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Stadt Wadern
Ausgabe 13/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung im Stadtteil Noswendel

Aufgrund der §§ 44 und 45 StVO in der zurzeit gültigen Fassung ergeht folgende Anordnung:

1.

Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet:

In Wadern, Stadtteil Noswendel wird für folgende Straßen das VZ 274.1.-40 – Beginn einer Tempo 30-Zone, doppelseitig- angeordnet: Zum Geissrech, Zum Röderwald, Zum Friedwald, Am Wergkäulchen, Ahornweg, Am Baumgarten und Deltstrasse.

2.

Der Standort der Beschilderung wird vor Ort durch Einweisung bestimmt. Verkehrszeichen, die den Bestimmungen der Tempo 30 Zone widersprechen, sind einzuziehen.

3.

Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam

Wadern, 22.03.2023
Jochen Kuttler, Bürgermeister