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Stadt Wadern
Ausgabe 10/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Einebnung von Grabstätten aus den Jahren 1992 und 2002

Der Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern weist darauf hin, dass alle Grabstätten aus den Jahren 1992 (Sargbestattungen) und 2002 (Urnenbestattungen) bis zum 30.04.2023 eingeebnet werden müssen. Dazu muss die Grabstätte komplett abgeräumt, das heißt von jeglichem Grabschmuck wie Gestecken, Grablampen und ähnlichem befreit werden. Eventuell vorhandene Holzkreuze bzw. Grabdenkmäler sowie Grababdeckplatten sind einschließlich der Fundamente von den Nutzungsberechtigten selbst zu entfernen und die Grabstellen aufzufüllen. Vorzeitig einzuebnende Grabstätten (vor Ablauf der satzungsmäßigen Ruhefrist) sind ebenfalls bis zum 30.04.2023 zu entfernen.

Eigenbetrieb Friedhöfe der Stadt Wadern
Der Werkleiter
Jochen Kuttler