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Stadt Wadern
Ausgabe 15/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern“ im Stadtteil Wadern

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Aus Anlass der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern 2025“ im Stadtteil Wadern ist der städtische Straßenzug

- Verbindungsstraße entlang dem Marktplatz bis zur Einmündung Gartenfeldstraße

am Sonntag, 13.04.2025 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sperren.

- Die Parkplätze am Rathaus/ Sparkasse sind von Samstag, 12.04.2025, 18:00 Uhr bis Sonntag, 13.04.2025, 20:00 Uhr zu sperren.

2.

An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrbaken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken.

3.

Die Beschilderung ist 72 Stunden vorher anzukündigen.

4.

Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen.

5.

Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber.

66687 Wadern, 20.03.2025
Der Bürgermeister der Stadt Wadern als Ortspolizeibehörde:
Jochen Kuttler