich höher ausfallen. Ein Eigenanteil der noch zu ermittelnden Gesamtkosten ist zudem im aktuellen Haushalt nicht abgebildet.

Jenseits der Machbarkeit der Antragstellung in Bezug auf die drängende Zeit, stellt sich die Frage, ob man angesichts der Tatsache, dass die Stadt Wadern 2022 die höchste Einzelfördersumme im gesamten Programm zugesprochen wurde, erneut eine realistische Chance im Rahmen dieses Förderprogramms hat. Das auch deshalb, weil die Antragsstellung mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

Es ist vielmehr fraglich, ob es überhaupt machbar ist, vom heutigen Tag (6. Dezember) bis zum 15. Dezember, einen vollständigen Antrag, der ja neben dem Vorhaben an sich auch viele andere Parameter abdecken muss, zu erarbeiten. Beim 2022 bewilligten Antrag, der zu einer Fördersumme von 3,7 Millionen Euro geführt hat, war ein Vorlaufzeit von rund einem Jahr vonnöten, um all die Teilinformationen zusammenzutragen, die der Fördergeber im Rahmen der Antragstellung angemahnt hatte.

Eine kurzfristige Recherche noch im Vorfeld der Ratssitzung hat außerdem ergeben, dass für den im CDU-Antrag benannten Förderschwerpunkt ein detailliertes Klimaanpassungskonzept mit Bezug zu den Grundschulen und Kitas oder weiterer sozialer Einrichtungen inkl. Nachhaltigkeitsprüfung zwingend vorliegen muss. Dies ist momentan ebenfalls nicht der Fall.

Nichtsdestotrotz sicherte Bürgermeister Jochen Kuttler zu, dass die Verwaltung die Ausgangslage genau eruieren und mit dem Fördergeber Kontakt aufnehmen wird. Anschließend wird der Rat über die Fraktionsvorsitzenden über das Ergebnis der Recherche unterrichtet.

Weiterhin fragt ein Zuhörer im Rahmen der Bürgerfragestunde nach, ob es in der Stadt Wadern Überlegungen gibt, eine Grundsteuer C zu erheben.

Die Verwaltung gibt zu dieser Frage umfassend Antworten. Zur Zeit wird keine Grundsteuer C in der Stadt Wadern erhoben. Die unbebauten Grundstücke werden mit der Grundsteuer B belastet, zurzeit ist die Erhebung der Grundsteuer C in der Rechtssprechung unklar.

Die betreffenden Fragen hierzu können noch nicht zweifelsfrei beantwortet werden.

Diese Thematik wird aber zukünftig auch in der Stadt Wadern / im Stadtrat besprochen werden.

Jahresabschlussrede Bürgermeister Jochen Kuttler:

„Meine sehr verehrten Damen und Herren des Stadtrates,

liebe Kolleginnen und Kollegen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher,

liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,

zehn Jahre lang habe ich an dieser Stelle das wirtschaftliche, das politische, aber auch das gesellschaftliche Jahr Revue passieren lassen. Ausführlich, umfänglich und detailreich. Wir machen es ab sofort ein wenig kürzer. Auf den 111 Quadratkilometern, die unser Stadtgebiet umfasst, passiert so viel, dass man jedes Jahr ein Buch schreiben könnte. Wenn man dann die große Welt noch mit unserer kleinen Welt verbindet, wird aus dem Buch ein Fortsetzungsroman. Also nicht böse sein, wenn ich hier und heute nicht jedes Themenfeld aufgreife, das unsere Stadt in den vergangenen zwölf Monaten bewegt, berührt oder auch nur tangiert hat. Das wird zu gegebener Zeit an anderer Stelle nachgeholt!

Was also hat 2024 der Welt und dem Land gebracht? Frisch in Erinnerung sind die turbulenten Schlagzeilen aus dem November: Trump wird erneut zum amerikanischen Präsidenten gewählt, der Ampel in Berlin gehen die Lichter aus, Neuwahlen stehen für den 23. Februar 2025 ins Haus. Es geht weiterhin rund in der Welt, in Deutschland und auch bei uns. Es sind unruhige Zeiten: Der Krieg in der Ukraine geht weiter, der Nahe Osten brennt – Millionen Menschen sind nach wie vor auf der Flucht. Auch und gerade zu uns – nach Deutschland. „Doch das Boot ist voll“, sagen einige. Und finden mit ihren Aussagen immer mehr Anklang. Die Despoten, die die Schalthebel der Macht in Händen halten und der Welt ihren Willen aufzwingen wollen, werden mehr statt weniger. Die Unsicherheit in einer ohnehin unsicheren Welt wächst. Keine guten Nachrichten, für niemanden! Was in der Welt geschieht, bleibt nicht ohne Spuren bei uns.

