Sperrung des Innenstadtbereiches anlässlich der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern“ im Stadtteil Wadern
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Aus Anlass der Veranstaltung „Waderner Frühling mit Kunstroute Wadern 2025“ im Stadtteil Wadern ist der städtische Straßenzug |
|
| - Verbindungsstraße entlang dem Marktplatz bis zur Einmündung Gartenfeldstraße |
|
| am Sonntag, 13.04.2025 von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu sperren. |
|
| - Die Parkplätze am Rathaus/ Sparkasse sind von Samstag, 12.04.2025, 18:00 Uhr bis Sonntag, 13.04.2025, 20:00 Uhr zu sperren. |
| 2. | An den jeweiligen Einmündungsbereichen sind jeweils Absperrgitter und Absperrbaken mit 5 roten Dauerleuchten, das Verkehrszeichen nach Bild-Nr. 250 (Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. Die Absperrungen sind ggf. mit zusätzlichen Gittern zu verstärken. |
| 3. | Die Beschilderung ist 72 Stunden vorher anzukündigen. |
| 4. | Die Zuwegungen für Rettungs- und Katastrophenfahrzeuge sind sicherzustellen. |
| 5. | Genehmigungsinhaberin und verantwortliche Person: Petra Lauk, Tel: 06871-507120. Die Einhaltung und Überwachung der Verkehrsrechtlichen Anordnung obliegt dem Genehmigungsinhaber. |