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Stadt Wadern
Ausgabe 12/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Versammlungen der Jagdgenossenschaften

Jagdgenossenschaft Wadern - Jagdrevier Dagstuhl-Niederlöstern

Am Montag, 27.03.2023, findet um 18.30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer C, eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Wadern - Jagdrevier Dagstuhl-Niederlöstern statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung
  1. Aufnahme eines Mitpächters in den bestehenden Jagdpachtvertrag

  2. Verlängerung des Jagdpachtvertrages ab dem 01.04.2024

  3. Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 24.03.2023, 12.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer B 110, offen.

Angliederungsgenossenschaft Eigenjagdrevier Friedwald-Wadern

Am Dienstag, 28.03.2023, findet um 18.00 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer B (1. OG Sparkasse) eine Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Friedwald-Wadern statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung
  1. Festsetzung des Haushaltsplanes 2022/2023

  2. Verschiedenes

Jagdgenossenschaft Wadern

Am Dienstag, 28.03.2023, findet um 18.30 Uhr im Rathaus, Sitzungszimmer B (1. OG Sparkasse) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Wadern statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung
  1. Bericht der stellvertretenden Jagdvorsteher

  2. Festsetzung des Haushaltsplanes 2022/2023

  3. Beschlussfassung über die Annahme der Jahresrechnung für das Jagdjahr 2021/2022 und Entlastung des Jagdvorstehers

  4. Wahl der Nominierten in den Genossenschaftsausschuss

  5. Beschlussfassung über die Vertragsvergabe auf Jagdrevierebene

  6. Beschlussfassung über die Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung auf Jagdrevierebene

  7. Verschiedenes

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.

Das Grundflächenverzeichnis liegt ab sofort bis zum 27.03.2023, 15.30 Uhr, im Rathaus, Zimmer B 110, offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis

ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur der stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.

Der Jagdvorsteher: Jochen Kuttler