Die Wirtschaft Deutschlands schwächelt wie seit den 1970er Jahren nicht mehr. Die „neue Farbenlehre“ nach dem Ampel-Aus vermittelt uns, dass Rot, Grün und Gelb sich nicht zusammenschalten lassen. Lähmung macht sich breit in einem Land, das sich Stillstand eigentlich nicht erlauben kann. Neuwahlen sollen den Ausweg aus der Krise weisen. Mit ungewissem Ausgang. Am 23. Februar 2025 wissen wir mehr. Und können dann hoffentlich abschätzen, wie schwierig der Neuanfang tatsächlich werden wird.

Das Saarland erreicht 2024 eine Hiobsbotschaft nach der anderen. Ehrgeizig initiierte Projekte platzen, vielerorts wird der Abbau von Arbeitsplätzen verkündet. Auch bei uns, vor unserer Haustür: thyssenkrupp Automotive Body Solutions will Arbeitsplätze streichen. Viele sogar. Von 400 ist die Rede. Insolvenzen häufen sich im Land, Angst geht um. Um den eigenen Arbeitsplatz, um die Zukunft.

Wahlen hin, Wahlen her, man fragt sich, wer es wie schaffen will, den gordischen Knoten zu durchschlagen. Wer bringt es wie fertig, die Wirtschaft in Schwung zu bringen? Wer schafft es, dem Wahnsinn aus Bürokratie, Vorschriften und Gängelung, dem Unternehmen wie Verwaltungen gleichermaßen ausgesetzt sind, Einhalt zu gebieten? Wer ist bereit, den Menschen klarzumachen, dass Leistung sich lohnen muss, dass das aber für alle und nicht nur für die anderen gilt? Drängende Fragen, die geklärt werden müssen. Wie gesagt: Neuwahlen stehen an. Man darf gespannt sein auf die Antworten, die die Parteien darauf geben wollen.

2024 wurde bei uns bereits gewählt. Genauer gesagt am 9. Juni dieses Jahres. Der neue Bürgermeister dieser Stadt ist der alte. Das Vertrauen, das die Wählerinnen und Wähler in mich gesetzt haben, ehrt mich und bestärkt mich in der Art und Weise, wie ich die Dinge auch künftig angehen möchte. Der Stadtrat hat sich verändert und verjüngt, von 33 Mitgliedern sind 16 neu in unserem Stadtparlament. Und es finden sich auch sieben Frau im Rat wieder. Das freut mich, das freut uns. Das Miteinander im Rat ist gut. Und das soll auch so bleiben. Ich werde nicht müde, gerade in diesen schwierigen, äußerst herausfordernden Zeiten für Zusammenhalt über alle Parteigrenzen hinweg zu werben.

Kommunalpolitik hat wenig mit der politischen Farbenlehre zu tun, wie sie für Saarbrücken und Berlin gelten mag. Es ist vielmehr gut und vernünftig, gute Verbindungen nach allen Seiten hin zu haben. Über die politische Couleur hinweg, aber auch über die Ebene des rein lokalen Handelns hinaus – also in Richtung Landesregierung, zur Ebene des Bundes, bis hin zur europäischen Ebene.

Wir sind da gut aufgestellt, sonst wären Projekte wie die Grundschulsanierungen, die wir seit 2022 dank des Bundesförderprogramms „Klimaanpassung sozialer Einrichtungen“ angegangen sind, überhaupt nicht möglich gewesen. Hier bleiben wir weiter am Ball. Das schon deshalb, weil wir natürlich auch die Gelder, die das Land im Rahmen des Schulbauprogramms „Baustein“ zur Verfügung stellt, sinnhaft einsetzen wollen. Was für die Schulen gilt, gilt auch für unser Hallenbad, das aktuell – und voraussichtlich noch bis Anfang 2026 – rundum erneuert wird. Am Ende wird die Quasi-Kernsanierung des Dora-Rau-Bads rund zehn Millionen Euro gekostet haben. Ohne die massive Unterstützung von Bund und Land wäre dieser Kraftakt nicht denkbar gewesen.

