Gemäß der Festlegung der Landeswahlleiterin nach § 30 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 51 Kommunalwahlgesetz - KWG - erhalten die an der Stadtratswahl und den Ortsratswahlen teilnehmenden Parteien landeseinheitlich folgende Nummerierung:
| 1. | Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD - |
| 2. | Christlich Demokratische Union Deutschlands - CDU - |
| 3. | Alternative für Deutschland - AfD - |
| 4. | BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - GRÜNE - |
| 5. | Freie Demokratische Partei - FDP - |
Gemäß § 30 Abs. 4 unter Beachtung des § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz - KWG - ordnet die Gemeindewahlleiterin einheitlich für die Gemeinde die Reihenfolge (Nummer) der übrigen Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge.
Somit erhalten die Wählergruppen folgende Nummerierung:
| 19. | Freie Wähler Wadern e.V. - FWW - |
| 20. | ProHochwald e. V. |
Diese Nummerierung gilt sowohl für die Stadtratswahl als auch für die Ortsratswahlen in der Stadt Wadern.