Am Dienstag, den 01.04.2025, findet um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Bardenbach eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Bardenbach- statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung
| 1. | Bericht zur aktuellen Situation |
| 2. | Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung |
| 3. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zum 31.03.2025, 15:30 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.
Am Freitag, den 04.04.2025, findet um 17:30 Uhr im Alten Feuerwehrgerätehaus Wadrill eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Gehweiler- statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung
| 1. | Bericht über das vergangene Jagdjahr |
| 2. | Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung |
| 3. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.
Am Freitag, den 04.04.2025, findet um 18:30 Uhr im Alten Feuerwehrgerätehaus Wadrill eine Versammlung der Jagdgenossenschaft -Jagdrevier Wadrill- statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung
| 1. | Bericht über das vergangene Jagdjahr |
| 2. | Verwendung der Reinerträge aus der Jagdverpachtung |
| 3. | Verschiedenes |
Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Wadern durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Bestellung als Vertreter bedarf einer schriftlichen Vollmacht. Kein Jagdgenosse oder Vertreter darf mehr als fünf Vollmachten in einer Person vereinen.
Das Grundflächenverzeichnis liegt bis zum 03.04.2025, 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer B 110 offen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sich jeder Jagdgenosse davon überzeugen, ob er im Jagdverzeichnis eingetragen ist, gegebenenfalls kann er auf Antrag das Verzeichnis ergänzen bzw. ändern lassen. Ein entsprechender Nachweis (Grundbuch-, Katasterauszug) des Jagdgenossen ist zu führen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass nur stimmberechtigt ist, der am Tag der Versammlung im Jagdverzeichnis eingetragen ist.