Gleiches gilt für den laufenden Umbau von Räumlichkeiten in der Grundschule Wadrill, damit dort mehr Platz für die Freiwillige Ganztagsgrundschule entsteht. Genau wie für die weiteren Neubauten, die wir vor uns haben: Denn auch in Steinberg wird mehr Platz für die Freiwillige Ganztagsgrundschule gebraucht, hier steht ein Neubau an. Gleiches gilt für Lockweiler, hier muss man sich allerdings politisch erst einmal vor Ort einig werden, was man genau wie will. Denn alles zusammen: Pfarrhaussanierung, Jugendheim als Vereinsheim erhalten und eine neue FGTS – das wird mehr als schwierig. Unbequeme Entscheidungen sind vonnöten und sind möglichst rasch fällig, wollen wir das Zepter des Handelns in der Hand behalten.

Neubauten stehen auch in Noswendel und Morscholz an. Hier werden neue Kindergärten gebraucht. Und geplant. Abgesehen von elend langen Prozeduren, die die Bauleitverfahren in diesem Land prägen, treibt uns die Frage um, ob wir die Gebäude nicht über Generalunternehmer bauen lassen können. Das schlicht deshalb, weil wir zum einen in der Verwaltung nicht über genug Personal verfügen, die anstehende Anzahl an Projekten zu stemmen, und zum anderen, weil damit Kostensicherheit in unsicheren Zeiten gegeben wäre. Die Verhandlungen mit den Ministerien laufen, in dieser Sache ist Bewegung. Aber auch hier mahlen die Mühlen mir und uns allen viel zu langsam. Wer sich die Prozeduren und den Weg anschaut, von der Planung eines Kindergartens bis zu dessen Inbetriebnahme, der erhält einen spannenden – und ziemlich ernüchternden – Einblick in die Denk- und Arbeitsweise unseres Behörden- und Bürokratiesystems. Wir stehen uns selbst im Weg. Und bedauern zugleich, dass in diesem Land nichts wirklich vorankommt und uns die Perspektiven auf eine bessere Zukunft abhandenkommen.

In Betrieb genommen wurde am 28. November – nach umfangreichen Umbauten – die Krippe Dagstuhl. 22 Kinder im Alter von sechs Monaten bis drei Jahren werden hier betreut. Mit der Inbetriebnahme der Räumlichkeiten konnte die bestehende Warteliste massiv reduziert werden. Ob solch guter Kunde die Hände in den Schoß legen, ist indes nicht. Die Kinderbetreuung in dieser Stadt bleibt – wie im ganzen Land – eine Dauer-Herausforderung mit täglich neuen Überraschungen. Wir gehen die Dinge an, langsamer als uns oft lieb ist. Aber zum einen brauchen wir erst eine solide Finanzierung, zum anderen eine sorgfältige Planung und letztendlich auch die Manpower, die Projekte vom Reißbrett in die Realität zu transferieren.

Ein paar Beispiele für laufende Projekte gefällig? Sie verzeihen mir, dass ich da ein wenig von A nach B springe, aber das ist in diesem Fall das Salz in der Suppe: Die Planung zur Sanierung der Löstertalhalle ist in vollem Gange, der Glasfaserausbau auch. Voraussichtliches Ende beim Glasfaserausbau: erstes Quartal 2026. Das Projekt ist damit im Zeitplan. Auch in Sachen Mobilfunk sind wir aktiv. Während der Sendemast in Löstertal Ende Februar seinen Betrieb aufnahm, wird es beim Förderprojekt in Vogelsbüsch noch ein wenig dauern. Hier läuft die Bauplanung. Bei der Neugestaltung des Stadtparks stockt es hingegen. Grund ist die Kündigung des Vertrages mit dem bisherigen Bauunternehmen. Einfach mit jemand anderem weiterbauen geht nicht, da die Maßnahme in weiten Teilen gefördert ist und hier ganz spezielle Prozeduren einzuhalten sind, wollen wir nicht massiv ins Minus gehen.

Nicht unsere Baustelle, sondern die des Landesbetriebs für Straßenbau, aber ein Ärgernis für jeden und jede: Der Durchlass der Wadrill unter dem Kreisel Birkenfelder Straße im Kernort Wadern wird saniert. Aber bei weitem nicht so schnell, wie uns das allen lieb wäre. Grund dafür: die Wadrill selbst. Ihr Pegel stand im regenreichsten Jahr im Saarland seit Wetteraufzeichnung selten an dieser Stelle unter 50 Zentimeter. Genau diese Marke muss aber unterschritten sein, damit die Ersatzröhre Stück für Stück eingebaut werden kann. Der LfS hat uns versprochen, dass auch im Winter weitergearbeitet wird: Kälte ist hier kein Problem, Niederschlag allerdings schon. Und Eile ist geboten, denn der Zustand des Durchlasses, und damit auf Dauer auch des gesamten Aufbaus, verbessert sich durch das erzwungene Abwarten nicht. Ganz im Gegenteil!

