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Stadt Wadern
Ausgabe 13/2023
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern“ im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Anlass der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern 2023“ im Stadtteil Wadern wird der städtische Straßenzug

Poststraße Ecke Unterstraße (Höhe Post) bis Am Marktplatz (Höhe Kleiner Markt) am 02.04.2023 von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr gesperrt.

Marktplatz Ecke Gartenfeldstraße ist die Zufahrt zu den Parkplätzen Rathaus/Sparkasse zu sperren.

Die Parkplätze am Rathaus/ Sparkasse sind von Samstag, 01.04.2023 18:00 Uhr bis Sonntag, 02.04.2023 20:00 Uhr zu sperren.

  1. An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrbaken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.
  1. Die Beschilderung ist 72 Stunden vorher anzukündigen.

  2. Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

  3. Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber.
66687 Wadern, 20.03.2023
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler