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Stadt Wadern
Ausgabe 16/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Niederschrift

über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Wadern am Donnerstag, 27.03.2025, 18:00 Uhr, im Foyer der Herbert-Klein-Halle

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr

Sitzungsende: 18:30 Uhr

Anwesend:

Vorsitz: Jochen Kuttler

Mitglieder: Marc Adams, Birgit Birtel, Andrea Gillenberg, Aljoscha Graf, David Hahn, Andreas Klauck, Christian Koch, Danny Maurer, Dr. Kathrin Müller, Erik Rau, Jochen Scharf, Markus Wollscheid, Michael Dewald, Norbert Großmann, Gabriel Hausen, Peter Koch, Helena Sofie Künzer, Eric Meyer, Veronika Morbe, Sven Oliver Pape, Christian Ritz, Jan Dubois, Jürgen Kreuder, Georg Lauer, Gerhard Mellinger, Andreas Münster, Bernd Theobald, Virginia Gugau, Detlef Jungfleisch

Entschuldigt: Mathias Etten, Frederik Sturm, Daniela Bienko, Dr. Rolf-Henning Bienko

Ortsvorsteher: Horst Albert, Christoph Kaub, Markus Krämer, Alexander Marmitt

Ortsvorsteherin: Patrizia Mötzel

Verwaltung: Petra Dewald, Sophie Schäfer, Wolfgang Birtel, Angela Engel, Elke Trampert, Frank Hauser

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

3.

Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen

4.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Wadern und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

5.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für den Planungszeitraum 2025 bis 2028

6.

Beschluss der Haushaltssatzung des 1. Nachtragshaushaltsplans der Stadt Wadern für die Jahre 2024/2025

7.

Beschluss zum Beitritt der Stadt Wadern in das "kommunale Mobilitätsnetzwerk Saarland"

8.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Bardenbach" - Aufstellungsbeschluss mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes

9.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI - 1. Änderung" - Abwägung und Satzungsbeschluss

10.

Örtliche Bauvorschrift - Überarbeitung der Stellplatzsatzung für die Stadt Wadern

11.

Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wader

n

Nichtöffentlicher Teil:

Beschlüsse

Öffentlicher Teil:

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

Zu dieser Sitzung wurde mit Einladung vom 14.03.2025 eingeladen.

Die Tagesordnung war im Amtl. Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern Nr. 12/2025 vom 20.03.2025 sowie unter www.wadern.de veröffentlicht.

Die Einladung ist form- und fristgerecht Einwände ergeben sich nicht.

Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Stadtrat einstimmig, TOP 2 „Geschäftsordnung des Stadtrates“ auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 in die Mai-Sitzungswoche zu verschieben.

Weiterhin wird einstimmig beschlossen, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um TOP 19 „Niederschlagung von Forderungen“ zu ergänzen.

TOP 2 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Wadern

Beschluss:

Der Stadtrat hat auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/ Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 einstimmig beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt in die Mai-Sitzungswoche zu verschieben.

TOP 3 Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen

Die Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen ist in § 51a des Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) geregelt.

Auszug aus dem KSVG:

§ 51a Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen

(1) Gemeinderatssitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden, wenn aufgrund einer außerordentlichen Notlage, insbesondere einer epidemischen Lage, einer Naturkatastrophe oder eines besonders schweren Unglücksfalls die Durchführung einer Gemeinderatssitzung nach § 38 ganz erheblich erschwert ist und zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem zustimmen.

(2) Der Beschluss des Gemeinderats zur Durchführung von Videokonferenzen nach Absatz 1 Nummer 2 kann abweichend von § 38 auch im schriftlichen oder elektronischen Verfahren erfolgen. Der Gemeinderat kann einen entsprechenden Grundsatzbeschluss für die gesamte Dauer seiner Amtszeit fassen.

(3) Die technischen Voraussetzungen nach den Absätzen 1 und 2 sind bei jedem Ratsmitglied zu gewährleisten.

(4) Absatz 1 gilt nicht für Wahlen und geheime Abstimmungen.

