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Stadt Wadern
Ausgabe 17/2025
Amtliche Mitteilungen - Standard
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Die Ortspolizeibehörde informiert: Hunde

Vom 1. März bis 30. Juni gilt die Anleinpflicht für Hunde.

Die Anleinpflicht für Hunde ist ein wichtiges Thema, das sowohl die Sicherheit der Tiere als auch den Schutz der heimischen Tierwelt und der Bevölkerung betrifft.

Ein besonders sensibler Zeitraum ist die Brut- und Setzzeit, die im Saarland vom 01. März bis 30. Juni dauert. Bitte beachten Sie hier § 33 Jagdgesetz.

In diesen Monaten bringen viele Wildtiere, wie Vögel, Rehe und Hasen, ihren Nachwuchs zur Welt. Nicht angeleinte Hunde können in dieser Zeit eine erhebliche Gefahr für die Wildtiere darstellen. Sie können Nester stören, Jungtiere aufscheuchen oder sogar verletzen. Daher ist es besonders wichtig, auf die Anleinpflicht zu achten und die Hunde sowohl in bebauten Ortslagen als auch in der Natur an der Leine zu führen. Das Anleinen fördert darüber hinaus auch die Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen und Tieren. Hunde dürfen außerhalb des eigenen, befriedeten Besitztums nicht ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person frei umherlaufen. Wenn der Hund sich auf dem eigenen Grundstück frei bewegen kann, ist diese so zu sichern, dass der Hund es nicht verlassen kann. Die Halter oder Führer von Hunden sind ebenso verpflichtet, anfallenden Hundekot aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt auch für alle Grünflächen am Wegesrand und in der Natur.

Weitere Regelungen zur Hundehaltung sind in § 10 der Polizeiverordnung der Stadt Wadern festgelegt. Lesen Sie gerne nach: https://ssl.wadern.de/service-rathaus/buergerbuero/satzungen

Indem wir uns alle an diese Regelung halten, tragen wir dazu bei, die Tierwelt zu schützen und ein harmonisches Miteinander zu fördern.