Aufgrund der §§ 44 und 45 StVO in der zurzeit gültigen Fassung ergeht folgende Anordnung:
| 1. | Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet: |
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| In Wadern, Stadtteil Noswendel wird für folgende Straßen das VZ 274.1.-40 – Beginn einer Tempo 30-Zone, doppelseitig- angeordnet: Zum Geissrech, Zum Röderwald, Zum Friedwald, Am Wergkäulchen, Ahornweg, Am Baumgarten und Deltstrasse. |
| 2. | Der Standort der Beschilderung wird vor Ort durch Einweisung bestimmt. Verkehrszeichen, die den Bestimmungen der Tempo 30 Zone widersprechen, sind einzuziehen. |
| 3. | Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam |