Am Freitag, 21.03.2025, findet um 18:00 Uhr die Jahreshauptversammlung in der „Alten Scheune“ in Oberlöstern statt.
| TOP 1: | Eröffnung und Begrüßung, Totenehrung |
| TOP 2: | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
| TOP 3: | Tätigkeitsbericht |
| TOP 4: | Bericht des Rechners |
| TOP 5: | Bericht der Kassenprüfer |
| TOP 6: | Wahl der Versammlungsleitung |
| TOP 7: | Entlastung des Vorstands und des Rechners |
| TOP 8: | a) Wahl des Vorstehers; b) stellv. Vorstehers; c) Rechners; d) Beisitzer; e) Beisitzer Stellvertreter; f) Kassenprüfer; g) Kassenprüfer Stellvertreter |
| TOP 9: | Stand Flurbereinigungsverfahren, Zusammenlegung Grundbücher (VOR Pascal Lermen) |
| TOP 10: | Verschiedenes |
In der Miteigentümerversammlung sind alle Miteigentümer nach ideellen Anteilen gemäß Grundbuchauszug vertreten und stimmberechtigt.
Nach § 6 (7) der Satzung kann sich jedes Mitglied durch ein anderes Mitglied der Gehöferschaft oder einen Familienangehörigen vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht muss dem Versammlungsleiter vorliegen.
Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung der Miteigentümer mindestens 1/3 der Miteigentümer, die über mehr als die Hälfte aller Anteile verfügen, anwesend sind § 6 (3). Ist die Beschlussfassung infolge Beschlussunfähigkeit der Miteigentümerversammlung nicht zustande gekommen, so ist die zur Verhandlung über denselben Gegenstand einberufene weitere Miteigentümerversammlung auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatz 3 nicht erfüllt sind, beschlussfähig, falls in der Ladung auf diese Folge hingewiesen worden ist.