Themen- und Ortswechsel: Widmen wir uns der Feuerwehr. In Nunkirchen hat sich der Stadtrat beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses für einen Generalunternehmer entschieden, in Löstertal ist das notwendige Bauleitverfahren für einen Neubau in vollem Gange. Auch in Wadrill kann im kommenden Jahr mit dem geplanten Anbau begonnen werden. Apropos Feuerwehr. Wir leisten uns viel Feuerwehr. Und wir leisten uns viel mehr Feuerwehr als früher. Um es einmal plakativ und werbewirksam zu sagen: Noch nie hat ein Haushalt der Stadt Wadern derart viele Mittel für die Feuerwehr bereitgestellt, wie es der vom Stadtrat am 23. März dieses Jahres verabschiedete Doppelhaushalt 2024/2025 tut. Sechs Fahrzeuge wurden dieses Jahr in Betrieb genommen und oft damit alte Fahrzeuge ersetzt. Wir haben dabei nicht ausschließlich auf Neufahrzeuge gesetzt, sondern die Wehrführung hat pragmatische Lösungen für jeden Einzelfall gesucht. Lösungen, die Geld sparen, und die, so wie ich es gerade ausgedrückt habe, „mehr Feuerwehr“ möglich machen.

Ein herzliches Dankeschön an Wehrführer Maik Grundhöfer und sein Team. Ihr macht eine tolle Arbeit! Übrigens natürlich nicht nur in administrativer Hinsicht, sondern auch dann, wenn es ans Eingemachte geht, bei Bränden, bei Rettungen und bei Hochwasser- oder Starkregeneinsätzen. Auch wenn wir selbst – also die Stadt Wadern – beim wirklich denkwürdigen Dauerregen-Pfingsthochwasser glimpflich davongekommen sind, waren die Kameradinnen und Kameraden unserer Löschbezirke im ganzen restlichen Land unterwegs, um dort zu helfen, wo Hilfe nötig war. Schön, dass der Innenminister des Landes Reinhold Jost das zum Anlass nahm, am 25. November ein großes Helferfest zu veranstalten. Und zwar in unserer Herbert-Klein-Halle. Es ist gut zu wissen, dass ehrenamtliches Engagement wertgeschätzt wird. Und zwar quer durch die Gesellschaft.

Ehrenamtlich engagiert sich auch die BI Nordsaarlandklinik, die weiterhin, mit mir als Partner an ihrer Seite, für eine medizinische Versorgung im Hochwald kämpft, die diesen Namen auch verdient. Unser Problem ist mittlerweile nicht mehr nur die stationäre Versorgung, vielmehr zeichnet sich mehr als deutlich ab, dass der Mangel an Haus- und Fachärzten zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen wird. Viele haben nun auf die Lauterbachsche Krankenhausreform gehofft. Und sie wird vermutlich auch kommen, nachdem der Bundesrat sie in einer durchaus bemerkenswerten Sitzung abgesegnet hat. Ob überhaupt und wenn ja, welche Entlastung die Reform für die unter der Kostenlast ächzenden Krankhäuser und Medizinzentren bringen wird, steht allerdings nach wie vor in den Sternen. Und so wird das Kliniksterben landauf landab aller Voraussicht nach munter weitergehen. Und damit verbunden, verfestigt sich das Gefühl, dass die Kluft zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen immer größer wird.

Für uns könnte das ganz konkret bedeuten, dass wir wahrscheinlich noch mehr und noch längerfristiger Geld in das SHG-Klinikum Merzig stecken müssen. Der Landkreis steht hier in der Verpflichtung, zahlen zu müssen. Die Zeche zahlen aber die Kommunen – über die Kreisumlage. Wir reden hier von etlichen Millionen. Millionen, die uns an anderer Stelle fehlen, um dringend nötige Infrastrukturprojekte zu stemmen. Seien wir gespannt, wie eine auch immer zusammengesetzte, neue Bundesregierung hier gegensteuern will.

Steuern müssen wir selbst die Entwicklung in Sachen Windkraft. Während wir in Sachen Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen landesweit in puncto installierte Anlagenleistung Photovoltaik mit 71,7 Megawatt wirklich einsamer Spitzenreiter sind, sieht das bei der Windkraft anders aus. Zumal die Landesregierung hier nachgelegt hat.

