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Stadt Wadern
Ausgabe 14/2024
Amtliche Mitteilungen - Standard
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1. Nachtrag zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wadern

Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119( und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I S. 1119) wird gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Wadern vom 21.03.2024 folgender 1. Nachtrag zur Verwaltungsgebührensatzung erlassen:

Nach § 1 Nr. 2 wird Nr. 3 zusätzlich eingefügt:

Gebühren, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkgiet zu zahlen sind, werden einschließlich der Aufwandserstattung im Vollstreckungsverfahren nach der öffentlich-rechtlichen Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wadern und dem Landesverwaltungsamt zum Forderungsmanagement vom 13.03.2024 erhoben.

Da die Beitreibung der Forderungen kostendeckend erfolgen soll, werden die Erhebung der Gebühren entsprechend der Aufwandserstattungen an die jeweils gültige öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung angepasst.

Nach § 1 Nr. 3 wird Nr. 4 zusätzlich eingefügt:

Die Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese tatsächlich entsteht.

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Wadern, 21.03.2024
Jochen Kuttler
Bürgermeister