Anwesende: Ortsvorsteher Christian Ritz
Mitglieder des Ortsrates: Michelle Müller, Marvin Simon, Tobias Klasen, Edwin Veit, Stefanie Laux, David Hahn
Entschuldigt: Ute Spang, Heinz Nimmesgern
Der Ortsvorsteher begrüßt die anwesenden Ortsratsmitglieder sowie die Zuhörer und stellt fest, dass die Ortsratsmitglieder mit Einladung vom 28.02.2026 ordnungsgemäß eingeladen wurden.
Darüber hinaus war die Tagesordnung unter Amtl. Bekanntmachungen in "Das Amtsblatt - Mitteilungsblatt der Stadt Wadern" Nr. 10/2026 vom 6. März 2026 sowie unter www.wadern.de entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Stadt Wadern veröffentlicht.
Die Einladung ist form- und fristgerecht.
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Anhörung des Ortsrates gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 KSVG zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2026/2027 der Stadt Wadern |
| 3. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Biogasanlage Bardenbach“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB |
| 4. | Informationen des Ortsvorstehers |
1. Einwohnerfragestunde
Der Ortsvorsteher eröffnet die Einwohnerfragestunde. Da keine Wortmeldungen vorliegen, wird der Tagesordnungspunkt ohne Aussprache beendet.
2. Anhörung des Ortsrates gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 KSVG zum Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2026/2027 der Stadt Wadern
Der Ortsrat Bardenbach nimmt den vorliegenden Haushaltsentwurf 2026/2027 zur Kenntnis. Zugleich verweist der Ortsrat auf die von ihm gemeldeten Maßnahmen und Projekte für den Stadtteil Bardenbach, insbesondere auf das neue Feuerwehrgerätehaus, den Umbau der Schule zur Krippe sowie die Sanierung der Hoxenbergstraße. Wir bedauern, dass keine Maßnahme, die vom Ortsrat im Investitionsprogramm gemeldet wurde, in diesem Entwurf enthalten ist.
Wir bitten die Verwaltung, diese sowie weitere vom Ortsrat gemeldete Projekte und Maßnahmen für Bardenbach im weiteren Haushaltsverfahren noch zu berücksichtigen und möglichst vor der Stadtratssitzung am 26.03.2026 entsprechend einzuarbeiten.
Beschluss: einstimmig
3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Biogasanlage Bardenbach“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes - Freigabe der Planunterlagen für die formelle Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ortsrat Bardenbach steht nach eingehender Prüfung der Planunterlagen sowie der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung weiterhin hinter dem geplanten Bauvorhaben zur Errichtung der Biogasanlage Bardenbach. In seiner Abwägung stellt der Ortsrat anhand der vorliegenden Unterlagen fest, dass die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken - insbesondere hinsichtlich möglicher Geruchsbelästigungen im Stadtteil Noswendel - umfassend berücksichtigt wurden. Da die Biogasanlage als technisch weitgehend geschlossenes, gasdichtes System mit abgedeckten Fermentern und Gärrestlagern konzipiert ist und zudem mit einer Entfernung von ca. 500 bis 700 m zur nächsten Wohnbebauung den empfohlenen Achtungsabstand von 200 m deutlich überschreitet, wird eine unzumutbare Geruchsbelastung objektiv ausgeschlossen.
Die Einwendungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls konstruktiv in die Planung aufgenommen, ohne den Kern des Vorhabens infrage zu stellen. So wurde den Forderungen des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz durch eine präzisere Festsetzung der bestehenden Waldflächen im Bebauungsplan entsprochen, um deren Erhalt und Schutzfunktion städtebaulich zu sichern. Auf Grundlage der detaillierten Erfassungen der Fauna und Flora im Jahr 2025 wurden zudem die Belange des Arten- und Naturschutzes sowie der Ökologie vollständig in den Umweltbericht integriert. Dies führte zur Festsetzung umfangreicher Ausgleichsmaßnahmen, wie der Anlage von ca. 0,9 ha trockenen Hochstaudenfluren sowie der Schaffung spezieller Habitatstrukturen für Kleintiere, wodurch der Eingriff in Natur und Landschaft fachgerecht kompensiert wird.
Hinsichtlich der Verkehrsbelastung und Wegegestaltung wurde sichergestellt, dass die Erschließung über bestehende Infrastruktur und die Landstraße L148 erfolgt, wodurch eine unzumutbare Belastung der Ortslagen vermieden wird. Die festgestellte moderate Erhöhung der An- und Abfahrten um lediglich 0 bis 10 % sowie die wasserundurchlässige Ausführung belasteter Betriebswege gewährleisten einen sicheren und umweltverträglichen Anlagenbetrieb. Zusammenfassend stellt die Stadt fest, dass die eingegangenen Einwendungen zwar zur Kenntnis genommen wurden, jedoch nicht zur Ablehnung des Projekts führten, sondern erfolgreich in technische Anpassungen und ökologische Kompensationsmaßnahmen überführt wurden. Der Plan fördert somit die Erzeugung regenerativer Energien bei gleichzeitiger Sicherung der Biodiversität und Wahrung der Anwohnerinteressen.
Beschluss: einstimmig
4. Information des Ortsvorstehers
Im Bereich der örtlichen Infrastruktur gibt es positive Nachrichten für das Landschaftsbild rund um den Bardenbacher Fels. Die ehemals genutzte Überlandleitung, die entlang der angrenzenden Feldflächen verläuft, wird in Kürze zurückgebaut. Da die Leitung nicht mehr für die Versorgung benötigt wird, wertet dieser Rückbau die natürliche Umgebung optisch auf und sorgt für eine freiere Gestaltung der betroffenen Freiflächen.
Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Jahr auf der Stärkung unserer Dorfgemeinschaft. Um zugezogenen Personen das Einleben zu erleichtern, wird am 30. Mai 2026 eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus stattfinden. Dieser Tag steht ganz im Zeichen der Vernetzung: Die Neubürgerinnen und Neubürger erhalten die Gelegenheit, ihren Wohnort mit all seinen Facetten sowie das vielseitige Angebot der örtlichen Vereine und Institutionen kennenzulernen. Ziel ist es, den Austausch zu fördern und sicherzustellen, dass sich alle Neuzugänge von Beginn an bestens informiert und willkommen fühlen.
Abschließend informiert der Ortsvorsteher über die aktuelle Situation des örtlichen Jugendclubs. Aufgrund wiederholter Fehlverhalten und Verstöße gegen die geltende Satzung musste die Nutzung der Räumlichkeiten bis auf Weiteres untersagt werden. Um die Zukunft der Jugendeinrichtung zu sichern, ist zeitnah ein gemeinsames Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, dem Jugendclub sowie dem Jugendbüro des Landkreises anberaumt. In diesem Rahmen sollen die Bedingungen für einen geordneten Fortbetrieb geklärt und eine Perspektive für die Jugendlichen im Ort geschaffen werden.
Ende der Sitzung
19:55