Bis 2030 müssen wir 3,46 Prozent unserer Fläche für die Nutzung zur Herstellung von Windkraftenergie ausweisen. Das sind sage und schreibe 385 Hektar Land und 300 Hektar mehr als bislang. Wollen wir den gesetzlichen Vorgaben Genüge tun, werden wir unseren Teilflächennutzungsplan Wind aus dem Jahr 2019 überarbeiten müssen. Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um sich klarzumachen, dass die Stellschrauben für mehr Windkraft in unserer Stadt der Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung und gegebenenfalls die Ausweisung neuer Sondergebiete sein werden. Und damit wird die Diskussion unbequem. So viel vorab.

Unbequem ist auch das Thema Grundsteuer, das uns gleich zum Auftakt 2025 beschäftigen wird. Nämlich dann, wenn unsere Abgabenbescheide verschickt werden. Trotz der Tatsache, dass der Stadtrat sich – wie vor ein paar Minuten beschlossen – dafür ausgesprochen hat, den Hebesatz, also den Multiplikator, auf dem gleichen Niveau zu belassen wie 2024, werden viele Eigenheimbesitzer mehr zahlen müssen als bislang, einige allerdings auch deutlich weniger. Während sich letztere wohl kaum beschweren werden, dürfte unser Bescheid bei denen, die tiefer in die Tasche greifen müssen, für Unmut sorgen und so manche Fragen aufwerfen. Fragen, die dann an uns gerichtet sein werden. Wir sind allerdings der falsche Adressat! Denn wie hoch der Betrag, den man tatsächlich bezahlen muss, ausfällt, wird durch die Grundsteuermesszahl bestimmt. Und die hat das zuständige Finanzamt – und nicht wir – festgelegt. Und so werden wir die Menschen, die bei uns vorstellig werden, an die zuständigen Finanzämter verweisen müssen, sollten sie Zweifel an der Richtigkeit bzw. der Rechtmäßigkeit der Bescheide haben. Und trotzdem werden wir uns keinem Gespräch verweigern und helfen, wo wir helfen können. Die Bewältigung des Bürokratiemonsters „Grundsteuerreform“ wird viel Zeit, Kraft und auch Manpower kosten. Auch und gerade im Rathaus. Dessen sollten wir alle uns heute schon bewusst sein.

Eine Kraftanstrengung ist auch die Kommunale Wärmeplanung. Die Erstellung eines entsprechenden Konzepts wurde in Auftrag gegeben, eine Förderzusage für die Finanzierung desselbigen liegt uns vor. Warten wir einmal die Ergebnisse ab und ziehen unsere Schlüsse daraus. Und wer weiß, vielleicht sind ja die Schlüsse, zu denen wir in einem oder zwei Jahren bei der Vorlage des Berichtes gelangen werden, ganz andere als die, die wir angesichts der Politik der Ampel in den letzten Jahren zu erwarten hatten. Mal sehen … und offen bleiben für Neues. Auch wenn Planungssicherheit zugegebenermaßen anders aussieht.

Es gab sie natürlich auch in 2024: die guten Nachrichten. In unseren Schulen wurde in die digitale Infrastruktur ebenso investiert wie in neue Sportgeräte. Am Busbahnhof Wadern und auf dem Oettingen-Sötern-Platz bieten Fahrradgaragen seit diesem Jahr mehr Komfort für Radfahrerinnen und Radfahrer. Im Löstertal haben wir am 30. Oktober 16 neue Bauplätze ihrer Bestimmung übergeben. Anderenorts haben wir Brücken gebaut. Sowohl der Bachübergang am Adelsindisweg in Wadern als auch die Brücke zwischen Kindertagesstätte und Sportplatz in Wadrill sowie das Bauwerk über den Wahnbach in Bardenbach wurden erneuert. Etliche Straßen im Stadtgebiet wurden saniert. Auch die Stützmauer am Radweg zwischen Morscholz und Wadern sieht aus wie neu. Ist sie auch. Dank massivem Einsatz von Fördergeldern.

