Alte EU-Kartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren nach einem Stufenplan in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser neue EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet.
EU-Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, enthalten bereits ein Ablaufdatum (Zeile 4b).
Die Umtauschfrist richtet sich hier nach dem Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheins.
Kartenführerschein:
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
| 1999-2001 | 19.01.2026 |
| 2002-2004 | 19.01.2027 |
| 2005-2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Im nächsten Schritt müssen also bis zum 19. Januar 2027 alle EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
Hinweis für die Inhaber von Papierführerscheinen: Diese Führerscheine hätten bereits bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden müssen (Ausnahme Geburtsjahrgang vor 1953).
Für den Umtausch ist eine Terminabsprache mit der Führerscheinstelle erforderlich. Vorzulegen sind bei der Antragstellung der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr).
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 €. Die Gebühr ist bei der Antragstellung mit EC-Karte zu entrichten.
Terminabsprache und weitere Informationen bei der Führerscheinstelle der Stadt Wadern, Herrn Ensel (Tel. 06871/507236) und Frau Ahlemann (Tel. 06871/507229).