(5) 1Ist zu erwarten, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 über einen längeren, mehrere Monate umfassenden Zeitraum vorliegen werden, oder sind die technischen Voraussetzungen nach Absatz 1 in der Gemeinde nicht zu gewährleisten, kann der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder für die Dauer der außerordentlichen Notlage die Beschlussfassung auf einen hierfür gebildeten Notausschuss übertragen. 2Hat die Gemeinde keinen Notausschuss gebildet, kann sie die Beschlussfassung auf den Finanzausschuss übertragen, der dann als Notausschuss tagt. 3Für die jeweilige Übertragung gilt Absatz 2 Satz 1 entsprechend. 4Die Entscheidungen des Ausschusses sind dem Gemeinderat in seiner nächsten ordentlichen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen; eine Aufhebung ist nur möglich, wenn durch die Ausführung der Entscheidung noch keine Rechte Dritter begründet wurden. 5Für den Notausschuss gilt § 48 entsprechend.

(6) Bei Durchführung einer Sitzung als Videokonferenz erfolgt die Information der Öffentlichkeit durch zeitgleiche Übertragung in Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum, der in der Bekanntmachung der Sitzung benannt wird. Über Beschlüsse nach Absatz 2 ist die Öffentlichkeit unverzüglich zu informieren; dies gilt entsprechend, wenn die Öffentlichkeit bei einer Ausschusssitzung nicht hergestellt werden kann. § 40 bleibt unberührt.

Da es in einer außerordentlichen Notlage recht schwierig sein dürfte, einen Beschluss des Stadtrates mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates hinzubekommen, schlägt die Verwaltung vor, hierzu einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Dieser Grundsatzbeschluss gilt für die gesamte Dauer der Amtszeit des aktuellen Stadtrates und müsste nach der nächsten Konstituierung für die neue Legislaturperiode wiederholt werden.

Außerdem soll der jetzige Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur bzw. der neue Hauptausschuss als Notausschuss fungieren.

Finanzielle Auswirkungen:

• Keine

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 fasst der Stadtrat einstimmig den Grundsatzbeschluss zur Durchführung von Stadtratssitzungen in außerordentlichen Notlagen als Videokonferenz und dass der jetzige Ausschuss für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur bzw. der neue Hauptausschuss als Notausschuss fungieren soll.

TOP 4 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Wadern und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters und der am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 die Vergabe des Prüfungsauftrags für die Jahresabschlüsse 2019-2021 an die Steuerberatung Kneip-Daute beschlossen. Herr Daute hat eine fachliche Vorprüfung des Jahresabschlusses 2021 vorgenommen. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

Gemäß § 101 KSVG ist der Jahresabschluss durch den Ausschuss für Rechnungsprüfungsangelegenheiten nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG zu prüfen. Bei Sitzungen, in denen über die Jahresrechnung beraten / entschieden wird, ist nach § 42 Abs. 3 KSVG eine besondere Vorsitzende / ein besonderer Vorsitzender zu bestellen.

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird Herr Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Daute zur Beratung und Erläuterung des Prüfberichtes online anwesend sein.

Beschluss:

Die Stadtratsmitglieder bestimmen einstimmig bei eigener Enthaltung Erik Rau zum besonderen Vorsitzenden.

Der Stadtrat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Ausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten vom 25.03.2025 den vorliegenden Prüfbericht und die Entlastung des Bürgermeisters und den am Anordnungsgeschäft beteiligten Personen.

Das Ratsmitglied Jürgen Kreuder nimmt als am Anordnungsgeschäft beteiligte Person an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 5 Fortschreibung des Investitionsprogrammes im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für den Planungszeitraum 2025 bis 2028

Gemäß § 90 Abs. 2 KSVG ist als Grundlage für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen. Das Investitionsprogramm ist vom Stadtrat zu beschließen.

Das Investitionsprogramm ist nach dem Muster der dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zu haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) vom 9. September 2016 erstellt.

Der Entwurf des Investitionsprogramms ist der Sitzungsvorlage zum Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung (TOP 5) beigefügt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig auf Grund der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 die Fortführung des Investitionsprogramms unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Nachtrag des Doppelhaushaltsplan 2024/2025.

TOP 6 Beschluss der Haushaltssatzung des 1. Nachtragshaushaltsplans der Stadt Wadern für die Jahre 2024/2025

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde am 21. März 2024 vom Stadtrat der Stadt Wadern verabschiedet. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte am 24. April 2024, veröffentlicht wurde die Satzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 19/2024.

Gemäß § 87 KSVG sollen folgende Vorgänge im Nachtrag berücksichtigt werden:

bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen von erheblichem Umfang

Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen

Beamtinnen oder Beamte oder Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer angestellt, eingestellt, befördert oder in einer höheren Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält

Der vorliegende Haushalt beinhaltet einzig die Ausfinanzierung der Maßnahme „Nachhaltige Sanierung Dora-Rau-Bad“. Zur Fertigstellung der Maßnahme werden Auszahlungen von erheblichem Umfang benötigt.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplan 2024/2025 mit weiteren Erläuterungen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Bürgermeister Jochen Kuttler gibt einige ergänzende Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan:

“Meine sehr verehrten Damen und Herren des Stadtrats, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer!

eine Haushaltssitzung ist im Normalfall eine große Sache. Und auch wenn es um einen Nachtragshaushalt geht, wird normalerweise viel diskutiert.

In diesem Fall ist der Nachtragshaushalt sicherlich keine kleine Sache, weil es um einen erheblichen Betrag geht, den wir bereitstellen müssen, damit die Sanierung unseres Schwimmbades ordentlich weitergeführt und schließlich Ende 2025/Anfang 2026 abgeschlossen werden kann.

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde am 21. März 2024 von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats, verabschiedet. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte am 24. April 2024, veröffentlicht wurde die Satzung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt.

Gemäß § 87 KSVG sollen unter anderem bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen von erheblichem Umfang und auch Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen in einem Nachtrag zum Haushalt dargestellt werden.

Der vorliegende Nachtragshaushalt beinhaltet einzig die Ausfinanzierung der Maßnahme „Nachhaltige Sanierung Dora-Rau-Bad“.

Dank einer Förderung durch den Bund in Höhe von drei Millionen Euro, konnte die Stadt Wadern die Sanierung des Dora-Rau-Bades angehen. Unserem Hallenbad kommt eine wichtige Bedeutung in Bezug auf die Absicherung des Schulschwimmsports zu. Alle Schulen der Stadt Wadern, aber auch einige Bildungseinrichtungen der umliegenden Kommunen, nutzen das Bad, ebenso die DLRG und natürlich auch sportaffine bzw. gesundheitsbewusste Bürgerinnen und Bürger.

Das Bad, das 1974 in Betrieb genommen wurde, wird seit November 2023 umfassend saniert. Ein Kraftakt sondergleichen für die Stadt Wadern, auch da sich im Laufe der Sanierungsmaßnahmen immer wieder Punkte ergaben, die eine Anpassung der Planung, weitere Arbeiten und damit Mehrkosten verursachten.

Teilweise liegen die Ausschreibungsergebnisse in einigen Gewerken deutlich über den im Jahr 2023 geschätzten Preisen aus der Kostenberechnung. Des Weiteren haben sich im Bauablauf Änderungen der Ausführungsvarianten beziehungsweise dem Umfang der auszuführenden Arbeiten und den technischen Anlagen ergeben, die dazu geführt haben, dass bei den bereits vergebenen Gewerken deutliche Mehrkosten entstanden sind. Weitere Kostentreiber sind die Ausführungsvariante des Beckens sowie die Berücksichtigung der Hochwassersicherheit der Anlagen. Außerdem haben sich nach den Abbruchmaßnahmen in den verschiedensten Bereichen des Bades neue Notwendigkeiten und damit verbunden Mehrkosten ergeben.

Laut den Richtlinien der Bundesförderung muss die Maßnahme bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Daher besteht Handlungsbedarf. Der Stadtrat der Stadt Wadern hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2025 die Ausfinanzierung der Maßnahme in einem Nachtragshaushalt beschlossen. Für die Fertigstellung der Maßnahme wird mit weiteren Kosten in Höhe von rd. 2.632.000 Euro gerechnet.

Der vorliegende Nachtrag 2024/2025 enthält für das Jahr 2025 Erhöhungen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit durch einen weiteren geplanten Zuschuss in Höhe von 1.316.000 Euro und bei den Auszahlungen zur Investitionstätigkeit ebenfalls eine Erhöhung um 2.632.000 Euro. Somit steigt der Saldo der Investitionen um 1.316.000 Euro. Dieser Differenzbetrag wird über einen Sonderkredit finanziert.

Ich darf zwei Dinge festhalten. Zum einen sind Mehrkosten zwar ärgerlich, aber bei einem solchen Projekt wohl unvermeidbar. Gerade in den Zeiten, in denen wir aktuell leben, mit volatilen Zinsen und erheblichen Baukostensteigerungen allenthalben, deren Ursachen mannigfaltig sind. Lassen Sie mich zwei Dinge festhalten:

1.

Die entstanden Mehrkosten sind nicht nur auf die Baukostensteigerungen zurückzuführen, sondern auch darauf, dass wir aus bautechnischen Grünen sowohl das Bistro als auch den Saunabereich in den Umbau mit einbeziehen mussten. Das ist zwar auf der Ausgabenseite negativ, es ist aber, wenn man das Gesamtprojekt Dora-Rau-Bad betrachtet, ein Plus, weil nun wirklich das gesamte Bad einer Generalüberholung unterzogen wird.

2.

Dank der Unterstützung des Bundes von drei Millionen Euro konnten wir das Projekt Sanierung „Dora-Rau-Bad“ starten. Aber nur dank der Entlastungsunterstützung der Landesregierung in vielen anderen Bereichen unseres Haushaltes können wir das Projekt nun auch zu Ende bringen. Anders ausgedrückt, das Land lässt uns auch bzgl. der nun entstandenen Mehrkosten nicht im Stich. Ganz im Gegenteil. Dafür ein herzliches Dankeschön nach Saarbrücken.

Alle übrigen Ansätze unseres Doppelhaushaltes 2024/2025 wurden nicht verändert. Jedoch ergibt sich durch die Veränderungen in der Normalentwicklung 2025 gemäß Saarlandpaktgesetz ein struktureller Fehlbetrag in Höhe von 770.000 Euro. Durch die Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage für alle saarländischen Kommunen durch den kommunalen Sanierungsrat Mitte vergangenen Jahres, haben sich die Parameter so verschoben, dass eine Haushaltsgenehmigung nach dem Saarlandpakt auch für unseren Nachtragshaushalt möglich ist.

Ich freue mich über Ihre Zustimmung zu dem Ihnen vorliegenden Entwurf.”

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 beschließt der Stadtrat einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 entsprechend der Vorlage.

Der Text der Nachtragshaushaltssatzung war Gegenstand der Beschlussfassung.

TOP 7

Beschluss zum Beitritt der Stadt Wadern in das "kommunale Mobilitätsnetzwerk Saarland"

Im April 2024 wurde das Mobilitätsnetzwerk des Saarlandes durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gegründet. Das Mobilitätsnetzwerk für das Saarland richtet sich primär an alle saarländischen Kommunen, Landkreise, sowie den Regionalverband Saarbrücken. Ziel ist es, eine Informationsstruktur aufbauen, um aktuelle Trends und Standards in der modernen und nachhaltigen Mobilität vor Ort umzusetzen. Außerdem wird das Netzwerk den Kommunen eine gezielte Fördermittelberatung zu dem Förderprogramm für nachhaltige Mobilität (NMOB) anbieten und kommunale Mitarbeitende zu Mobilitätsmanagerinnen und Managern weiterbilden.

Das Netzwerk wird die Kommunen dazu befähigen und soll sie darin stärken, mithilfe von kommunalem, zielgruppen- und standortspezifischem Mobilitätsmanagement nachhaltige und sozialverträgliche Mobilitätskonzepte zu entwickeln und in ihren Hoheitsgebieten auch umzusetzen. Das entsprechende Know-How und die Beratung dafür liefert das Netzwerk, indem es den Kommunen gesammeltes Wissen und gebündelte Informationen zur Verfügung stellt.

Andere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein, haben bereits Netzwerke zum Thema nachhaltige Mobilität etabliert und verzeichnen auf die Arbeit der Netzwerke zurückzuführende Erfolge. So hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW ein ausgebautes Netz an Mobilitätsstationen geschaffen und bildet regelmäßig kommunale Mobilitätsmanagerinnen und -manager aus.

Auch im Saarland sollen zukünftig Mobilitätsmanagerinnen und Manager als Bindeglied zwischen den Fachabteilungen und Behörden in der kommunalen Verwaltung fungieren und so eine ganzheitliche Betrachtung der Mobilität in der gesamten Verwaltung ermöglichen, die auch von der Verwaltungsspitze mitgetragen wird. Sie koordinieren und kommunizieren die laufenden Planungen der jeweils zuständigen Dezernate und Ämter, mit deren aktiver Unterstützung und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen an einer Stelle zusammenlaufen.

Ziel ist es, dass auch in saarländischen Kommunalverwaltungen zukünftig verstärkt Mobilitätsmanagement betrieben und im Rahmen des Netzwerks ein regelmäßiger Austausch mit anderen Kommunen ermöglicht wird.

Vorteile der Mitgliedschaft:

Das Netzwerk ist erste Anlaufstelle für Fragen zur nachhaltigen Mobilität.

Aktive Mitgestaltung der Arbeit des Netzwerks und Setzen eigener Schwerpunkte für die Arbeit im Netzwerk

Vermittlung von Ansprechpersonen im Mobilitätsministerium / in anderen Mitgliedskommunen / in anderen Ländernetzwerken

Aktiver Austausch mit anderen Mitgliedskommunen

Erstberatung zu Fördermitteln durch die Geschäftsstelle des Netzwerks

Vermittlung von Ansprechpersonen in den Fachreferaten zur tiefergehenden Fördermittelberatung

Vergünstigte Teilnahme an Qualifikationsangeboten

Angebot zur Teilnahme in Arbeitsgruppen und an Exkursionen

Beitritt zum Netzwerk ohne finanzielle Verpflichtung

Aufgaben der Mitgliedskommunen:

Benennung einer festen Ansprechperson in der Kommune für die Netzwerkarbeit

Aktive Teilnahme an Netzwerktreffen

Pflegen der Netzwerkarbeit mit den anderen Mitgliedskommunen

Teilen positiver Narrative mit anderen Mitgliedskommunen

Etablierung von Strukturen des Kommunalen Mobilitätsmanagements in der eigenen Kommune

Die Aufgaben, die mit der Mitgliedschaft einhergehen, können für die Zeit der geförderten Personalstelle von Klimaschutzmanagerin Maria Herrmann bearbeitet werden.

Die Mitgliedschaft im Netzwerk wird durch eine Beitrittsurkunde, die von der Mobilitätsministerin und dem Bürgermeister der Stadt Wadern unterzeichnet wird, bestätigt.

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen aus dem Beschluss zum Beitritt in das kommunale Mobilitätsnetzwerk des Saarlandes.

Beschluss:

Der Rat beschließt auf Empfehlung des des Ausschusses für Finanzen, Personal, Wirtschafts-/Finanzplan Eigenbetriebe, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur vom 26.03.2025 einstimmig die Mitgliedschaft im „Kommunalen Mobilitätsnetzwerk Saarland“ und bekennt sich zu dem Ziel der Förderung nachhaltiger Mobilität.

Der Beitritt zum Netzwerk erfolgt ohne finanzielle Verpflichtung der Kommune.

Der Rat bekennt sich zu den Aufgaben, die eine Mitgliedschaft im Netzwerk mit sich bringt und weist die Verwaltung an, eine Ansprechperson für die Arbeit im Netzwerk zu benennen.

TOP 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Biogasanlage Bardenbach" - Aufstellungsbeschluss mit Teiländerung des Flächennutzungsplanes

Die SMR GmbH (Schüttgüter-Deponie-Agrarservice, ein Unternehmen der Jeras Gruppe), Heusweiler, plant die Errichtung einer Biogasanlage im Stadtteil Bardenbach. Die Biogasanlage soll auf privaten Eigentumsflächen des Betreibers, der SMR GmbH, verwirklicht werden.

Das Vorhaben ist Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplanes, da sich das Gelände im Außenbereich von Bardenbach befindet. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“.

Weiterhin muss der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern in diesem Bereich geändert werden. Der Flächennutzungsplan, der aktuell an dieser Stelle Fläche für Rohstoffabbau vorsieht, wird entsprechend in eine Sonderbaufläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans.

Die Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im regulären Verfahren mit einer Umweltprüfung.

Die Einzelheiten des Projektes sind in der als Anlage beigefügten Projektvorstellung beschrieben. Weiterhin ist ein Lageplan mit Abgrenzung des vorgesehenen Geltungsbereichs des B-Planes beigefügt. Das betroffene Flurstück wird entsprechend des Geltungsbereichs parzelliert.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes leistet die Stadt Wadern einen Beitrag zur Förderung regenerativer Energien sowie zur Verringerung des Ausstoßes klimaschädlichen Kohlendioxids zur Schonung fossiler und begrenzter Energiequellen und zur Sicherung der dezentralen Energieversorgung.

Dem Ortsrat wurde die Thematik schon mehrfach vorgestellt. Im Rahmen einer Bauvoranfrage hat der Ortsrat sein Einvernehmen zum Bauvorhaben hergestellt. Aufgrund der fehlenden Genehmigungsgrundlage (kein Baurecht) ist die UBA im Rahmen der Bauvoranfrage jedoch zum Ergebnis gekommen, dass ein Bebauungsplan notwendig ist.