Apropos Fördergelder: 2024 haben wir das Mehrgenerationenhaus in Überlosheim seiner Bestimmung übergeben. Die Baukosten wurden zu mehr als 90 Prozent bezuschusst. Wir haben ein Radverkehrskonzept auf den Weg gebracht. Wir warten mit einem ebenso abwechslungsreichen wie beim Publikum erfolgreichen Veranstaltungs- und Kulturprogramm auf und haben unseren WhatsApp-Kanal, der mittlerweile 1141 Abonnentinnen und Abonnenten hat, gestartet. Wir haben unsere Partnerschaft mit der energis in Sachen Strom um 20 Jahre verlängert und kooperieren intensiv mit dem Landesverwaltungsamt, wenn es um Vollstreckungen geht. Wir sind über die Bauleitplanung im Begriff, den Weg freizumachen, damit der äußerst erfolgreiche und für sein ökologisches Engagement ausgezeichnete Golfpark in Nunkirchen zu einem Golfressort ausgebaut werden kann. Ebenso haben die Baumaßnahmen begonnen, um unser touristisches Kleinod, die galloromanischen Hügelgräber in Oberlöstern, mittels beeindruckender Visualisierung vor Ort virtuell in Szene zu setzen. 2024 haben wir das 30. Jubiläum unserer Partnerschaft mit dem tschechischen Sobotka gefeiert. Und wir haben den neuen Meisterstützpunkt Wadern des Landesbetriebs für Straßenbau in Betrieb genommen.

Es gäbe noch so vieles zu sagen. Lustiges, wie ein entlaufenes Känguru, das an Rosenmontag auf der Landstraße zwischen Wadern und Wedern unvermittelt auftauchte. Erfreuliches, wie die Demonstration für Rechtstaatlichkeit, zu der sich am 16. März mehrere hundert Menschen auf dem Waderner Marktplatz versammelten. Bemerkenswertes, wie das Engagement von Klaus Dieter Will, der sich zusammen mit zwei weiteren Helfern bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße zwischen Saarlouis und Dillingen um eine Frau kümmerte, die in einem brennenden Fahrzeug eingeschlossen war. Das ist nicht nur bemerkenswert, sondern im wahrsten Sinne des Wortes aller Ehren wert.

Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle, die sich für andere einsetzen, die für ihren Nächsten, ihre Nächste einstehen. Vielen Dank für das unglaublich vielfältige ehrenamtliche Engagement, das unser gesellschaftliches Miteinander prägt und bedingt. Für all das Gute, das im Stillen, in der Nachbarschaft und der Dorfgemeinschaft bewirkt wird.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass wir in diesem Rat ein gutes, freundschaftliches und konstruktives Miteinander haben. Ich freue mich über das grundlegende Vertrauen in die Arbeitsweise und das Handeln der Verwaltung, mit mir an der Spitze, und darf Ihnen versichern, dass dieses Vertrauen auf Gegenseitigkeit beruht. Dafür geht der Dank meiner Verwaltung an Sie als Mandatsträgerinnen und -träger, begleitet von meiner ganz persönlichen Hochachtung und Anerkennung.

Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Kollegin Ortsvorsteherin und die Kollegen Ortsvorsteher mit ihren Ortsräten, deren engagierte Arbeit dazu beiträgt, unsere Dörfer lebendig und lebenswert zu erhalten.

Ich danke ebenso meinen drei Beigeordneten Jürgen Kreuder, Christian Ritz und Markus Wollscheid – die beiden letztgenannten sind neu in diesen Ämtern und hatten und haben schon in den ersten Monaten nach ihrer Ernennung jede Menge zu tun. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch 2025 so bleiben.

Glaubt Ihr nicht? Dann fragt Eure Kollegen Karlheinz Seimetz und Manfred Paulus, die diesen Job bis zur Kommunalwahl 2024 gemacht haben und denen wir alle für ihren unermüdlichen Einsatz für diese Stadt zu Dank verpflichtet sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren des Stadtrates, liebe Kolleginnen und Kollegen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer: Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2025. Diese Wünsche gelten natürlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wadern, die ich auch im Namen des gesamten Stadtrates – mit den Fraktionsvorsitzenden an der Spitze – überbringe.

Meine Damen und Herren, die Welt da draußen kommt uns oft rau und unwirtlich vor. Und sie ist es zuweilen auch. Gerade die Weihnachtszeit, die Zeit gegen Jahresende, bietet uns aber die Chance, einmal innezuhalten und Ruhe einkehren zu lassen. „Ich werde Weihnachten in meinem Herzen ehren und versuchen, es das ganze Jahr hindurch aufzuheben“, gibt uns der englische Schriftsteller Charles Dickens als Botschaft mit auf den Weg. Recht hat er. Finde ich.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rusch ins neue Jahr.“

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister