Aufgrund des § 12 in Verbindung mit den §§ 32, 70 und 71 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2020, hat der Stadtrat der Stadt Wadern am 16. März 2023 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Stadt Wadern wird in folgende 13 Stadtteile eingeteilt:
• Stadtteil Bardenbach
• Stadtteil Büschfeld
• Stadtteil Dagstuhl
• Stadtteil Krettnich
• Stadtteil Lockweiler
• Stadtteil Löstertal
• Stadtteil Morscholz
• Stadtteil Noswendel
• Stadtteil Nunkirchen
• Stadtteil Steinberg
• Stadtteil Wadern
• Stadtteil Wadrilltal
• Stadtteil Wedern
§ 2
Die Zahl der Mitglieder des für jeden Stadtteil zu bildenden Ortsrates wird wie folgt festgesetzt:
• Stadtteil Bardenbach - neun Mitglieder
• Stadtteil Büschfeld - neun Mitglieder
• Stadtteil Dagstuhl - neun Mitglieder
• Stadtteil Krettnich - sieben Mitglieder
• Stadtteil Lockweiler - neun Mitglieder
• Stadtteil Löstertal - neun Mitglieder
• Stadtteil Morscholz - neun Mitglieder
• Stadtteil Noswendel - neun Mitglieder
• Stadtteil Nunkirchen - elf Mitglieder
• Stadtteil Steinberg - neun Mitglieder
• Stadtteil Wadern - elf Mitglieder
• Stadtteil Wadrilltal - elf Mitglieder
• Stadtteil Wedern - neun Mitglieder
§ 3
Die Zahl der Mitglieder des Stadtrates wird auf 33 festgesetzt.
§ 4
Diese Satzung tritt mit Beginn der Amtszeit des neuen Stadtrates und der neuen Ortsräte in 2024 in Kraft.
Die Satzung vom 31. August 2017 tritt zum vorgenannten Zeitpunkt außer Kraft.
Es wird nach § 12 Abs. 6 KSVG darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen gelten.