Der Ortsrat hat in seiner Sitzung am 12.02.2025 über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beraten und folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ortsrat verweist zum Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ‚Biogasanlage Bardenbach‘ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans auf die Stellungnahme vom 27.08.2024 und hat keine Einwände gegen die geplante Anlage oder gegen das Verfahren. Wir empfehlen dem Stadtrat`, den Aufstellungsbeschluss sowie die Teiländerung des FNP zu beschließen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Die für das Verfahren erforderlichen Planungen und Gutachten werden im Auftrag und auf Kosten des Antragstellers von einem externen Planungsbüro erstellt.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 24.03.2025 beschließt der Stadtrat einstimmig, entsprechend der Verwaltungsvorlage wie folgt zu verfahren:

Dem Antrag der SMR GmbH zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Teiländerung des FNPs im Parallelverfahren wird zugestimmt.

Für das im Lageplan dargestellte Plangebiet in der Gemarkung Bardenbach wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Biogasanlage Bardenbach“ aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wadern wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im betroffenen Teilbereich geändert.

TOP 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI - 1. Änderung" - Abwägung und Satzungsbeschluss

Die Thematik war zuletzt Bestandteil der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2025. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Aufstellungsbeschluss des obengenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst sowie die Freigabe des Planungsentwurfs für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erteilt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Bäckereifiliale auf einer Grünfläche im südlichen Parkplatzbereich des ALDI-Einkaufsmarktes.

Zwischenzeitlich haben die Offenlegung und Behördenbeteiligung stattgefunden. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen, die von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, sind im Gesamten unkritisch und wurden teilweise als nachrichtliche Übernahme (Waldabstandslinie) in den Bebauungsplan aufgenommen. Es wurden keine Bedenken hervorgebracht, die zu einer Änderung des Planentwurfs geführt haben.

Demnach kann die Abwägung gemäß der vorliegenden Abwägungstabelle vorgenommen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Der Ortsrat Wadern befasst sich in seiner Sitzung am 20.03.2025 mit der Thematik. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

Sämtliche Verfahrenskosten werden durch den Vorhabenträger getragen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Wadern beschließt nach Empfehlung des Ausschusses für Grundstücke, Planung, Umwelt und Werksangelegenheiten vom 24.03.2025 einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß dem beiliegenden Abwägungsvorschlag.

Weiterhin beschließt der Stadtrat einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Einkaufsmarkt ALDI - 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

TOP 10 Örtliche Bauvorschrift - Überarbeitung der Stellplatzsatzung für die Stadt Wadern

Mit Schreiben vom 09.01.2025 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass eine Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften vorgesehen ist. Ziel der vorgesehenen gesetzlichen Neuregelung ist es, dass zukünftig von Gesetzeswegen die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge im Bereich des Wohnungsbaus nicht mehr erforderlich ist.

Bei der Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Wohnungen und Wohnheimen soll die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bauaufsichtlich rechtlich nur noch verpflichtend sein, wenn die jeweilige Standortgemeinde eines Bauvorhabens zuvor eine entsprechende Stellplatzsatzung beschlossen hat.

Die letzte Satzungsänderung der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Wadern stammt aus dem Jahr 2018 und beinhaltet die Stellplatzablösebeträge für neue Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen im Stadtgebiet. Angaben bezüglich der Anzahl an geforderten Stellplätzen je nach Wohnbauvorhaben sind nicht Bestandteil der aktuellen Satzung.

Vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung schlägt die Verwaltung vor, die aktuelle Stellplatzsatzung der Stadt Wadern zu überarbeiten und konkrete Forderungen zu Kraftfahrzeugstellplätzen für den Wohnungsbaubereich einzubeziehen.

Die Stadt kann im Rahmen ihrer Satzungshoheit auch Forderungen für Stellplatze bei anderen Bauvorhaben aufnehmen. Grundlage der geforderten Stellplätze entsprechend des beigefügten Satzungsentwurfs stellt die vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag (SSGT) zur Verfügung gestellte Mustersatzung sowie das beigefügte Schriftstück „Richtzahlen für den Stellplatzbedarf“ dar. Die hier angegebenen Richtzahlen haben sich bisher in der Praxis bewährt.

Im Zuge der Ergänzung der aktuellen Stellplatzsatzung um die Angaben der Anzahl an geforderten Stellplätzen, kann auch der Ablösebetrag aktualisiert werden. Die Kosten, die bei der letzten Aktualisierung im Jahr 2018 angenommen wurden, sind weiterhin gestiegen, sodass eine Erhöhung der Ablösebeträge entsprechend wirtschaftlichen vertretbar ist.

Von Seiten der Verwaltung wird eine moderate Steigerung der Ablösebeträge vorgeschlagen:

Zone A: 7.000 Euro (Innenstadt Wadern - Lageplan gemäß Satzung), zuvor 6.400 Euro

Zone B: 6.000 Euro (restliche Flächen des Stadtteils Wadern), zuvor 5.400 Euro

Zone C: 5.000 Euro (übrige Stadtteile), zuvor 4.600 Euro

Mit der vorgeschlagenen Überarbeitung und Ergänzung der Stellplatzsatzung hätte die Stadt Wadern vor dem Inkrafttreten der im ersten Abschnitt erläuterten Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften entsprechende Vorkehrungen getroffen, um der entstehenden Gesetzeslücke (keine Forderung von Stellplätzen im Wohnungsbaubereich) entgegenzuwirken.

Es wird zur Diskussion gestellt, ob die Satzung nur die entstehende Gesetzeslücke im Bereich der Forderung von Stellplätzen im Wohnungsbaubereich (vgl. Satzung, Anlage 2, Nr. 1) abdecken soll oder ob darüber hinaus weitere Regelungen in den Bereichen Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen / Verkaufsstätten / Versammlungsstätten / Sportanlagen / Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe / Krankenanstalten / Schulen, Einrichtungen der Jugendförderung, sonstige Bildungseinrichtungen / gewerbliche Anlagen / Verschiedenes (vgl. Satzung, Anlage 2 Nr. 2 bis 10) getroffen werden sollen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Ablösebeträge sind für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung und Instandsetzung oder Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen zu verwenden. Der Kostendeckungsgrad bei der Kalkulation der Gebühren darf dabei 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt einstimmig, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten vom 25.03.2025 den Erlass der Stellplatzsatzung der Stadt Wadern

In der Stellplatzsatzung für die Stadt Wadern soll nur die entstehende Gesetzeslücke im Bereich der Forderung von Stellplätzen im Wohnungsbaubereich (vgl. Satzung, Anlage 1, Nr. 1 1.1 - 1.7) abgedeckt und darüber hinaus keine weitere Regelungen getroffen werden.

Durch diese Festlegung ist es erforderlich, die entsprechenden Textpassagen im Satzungstext (wie in der Sitzung erläutert) anzupassen.

TOP 11 Bürgerfragestunde gemäß § 11 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wadern

Im Rahmen der Bürgerfragestunde stellt ein Bürger folgende Fragen:

Die Straße von Wadern nach Oberlöstern ist auf Höhe der Abzweigung Kläranlage sehr schmal, nur 3,80 Meter. Es fahren hier Traktoren und Busse. Zwei Autos kommen nicht aneinander vorbei, man muss ausweichen. Kann die Straße verbreitert werden bzw. können die beiden Seiten mit Rasengittersteinen befestigt werden?

Er ist der Meinung, dass die Beleuchtung der Bushaltestelle in Oberlöstern unzureichend ist.

Zur Instandsetzung des Brunnens in Oberlöstern durch freiwillige Ehrenamtliche wird um Unterstützung bzw. Beratung seitens der Stadt gebeten.

Kosten kommen auf die Stadt Wadern nicht zu.

Bürgermeister Jochen Kuttler gibt bekannt, dass die beiden fraktionslosen Stadtratsmitglieder Daniela Bienko und Rolf-Henning Bienko eine Fraktion gegründet haben mit dem Namen Wertegemeinschaft Wadern.

Er informiert weiterhin, dass die Gehöferschaft Wadrill als immaterielles Kulturgut ins Bundesverzeichnis aufgenommen wurde, wie auch das Nikolauspostamt St. Nikolaus und die “saarländische Fastnacht”.

Die Frage eines Stadtratsmitgliedes bezüglich des Aufgabengebietes Gleichberechtigung im neuen Organigramm der Stadtverwaltung Wadern wird beantwortet.

Diese Thematik wird im Fachbereich 1 bearbeitet und fällt unter Personalwesen.

Nichtöffentlicher Teil:

Jochen Kuttler, Bürgermeister